Betreff
Sachstand zur Einführung des Monitoring und Controlling im Klimaschutz
Vorlage
OA/0521/2022
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt da Kenntnisnahme.


Hintergrund

Im Rahmen des Klimaschutzkonzepts wurden die Notwendigkeit und Ziele eines Klimaschutz-Controlling-Instruments im Teil „7. Controlling & Monitoring“ eingehend beschrieben. Das Controlling ist zudem ein wesentlicher Bestandteil der Förderung „Integriertes Klimaschutzkonzept“, welche den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zwingend voraussetzt.

 

Im Stadtrat am 22.12.2021 erfolgte der Beschluss zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings- bzw. Managementsystems für den kommunalen Klimaschutz (OA/0506/2021). Aufbauend auf diesen Beschluss soll nun über den aktuellen Sachstand sowie die anstehende Auftragserteilung an einen externen Dienstleister nach entsprechendem Vergabeverfahren informiert werden.

 

Das Klimaschutzcontrolling soll dazu dienen die Klimaschutzmaßnahmen bzw. die generellen Bemühungen der Stadt Fürth bezüglich Klimaschutz und Klimawandelanpassung kontinuierlich zu überprüfen und entsprechend zur Berichterstattung sowie zur öffentlichen Kommunikation dienen. Weiterhin sollen dadurch die Erfordernisse des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung weiter verankert werden.

 

Überprüfung der Fortschritte im Klimaschutz

Übergeordnet dient die Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz als Monitoringinstrument. Zugleich ist eine feingliedrigere Betrachtung zunächst auf Ebene der Sektoren notwendig. Auf diesen Betrachtungsebenen können jedoch kaum Rückschlüsse auf die Wirkung einzelner oder mehrerer zusammenhängender Maßnahmen gezogen werden.

 

Daher ist es erforderlich für die einzelnen Maßnahmen des IKSK konkrete Detail- bzw. Minderungsziele und Kennwerte, wie bspw. eine bestimmte THG-Reduktion bei kommunalen Einrichtungen oder eine Zubaurate für Erneuerbare Energien im Stadtgebiet, zu definieren. Als weitere Unterziele sind bspw. bestimmte Verbrauchskennwerte bei Schulen oder Zielwerte für die Erzeugungsleistung von PV-Anlagen auf privaten Gebäuden.

 

Mittels eines Controllingtools kann bestenfalls die Wirkung bestimmter Handlungen und Maßnahmen auch in deren zusammenhängender Wirkung auf die zukünftige Entwicklung projiziert werden, um so den jeweiligen Einfluss auf den notwendigen THG-Minderungspfad genauer abzuschätzen. Dadurch können die jeweiligen Unterziele an den Erfordernissen der übergeordneten THG-Minderungsziele ausgerichtet, weiter konkretisiert und ausdifferenziert werden. Auf diese Weise kann der jeweilige Beitrag zur THG-Minderung im Vornhinein genau eingeschätzt und im weiteren Verlauf die Entwicklung der einzelnen Maßnahmen stetig überprüft werden. Somit können im Bedarfsfall weitere Anstrengungen oder Anpassungen im Rahmen der entsprechenden Maßnahmen vorgenommen werden und es wird sichergestellt, dass die für die Maßnahmen eingesetzten Ressourcen bestmöglich den Klimaschutzzielen dienen.

 

Auf Maßnahmenebene soll ebenfalls eine differenzierte Betrachtung von Maßnahmen mit eher technischer Ausrichtung und somit direkt mess- bzw. abschätzbarer Wirkung und Maßnahmen mit eher indirekter Wirkung wie jene aus dem Bereich der Partizipation und Kommunikation ermöglicht werden. Dennoch sollen beiden Maßnahmentypen nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern müssen vielmehr im Zusammenhang gedacht werden. Dieses Zusammenwirken kann mit einem entsprechenden Controllingtool ebenfalls nachvollziehbar gemacht werden.

