Betreff
Energiesparmaßnahmen der Stadt Fürth und wichtiger kommunaler Träger
Vorlage
Rf. V/1335/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt den von der Verwaltung und der Infra vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energiereduzierung zu.


Sachverhalt:

 

 

I.                     Ausgangslage

Auf Grund der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23.06.2022 ausgerufenen zweiten Stufe des Notfallplans Gas, sind die auch die Kommunen angehalten tätig zu werden. Bei der sogenannten „Alarmstufe“ ist aktuell die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Der Notfallplan Gas hat drei Stufen, die dritte ist die Notfallstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe begründet sich auf die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.

 

 

Auszug aus der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 23.06.2022 zum Thema „Energie“:

 

 

 

 

„Nähere Erläuterungen zur Einordnung:

1. Zum Notfallplan Gas

Die Alarmstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wer jetzt Gas spart, hilft mit, Vorsorge für den Fall von Lieferengpässen zu treffen.“   ….

„Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

2. Zu den zusätzlichen Maßnahmen

Gasreduktion im Stromsektor
In einer solchen drohenden Gasmangellage muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Aus diesem Grund will die Bundesregierung auf der Erzeugungsseite befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve auf Abruf einrichten. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig in den Markt zurückkehren zu können. Das bedeutet, dass der kurzfristige Einsatz von Kohlekraftwerken im Stromsektor für den Bedarfsfall auf Abruf ermöglicht wird.

Dazu hat die Bundesregierung die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Gas in der Stromerzeugung zu ersetzen. Das Bundeskabinett hat das sogenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz am 8. Juni 2022 im Kabinett verabschiedet. Eine Verabschiedung im parlamentarischen Verfahren ist für den 8. Juli 2022 geplant. Parallel arbeitet das BMWK an der notwendigen Rechtsverordnung, um die Gasersatzreserve gleich nach Inkrafttreten in Gang setzen zu können

Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur öffentlichen Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 GW ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird.

Gas-Auktionsmodell für den Industrie-Verbrauch
Noch im Sommer soll ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Dazu entwickeln der Marktgebietsverantwortliche
Trading Hub Europe (THE), die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das BMWK ein Gas-Regelenergieprodukt, mit dem Industriekunden gemeinsam mit ihren Lieferanten gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (Demand-Side Management). Damit wird - einer Auktion gleich - ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann wiederum zum Einspeichern genutzt werden kann. Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.

Erste Konkretisierungen hat die Bundesnetzagentur am 21. Juni 2022 vorgelegt. Weitere Schritte werden in Abstimmung mit THRE und den Akteuren im Markt jetzt zügig erfolgen.

 

3. Szenarienberechnungen der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungslage
Die Bundesnetzagentur hat Szenarien berechnet und damit die Gasmengenentwicklung bis Juni 2023 bestimmt. Diese Szenarien zeigen, dass eine Störung der Gasversorgung vorliegt. Auch bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40%, ist die im Gasspeichergesetz vorgesehene Speicherfüllung bis zum 1. November auf 90% nur dann möglich ist, wenn man unterstellt, dass innereuropäische Gaslieferungen nicht mehr vollständig erfolgen und man davon ausgeht, dass der Gasverbrauch in diesem Winter 20% unter dem normalen Niveau liegt.

Entscheidend ist damit aber auch bereits im aktuellen Status quo den inländischen Gasverbrauch deutlich zu reduzieren, damit die eigene Versorgungssicherheit ebenso wie die Versorgungssicherheit unserer Nachbarländer gewährleistet ist.“

 

 

II.                  Aufgaben der Kommunen gemäß Schreiben des Hauptgeschäftsführers des Deutscher Städtetags vom 07.07.2022

 

Mit Schreiben des Hauptgeschäftsführers des Deutscher Städtetags vom 07.07.2022 werden die Kommunen gebeten, kurzfristig Maßnahmen umzusetzen und unmittelbare Einsparmaßnahmen zu erzielen. Dabei wird kein kommunaler Bereich von Einsparmaßnahmen unberührt bleiben können. Das betrifft alle Bereiche einer Kommune, wie Schulen, Verwaltungsgebäude, Bäder, Sportanlagen, aber auch der Kulturbereich.

