Betreff
Winterdienstbericht 2021 / 2022
Vorlage
TfA/0410/2022
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Lt.
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Winterdienstbericht 2021 / 2022.


1. Allgemeines

 

Die Rufbereitschaft für den Winterdienst war gemäß Dienstvereinbarung für den Zeitraum vom 08.11.2021 bis zum 27.03.2022 angeordnet. Aufgrund winterlicher Wettervorhersagen wurde für die Tagschicht vom 01.04.2022 bis 04.04.2022 Rufbereitschaft angeordnet und am 01.04., sowie 02.04.2022 ein Winterdiensteinsatz durchgeführt.

 

2. Einsätze und Resümee des vergangenen Winterdienstes

 

Das Wetter der letzten Winterdienstsaison kann wieder als „mild“ bezeichnet werden. Die Einsätze fokussierten sich hauptsächlich auf die Zeiträume Ende November / Anfang Dezember 2021 mit 10 Einsätzen in Tag- und Nachtschicht, sowie Anfang Januar 2022 mit 4 Einsätzen.

Zum Abschluss musste der Winterdienst nach einem sonnigen März und dem Ende der regulären Rufbereitschaft Anfang April noch einmal zum Schneeräumen ausrücken.

 

Zur Erläuterung der nachfolgenden Tabelle einige Informationen;

Bei der Aufstellung der Einsätze wird unterschieden in der Gesamtzahl aller Einsätze, sowie flächendeckende Einsätze (Volleinsatz). Bei den Volleinsätzen ist es erforderlich, im Stadtgebiet flächendeckend Fahrbahnen und Gehwege zu betreuen. Bei der Gesamtzahl sind alle Tage addiert, an denen Winterdienstleistungen erbracht wurden, auch wenn hierbei nur örtlich begrenzt im Stadtgebiet abgestreut wurde.

 

Einsätze

2021 / 2022

2020 / 2021

2019 / 2020

2018 / 2019

2017 / 2018

Gesamteinsätze

22

45

14

24

33

Volleinsätze

19

22

6

15

17

 

Zur Beurteilung des Fahrbahnzustandes wurden in der vergangenen Winterperiode bei Temperaturen unter 5°C in den Morgenstunden 216 Kontrollfahrten durchgeführt. Dabei werden auffällige Stellen (meist im Bereich von Brücken) direkt abgestreut. Diese Winterdienstleistungen sind in der Statistik nicht aufgeführt.

 

Weiterhin werden die Holzstege (z.B. Pappelsteig, Hardsteg) ab Ende September kontrolliert und bei Bedarf abgestreut.

 

 

3. Umfang des Winterdienstes

 

In der ersten Priorität werden alle Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, die Strecken des ÖPNV, Bergstrecken und Parkplätze im Stadtgebiet betreut (ca. 249 km), sowie alle Gehbahnen und Haltestellen des ÖPNV (ca. 160.000 m²), soweit dies nicht den Anliegern übertragen ist. Weiterhin wurde die neue Fahrradstraße (Dambacher Straße), als zweite Fahrradroute neben dem Radweg Mannhof – Ludwigsbrücke – Nürnberg, in die Priorität I aufgenommen.

 

In der zweiten Priorität werden Wohnsammelstraßen und die weiteren Radwege betreut.

 

Alle anderen Verkehrsflächen sind der dritten Priorität zugeteilt.

 

4. Personal

 

Für den Winterdienst standen insgesamt 135 Arbeitskräfte (Einsatzleiter, Aufsichten, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Mechaniker und Hilfskräfte) in verschiedenen Einsatzgruppen zur Verfügung.

Die Tagschicht beginnt frühestens um 03:00 Uhr mit 60 Mitarbeitern. In der Nachtschicht sind bis 24:00 Uhr 13 Mitarbeiter eingeteilt.

Die Einsatzleitung wurde von den Straßen- und Betriebsmeistern des Tiefbauamtes übernommen.

Wie bereits beim letzten Winterdienst musste auch diesmal die bestehende Corona Pandemie bedacht werden. Die Erstellung der Winterdienstplanung unterliegt ganz anderen Kriterien (Führerschein, Berücksichtigung gesundheitlicher Belange) als die Einteilung des Personals im regulären Arbeitsbetrieb. Deshalb musste weiterhin die Einteilung, unter Einbeziehung des gesamten zur Verfügung stehenden Personals, im regulären 2-Schichtsystem mit unterschiedlichen Rufbereitschaftszeiten erfolgen.

Im laufenden Betrieb wurden natürlich die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Test- und Hygienevorschriften eingehalten.

 

Glücklicherweise kam auch diesmal der aufgestellte „Not-Winterdienstplan“ nicht zum Einsatz.

 

Demnach wäre der Winterdienst bei vehementen Personalausfällen auf die allernotwendigsten Straßen und Fußwegverbindungen reduziert worden. Dazu gehörten u.a. wichtige Hauptverkehrsstraßen, Gefällestrecken, wie z.B. Hochstraße, Robert-Koch-Straße mit Zufahrt Klinikum, sowie hochfrequentierte Fußgängerbereiche (z.B. Bahnhof, Rathaus, Karmelitenplatz) und wichtige Verbindungswege zur Innenstadt (z.B. Hardsteg, Käppnerweg, Weg entlang des Pappelsteig). Die Abarbeitung des „Notplans“ wäre dann mit dem zur Verfügung stehenden Personal organisiert worden.

 

5. Fahrzeuge

 

Für den Winterdienst 2021 / 2022 standen 17 Streu- und Schneepflugfahrzeuge für die Fahrbahnen, sowie 20 Fahrzeuge für die Betreuung der Gehwege und des Radweges I. Priorität zur Verfügung. Damit stand eine weitere Saison kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, so dass bei einem Ausfall diese Tour nicht betreut hätte werden können. Zum Glück führte das Wetter den Fuhrpark nicht an seine Grenzen und es kam zu keinen Ausfällen. Jedoch ist das hohe Durchschnittsalter und 11 Fahrzeugen mit einem Alter von 15 bis 35 Jahre eine bedenkliche Situation. Darüber hinaus betragen die Lieferzeiten für derartige „Sonderfahrzeuge“ derzeit zwischen 14 und 20 Monate, so dass jetzt bestellte Fahrzeuge erst zum Winterdienst 2024 /2025 eingesetzt werden können.

 

Als Neuanschaffungen konnten für den Winterdienst die Ersatzbeschaffung des betagten Radladers, sowie ein neuer Solelagertank verzeichnet werden. Mit dem neuen Tank können jetzt die Fahrzeuge über zwei Zapfstellen mit Sole betankt werden, was zu einer Minimierung der Wartezeiten führt. 

 

6. Streumittelverbrauch

 

Verbrauch

2021 / 2022

2020 / 2021

2019 / 2020

2018 / 2019

2017 / 2018

Streusalz

545 to

2.050 to

290 to

750 to

1.050 to

Splitt / Blähton

188 to

245 to

52 to

130 to

148 to

Sole

80 m³

355 m³

42 m³

 

Vergleicht man den Streumittelverbrauch der Winter 18/19 und 21/22 zeigt sich eine Reduktion des Salzverbrauches von rund einem Viertel bei fast gleichen Einsatzzahlen. Einen großen Anteil trägt hierbei der Einsatz neuer Streuersysteme, bei denen die auszubringende Salzmenge je nach Bedarf genau eingestellt werden kann. Somit ist die Modernisierung des Fuhrparkes auch im Hinblick auf den Umweltschutz ein wichtiger Gesichtspunkt. 

 

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat ein überarbeitetes „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ veröffentlicht, worin die Erkenntnisse und Entwicklungen in Bezug auf den Streustoffeinsatz der letzten Jahre eingearbeitet wurden.

So wird die Anwendung von abstumpfenden Stoffen (z.B. Splitt, Blähton) auf Straßen nicht mehr empfohlen, da Splitt aufgrund des mangelnden Kraftschlusses bei Eis-/Reifglätte praktisch wirkungslos ist. Weiterhin wird das Streugut (auch bei geringen Geschwindigkeiten) von den Fahrzeugen weggeschleudert, wodurch eine engmaschige Nachkontrolle und Nachstreuung erforderlich ist. Dadurch wird ein sehr hoher Materialeinsatz (negative Ökobilanz) und zusätzliche Personalkapazitäten notwendig.

 

Im Stadtgebiet Fürth führen einige Straßen durch Wasserschutzgebiete (Fuchsstraße, Mannhofer Straße) und werden bislang mit Splitt abgestreut. Aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von auftauenden Mitteln (Streusalz) hier nicht vertretbar. Rechtlich besteht jedoch Innerorts eine Räum- und Streuverpflichtung an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Als verkehrswichtig in diesem Sinne gelten Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, wozu die beiden Straßen gehören.

 

Da eine Änderung der derzeitigen Verfahrensweise nicht möglich ist, aber die Verkehrssicherungspflicht berücksichtigt werden muss, wird das Tiefbauamt / Bauhof, in Abstimmung mit dem Straßenverkehrs- und Rechtsamt, zusätzlich das Verkehrszeichen „Schnee- und Eisglätte“ während der Zeit des Winterdienstes (Anfang November bis Ende März) aufstellen. Dies warnt die Verkehrsteilnehmer und verpflichtet sie zur angepassten Fahrweise.

 

7. Zusammenfassung

 

Der Winter 2021 / 2022 stellte den Bauhof vor keine größeren Herausforderungen und die Einsätze verliefen ohne „Corona bedingte“ Ausfälle.

 

Ein jahrelanges Problem in Wohn- und Wohnsammelstraßen mit hohem Parkdruck und damit verbundenen markanten Engstellen konnte in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt mit Hilfe von Markierungen und Halteverboten behoben werden.

 

Abschließend wird nochmal darauf hingewiesen, dass der Winterdienst zu den Pflichtaufgaben der Stadt Fürth gehört und dazu einen einsatzfähigen Fuhrpark benötigt.

Es ist daher wichtig, auch in der derzeit schwierigen Finanzsituation, weiterhin Haushaltsmittel von mindestens 350.000,- € für Ersatzbeschaffungen bereitzustellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: