Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Winterdienstbericht 2021 / 2022.
1.
Allgemeines
Die Rufbereitschaft für den
Winterdienst war gemäß Dienstvereinbarung für den Zeitraum vom 08.11.2021 bis
zum 27.03.2022 angeordnet. Aufgrund winterlicher Wettervorhersagen wurde für
die Tagschicht vom 01.04.2022 bis 04.04.2022 Rufbereitschaft angeordnet und am
01.04., sowie 02.04.2022 ein Winterdiensteinsatz durchgeführt.
2. Einsätze und Resümee des
vergangenen Winterdienstes
Das Wetter der letzten
Winterdienstsaison kann wieder als „mild“ bezeichnet werden. Die Einsätze
fokussierten sich hauptsächlich auf die Zeiträume Ende November / Anfang
Dezember 2021 mit 10 Einsätzen in Tag- und Nachtschicht, sowie Anfang Januar
2022 mit 4 Einsätzen.
Zum Abschluss musste der
Winterdienst nach einem sonnigen März und dem Ende der regulären
Rufbereitschaft Anfang April noch einmal zum Schneeräumen ausrücken.
Zur Erläuterung der nachfolgenden
Tabelle einige Informationen;
Bei der Aufstellung der Einsätze
wird unterschieden in der Gesamtzahl aller Einsätze, sowie flächendeckende
Einsätze (Volleinsatz). Bei den Volleinsätzen ist es erforderlich, im
Stadtgebiet flächendeckend Fahrbahnen und Gehwege zu betreuen. Bei der
Gesamtzahl sind alle Tage addiert, an denen Winterdienstleistungen erbracht
wurden, auch wenn hierbei nur örtlich begrenzt im Stadtgebiet abgestreut wurde.
Einsätze |
2021
/ 2022 |
2020
/ 2021 |
2019
/ 2020 |
2018
/ 2019 |
2017
/ 2018 |
Gesamteinsätze |
22 |
45 |
14 |
24 |
33 |
Volleinsätze |
19 |
22 |
6 |
15 |
17 |
Zur Beurteilung des
Fahrbahnzustandes wurden in der vergangenen Winterperiode bei Temperaturen
unter 5°C in den Morgenstunden 216 Kontrollfahrten durchgeführt. Dabei werden
auffällige Stellen (meist im Bereich von Brücken) direkt abgestreut. Diese
Winterdienstleistungen sind in der Statistik nicht aufgeführt.
Weiterhin werden die Holzstege
(z.B. Pappelsteig, Hardsteg) ab Ende September kontrolliert und bei Bedarf
abgestreut.
3. Umfang des Winterdienstes
In der ersten Priorität werden
alle Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, die Strecken des ÖPNV, Bergstrecken
und Parkplätze im Stadtgebiet betreut (ca. 249 km), sowie alle Gehbahnen und
Haltestellen des ÖPNV (ca. 160.000 m²), soweit dies nicht den Anliegern
übertragen ist. Weiterhin wurde die neue Fahrradstraße (Dambacher Straße), als
zweite Fahrradroute neben dem Radweg Mannhof – Ludwigsbrücke – Nürnberg, in die
Priorität I aufgenommen.
In der zweiten Priorität werden
Wohnsammelstraßen und die weiteren Radwege betreut.
Alle anderen Verkehrsflächen sind
der dritten Priorität zugeteilt.
4. Personal
Für
den Winterdienst standen insgesamt 135 Arbeitskräfte (Einsatzleiter,
Aufsichten, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Mechaniker und Hilfskräfte) in verschiedenen
Einsatzgruppen zur Verfügung.
Die
Tagschicht beginnt frühestens um 03:00 Uhr mit 60 Mitarbeitern. In der
Nachtschicht sind bis 24:00 Uhr 13 Mitarbeiter eingeteilt.
Die
Einsatzleitung wurde von den Straßen- und Betriebsmeistern des Tiefbauamtes
übernommen.
Wie bereits beim letzten
Winterdienst musste auch diesmal die bestehende Corona Pandemie bedacht werden.
Die Erstellung der Winterdienstplanung unterliegt ganz anderen Kriterien
(Führerschein, Berücksichtigung gesundheitlicher Belange) als die Einteilung
des Personals im regulären Arbeitsbetrieb. Deshalb musste weiterhin die
Einteilung, unter Einbeziehung des gesamten zur Verfügung stehenden Personals,
im regulären 2-Schichtsystem mit unterschiedlichen Rufbereitschaftszeiten
erfolgen.
Im laufenden Betrieb wurden natürlich die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Test- und Hygienevorschriften eingehalten.
Glücklicherweise kam auch diesmal der aufgestellte „Not-Winterdienstplan“ nicht zum Einsatz.
Demnach wäre der Winterdienst bei
vehementen Personalausfällen auf die allernotwendigsten Straßen und
Fußwegverbindungen reduziert worden. Dazu gehörten u.a. wichtige
Hauptverkehrsstraßen, Gefällestrecken, wie z.B. Hochstraße, Robert-Koch-Straße
mit Zufahrt Klinikum, sowie hochfrequentierte Fußgängerbereiche (z.B. Bahnhof,
Rathaus, Karmelitenplatz) und wichtige Verbindungswege zur Innenstadt (z.B.
Hardsteg, Käppnerweg, Weg entlang des Pappelsteig). Die Abarbeitung des
„Notplans“ wäre dann mit dem zur Verfügung stehenden Personal organisiert
worden.
5. Fahrzeuge
Für den Winterdienst 2021 / 2022 standen 17 Streu- und Schneepflugfahrzeuge für die Fahrbahnen, sowie 20 Fahrzeuge für die Betreuung der Gehwege und des Radweges I. Priorität zur Verfügung. Damit stand eine weitere Saison kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, so dass bei einem Ausfall diese Tour nicht betreut hätte werden können. Zum Glück führte das Wetter den Fuhrpark nicht an seine Grenzen und es kam zu keinen Ausfällen. Jedoch ist das hohe Durchschnittsalter und 11 Fahrzeugen mit einem Alter von 15 bis 35 Jahre eine bedenkliche Situation. Darüber hinaus betragen die Lieferzeiten für derartige „Sonderfahrzeuge“ derzeit zwischen 14 und 20 Monate, so dass jetzt bestellte Fahrzeuge erst zum Winterdienst 2024 /2025 eingesetzt werden können.
Als Neuanschaffungen konnten für den Winterdienst die Ersatzbeschaffung des betagten Radladers, sowie ein neuer Solelagertank verzeichnet werden. Mit dem neuen Tank können jetzt die Fahrzeuge über zwei Zapfstellen mit Sole betankt werden, was zu einer Minimierung der Wartezeiten führt.
6. Streumittelverbrauch
Verbrauch |
2021 / 2022 |
2020 / 2021 |
2019 / 2020 |
2018 / 2019 |
2017 / 2018 |
Streusalz |
545
to |
2.050
to |
290
to |
750
to |
1.050
to |
Splitt
/ Blähton |
188
to |
245
to |
52
to |
130
to |
148
to |
Sole |
80
m³ |
355
m³ |
42
m³ |
Vergleicht man den Streumittelverbrauch der Winter 18/19 und 21/22 zeigt sich eine Reduktion des Salzverbrauches von rund einem Viertel bei fast gleichen Einsatzzahlen. Einen großen Anteil trägt hierbei der Einsatz neuer Streuersysteme, bei denen die auszubringende Salzmenge je nach Bedarf genau eingestellt werden kann. Somit ist die Modernisierung des Fuhrparkes auch im Hinblick auf den Umweltschutz ein wichtiger Gesichtspunkt.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat ein überarbeitetes „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ veröffentlicht, worin die Erkenntnisse und Entwicklungen in Bezug auf den Streustoffeinsatz der letzten Jahre eingearbeitet wurden.
So wird die Anwendung von
abstumpfenden Stoffen (z.B. Splitt, Blähton) auf Straßen nicht mehr
empfohlen, da Splitt aufgrund des mangelnden Kraftschlusses bei Eis-/Reifglätte
praktisch wirkungslos ist. Weiterhin wird das Streugut (auch bei geringen
Geschwindigkeiten) von den Fahrzeugen weggeschleudert, wodurch eine engmaschige
Nachkontrolle und Nachstreuung erforderlich ist. Dadurch wird ein sehr hoher
Materialeinsatz (negative Ökobilanz) und zusätzliche Personalkapazitäten
notwendig.
Im Stadtgebiet Fürth führen einige Straßen durch Wasserschutzgebiete (Fuchsstraße, Mannhofer Straße) und werden bislang mit Splitt abgestreut. Aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von auftauenden Mitteln (Streusalz) hier nicht vertretbar. Rechtlich besteht jedoch Innerorts eine Räum- und Streuverpflichtung an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Als verkehrswichtig in diesem Sinne gelten Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, wozu die beiden Straßen gehören.
Da eine Änderung der derzeitigen
Verfahrensweise nicht möglich ist, aber die Verkehrssicherungspflicht
berücksichtigt werden muss, wird das Tiefbauamt / Bauhof, in Abstimmung mit dem
Straßenverkehrs- und Rechtsamt, zusätzlich das Verkehrszeichen „Schnee- und
Eisglätte“ während der Zeit des Winterdienstes (Anfang November bis Ende März)
aufstellen. Dies warnt die Verkehrsteilnehmer und verpflichtet sie zur
angepassten Fahrweise.
7. Zusammenfassung
Der Winter 2021 / 2022 stellte den Bauhof vor keine größeren Herausforderungen und die Einsätze verliefen ohne „Corona bedingte“ Ausfälle.
Ein jahrelanges Problem in Wohn- und Wohnsammelstraßen mit hohem Parkdruck und damit verbundenen markanten Engstellen konnte in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt mit Hilfe von Markierungen und Halteverboten behoben werden.
Abschließend wird nochmal darauf hingewiesen, dass der Winterdienst zu den Pflichtaufgaben der Stadt Fürth gehört und dazu einen einsatzfähigen Fuhrpark benötigt.
Es ist daher wichtig, auch in der
derzeit schwierigen Finanzsituation, weiterhin Haushaltsmittel von mindestens
350.000,- € für Ersatzbeschaffungen bereitzustellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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