 

Insbesondere werden Änderungen bzw. Überprüfungen in den nachfolgenden technischen Bereichen notwendig und sinnvoll, wie:

1.    Warmwasserbereitung,

2.    Klimatechnik und Lüftungsanlagen,

3.    Wassertemperatur in Freibädern,

4.    Betrieb von Saunen und Hallenbädern,

5.    Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und

6.    Umrüstungsmaßnahmen auf LED bei Straßenbeleuchtung sowie Innenbeleuchtung.

 

„Sollte sich der Umfang der Gaslieferungen in den nächsten Wochen maßgeblich ändern, werden wir die Lage neu bewerten müssen.

Über eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes soll eine Verordnungsermächtigung für das Bundeswirtschaftsministerium zur Anordnung von Einsparmaßnahmen festgeschrieben werden.“

 

 

 

III.                Weitere Vorgehen bei der Stadt Fürth

 

Wie bereits in der letzten Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 30.06.2022 erläutert, sind umgehende Maßnahmen seitens der Stadt Fürth und Ihrer Töchter notwendig, um Energie im Bereich Gas und Strom einzusparen und die Versorgung im kommenden Winter sicherzustellen. Bereits am 30.60.2022 wurde festgelegt, dass dieser Tagesordnungspunkt zukünftig automatisch auf die Tagesordnung des FAV aufgenommen wird. Anlass zur Panik besteht jedoch nicht. Die Wärmeversorgung der Haushalte ist Kraft Gesetz gesichert.

 

Dennoch hat die Referentenrunde am 19.07.2022 Maßnahmen in Abstimmung mit der Verwaltung und den Töchtern erarbeitet bzw. Prüfaufträge erteilt. In Abstimmung mit der Infra erarbeitete das Baureferat einen Maßnahmenkatalog, der sich an den Maßnahmen des Deutschen Städtetags orientiert. Die Maßnahmen beinhalten auch immer das abgestufte Vorgehen, das sich auch an den Regelungen des Bundes orientiert: bisherigen Maßnahmen, kurzfristige Maßnahmen und Maßnahmen, die mit dem Inkrafttreten der nächsten Stufe des Notfallplans einhergehen.

 

Die Referentenrunde empfiehlt, insbesondere folgende Maßnahmen dem Stadtrat, -sofern infra betroffen ist, dem Aufsichtsrat der infra-, zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine genaue Auflistung der Maßnahmen sind den Anlagen zu entnehmen. Aus dieser geht auch hervor, welche Maßnahmen bereits im Vorfeld vorgenommen wurden, um Energie zu sparen. Hier hat die Stadt Fürth mit Ihren Töchtern bereits sehr viel erreicht.

 

Zu 1. Warmwasserbereitung und

Zu 2. Klimatechnik und Lüftungsanlagen

 

Verwaltungsgebäude

Es wird Grundabsenkung der Vorlauftemperatur von 70 auf 60 % in allen Schulen und städtischen Gebäuden vorgenommen.

Die Heizungen in den Toiletten und im Flur werden ausgeschaltet.

Die Dienstanweisung für die Hausmeister ist ggf. zu ändern.

Die Boiler werden ausgeschaltet.

Die Nutzung von Heizlüftern wird untersagt.

 

Turnhallen

Die Heizung soll nicht vollständig ausgeschaltet werden. Der Umluftkreislauf wurde bereits dahingehend geändert, dass nicht mehr die maximale Außenluft zugeführt wird.

 

Lüftungsgeräte

In Anbetracht der Corona Inzidenz wird von einer vollständigen Abschaltung abgesehen.

 

Gebäudeautomation

Die städtische Gebäudewirtschaft hat in den vergangenen Jahren bereits enorm viel in Bezug auf Gebäudeautomation investiert und damit enorm viel Energie gespart. Vor allem Heizungs- und Lüftungsanlagen können so wesentlich energiesparender betrieben werden. So wurden neben den Neubauten auch in zahlreichen Bestandgebäuden bei Sanierungen und Umbauten kontinuierlich technische Anlagen auf den neuesten Stand gebracht. Detaillierte bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen können der Anlage entnommen werden. 

 

 

 

Zu 3 Wassertemperatur in Freibädern und

Zu 4. Betrieb von Saunen und Hallenbädern

 

Neben den kurzfristen Maßnahmen sind hier Einsparpotentiale mittel- und langfristig zu sehen und der nachfolgenden Auswahl und Anlage zu entnehmen.