 

Kommunikation der Fortschritte

Über die reine eher technische Kontrolle der Maßnahmen hinaus soll das Controlling bzw. ein entsprechendes Instrument insbesondere auch den verschiedenen kommunikativen Ebenen dienen. Die jeweiligen Maßnahmen bzw. sektorbezogene Indikatoren zur Überprüfung der Maßnahmenfortschritte sollen daher in einem solchen Tool entsprechend aufbereitet werden und zur verwaltungsinternen und politischen Berichterstattung dienen. Dadurch wird die politische Entscheidungsfindung über die weitere Entwicklung der kommunalen Klimaschutzmaßnahmen unterstützt bzw. wird auf dieser sachlichen bzw. faktenbasierten Ebene erst ermöglicht. Im Weiteren sollen diese Informationen zum Fortschritt der Klimaschutzmaßnahmen zur niederschwelligen, übersichtlichen, allgemein verständlichen und transparenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit dienen. Gut und kontinuierlich informierte Bürger*innen können so selbst die Fortschritte im Blick behalten und so zu weiterem Handeln motiviert werden, was bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Klimaschutz von entscheidender Bedeutung ist.

 

Verankerung des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung

Neben der primären Anwendung zur Beurteilung der Maßnahmenwirkung und der Überprüfung der Fortschritte trägt das Controlling bzw. das entsprechende Instrument auch dazu bei Klimaschutz als fachbereichsübergreifende Querschnittsaufgabe weiter innerhalb der Verwaltung zu verankern. Hierzu gehören ebenso die Schaffung und der Ausbau notwendiger Strukturen (bspw. personelle Kapazitäten, konsequente Anwendung der Bewertungsmatrix), welche gleichermaßen für ein zielgerichtetes Controlling erforderlich sind und zugleich ebenfalls der kontinuierlichen Überprüfung unterliegen.

 

Das Klimaschutzcontrolling dient so auch der Strukturierung der einzelnen Schritte zur Maßnahmenumsetzung und der jeweiligen Verantwortlichkeiten. Durch ein entsprechendes Controllinginstrument sollen alle Fachbereiche somit befähigt sein, selbständig in ihrem Verantwortungsbereich liegende Maßnahmen voranzutreiben, notwendige Kennwerte zu erfassen, Fortschritte zu messen und somit entsprechend Aufgabenbereichs beim Klimaschutz mitzuwirken.

 

Sachstand Umsetzung und Funktionen des Controlling- und Monitoringtool

Derzeit werden verschiedene Instrumente und Anbieter auf deren Möglichkeiten, Leistungsumfang, Kosten etc. eruiert, um eine für die notwendigen Anforderungen passgenaue Lösung zu finden. Nach entsprechend notwendiger Ausschreibung / Vergabeverfahren wird das Controlling- und Monitoringtool nach Möglichkeit noch im ersten Halbjahr 2022 in Auftrag gegeben und im Folgenden umgesetzt.

 

Das künftige Controlling- und Monitoringtool wird voraussichtlich folgende Funktionen umfassen:

è Eine Zuordnung von Verantwortlichkeiten, um Fachstellen eine selbstständige Planung und Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen.

è Die Planung der beschlossenen Klimamaßnahmen, z. B. in Meilensteine, Projektabschnitte, Arbeitsschritte, o.ä., um eine entsprechende Ressourcenbereitstellung bzw. -schaffen zu ermöglichen und die Umsetzung so in den alltäglichen Arbeitsalltag zu integrieren.

è Die Aktualisierung der Arbeitsstände der Maßnahmenerarbeitung, um allen internen Stellen – inkl. dem Team des Klimaschutzmanagements als koordinierende Stelle - einen kontinuierlichen Ein- bzw. Überblick zu ermöglichen.

è Abschätzung der Maßnahmenwirkung und Modellierung von Entwicklungspfaden, wodurch ein rechtzeitiges Nachsteuern ermöglicht werden kann.

è Grundlage für eine interne sowie externe Berichterstattung. Durch Visualisierungen, graphische Darstellungen, o.ä. werden Inhalte einem breiten Publikum zugänglich gemacht.

è Die Möglichkeit zur Erweiterung des Controllings und Monitorings mit Nachhaltigkeits-Maßnahmen, im Rahmen des derzeitig in Erstellung befindlichen Nachhaltigkeitskonzeptes.

è Bestenfalls eine Verknüpfung mit bereits bestehenden Tools bzw. Systematiken (z. B. zur THG-Bilanzierung und der darin verwendeten BISKO-Systematik).

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

ca. 10-15.000

 

nein

x

ja

ca. 5.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 1140.6588.9010

Budget-Nr. 32000

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: