Die Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle Fürth werden gemäß der beiliegenden Preisliste zum 01.01.2023 angepasst.
Sachverhalt
Erhöhung
Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife Stadthalle
Die
letzte Anhebung der Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle
erfolgte zum 01.01.2020 mit einer vorgesehenen Gültigkeit bis 31.12.2022.
Bei
der nun anstehenden Preiserhöhung werden die Benutzungsentgelte sowie die
Pauschalangebote für Kultur- und Konzertveranstaltungen um durchschnittlich
8-10% erhöht. Ein Teil der Nebenkostentarife wurde angepasst (s. Anlage 1
Gegenüberstellung).
Die
geänderten Leistungen und Preise sind in der Gegenüberstellung hervorgehoben
(Farben: „grün“=neu; „rot“=fällt weg; schwarz fett=Erhöhung).
Bei
der Preisgestaltung wurden eingetretene bzw. zu erwartende Kostensteigerungen
sowie Vergleichszahlen anderer Veranstaltungshäuser der Region berücksichtigt.
Vorausgesetzt,
es treten keine gravierenden Kostensteigerungen ein, sollen die neuen Preise
wieder 3 Jahre Gültigkeit haben.
Die
Auslastung der Stadthalle bewegt sich zuletzt im Jahr 2019 auf hohem Niveau.
Durch die Corona Pandemie war die Auslastung in 2020 und 2021 zuletzt bei unter
30%. Bei gleichbleibendem Buchungsverhalten wie in 2019 werden durch die
Anpassung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von über 50.000,00 € erwartet.
Erhöhung
Parkgebühren Tiefgarage
Es
besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Kurzpark- und Dauerstellplätzen.
Die
letzte Anhebung der Parkgebühren erfolgte zum 01.01.2020.
Die
Parkgebühren liegen deutlich unter den in Fürth üblichen Parkhaustarifen,
weshalb eine moderate Anpassung der Parktarife als angemessen erscheint. Vor
allem der Mo-Fr Tarif ist auf das Niveau der anderen Parkhäuser angepasst
worden.
Die
stündlichen Parktarife sowie Grundparkgebühren bleiben unverändert.
Auch
nach der Erhöhung bleiben die Gebühren im Parkhaus Stadthalle unter den
Parkgebühren anderer Fürther Parkhäuser.
Bei
gleichbleibendem Parkverhalten werden durch die Anpassung jährliche
Mehreinnahmen in Höhe von 20.000,00 € erwartet.
Es
wird vorgeschlagen, die Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife sowie die Parkgebühren
gemäß der beiliegenden Preisliste zum 01.01.2023 anzupassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Preisgegenüberstellung
2 Preisliste ab 01.01.2023