 

Bei den Bädern sind Beckenabdeckungen, Einhausung Rutschen-Anlage, PV-Anlagen, LED Beleuchtung, Umbau Energieversorgung in Umsetzung bzw. geplant.

Auf die Anlage der Infra wird verwiesen.

 

 

 

zu 5. Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden

Die Beleuchtungsdauer von öffentlichen Flächen wird ab 01.10.2022 dauerhaft reduziert. Im Winterhalbjahr soll die Beleuchtung um 21:00 Uhr ausgeschaltet werden. Dies gilt für Gebäude, Plätze und Fassaden.

 

 

 

Zu 6. Umrüstungsmaßnahmen auf LED bei Straßenbeleuchtung sowie Innenbeleuchtung.

Die Umstellung auf LED ist bereits in vielen Liegenschaften erfolgt. Zudem laufen gerade bei der GWF weitere Baumaßnahmen mit Umstellung auf LED. Die genauen Maßnahmen und Einsparungen können der Anlage entnommen werden.

Der Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED läuft durch die Infra im Auftrag der Stadt Fürth bereits seit 2018. Allein hier konnte bis zu 40 % Energie eingespart werden.

Rf. III und Rf. V wird prüfen, ob und in welcher Größenordnungen Ampeln abgeschaltet werden können.

 

 

 

Zu 7. Weitere Maßnahmen

 

Öltanks

Die Verantwortlichen sollen dafür Sorge tragen, dass vorhandene Öltanks (infra, Thermalbad, Klinikum, sonstige Einrichtungen) aufgefüllt werden.

 

Größere Verbraucher

Umzug der Feuerwehr soll so bald wie möglich stattfinden. Das bestehende Gebäude entspricht nicht den energetischen Standards. Ein hohes Einsparpotential ist somit gegeben.

 

Kultur

Die Veranstaltungen „Glanzlichter“ und die Veranstaltung zum 100. Todestag von Alfred Nathan bleiben bestehen.

 

Innenstadt

Die Kirchweih-, Weihnachts- und Innenstadtbeleuchtung bleibt bestehen.

 

Info Kampagnen

Info Kampagnen, erstellt von BMPA in Zusammenarbeit mit der infra fürth.

Die Beschäftigten der Stadt sollen sensibilisiert werden, Lichter und Stromgeräte möglichst nicht einzuschalten bzw. oft auszuschalten bzw. andere energiesparende Maßnahmen zu ergreifen. GWF gibt hierzu Hinweise an Rf. II, damit ein entsprechendes Rundschreiben gefertigt werden kann.

 

Wärmeerzeugung durch die Infra

Ziel ist es die Wärmeerzeugung durch Senkung der Wärmenetzverluste, z. B. im HW Dambach um 60% zu senken.

 

Fuhrpark

Der Fuhrpark sowohl der Stadt als auch der Infra wurde und wird weiter auf regenerative Kraftstoffe bzw. E- Mobilität umgestellt.

 

Wasserversorgung:

Auch bei der Wasserversorgung ist die Senkung des Stromverbrauchs oberstes Ziel der Infra.

 

 

 

IV.          Weiteres Vorgehen

 

Jede und jeder einzelne ist nun gefordert, Energie einzusparen, um die sichere Versorgung zu gewährleiten und die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Die Stadt Fürth wird mit ihren Töchtern, insbesondere der Infra fürth gmbh als städtischer Versorger ihren wichtigen Betrag leiten und mit gutem Beispiel vorangehen und alle Bürgerinnen und Bürger so gut es geht zu versorgen.

 

Neben den bisherigen bereits sehr effektiven Einsparmaßnahmen, werden die o. g. Maßnahmen weitere Einsparungen bieten. Die Lage muss sorgfältig beobachtet werden und ggf. sind weitere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung und zum Schutz des Klimas notwendig. Bei dieser Betrachtung muss auch die Entwicklung von Corona im Herbst- und Winter berücksichtigt werden.  

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1) 220727 Energiesparmaßnahmen infra

2) Liste Städtetag Energieeinsparung HtE-21.07.2022

3) Anhang zur Liste HtE 21.07.2022