Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird weiterhin Wünsche aus der Bürgerschaft nach öffentlichen Radabstellanlagen prüfen und im jeweils aktuellen Realisierungspaket für RAA (derzeit Paket 4) berücksichtigen.
Die Verwaltung wurde im BWA vom 12.10.2022 beauftragt, mit anderen Städten Kontakt aufzunehmen um abzugleichen, wie diese mit privaten Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgehen. Die weitere Vorgehensweise innerhalb der Stadt Fürth und ein kurzer Bericht über den Austausch mit den Städten wurde gewünscht.
Die Verwaltung startete dazu am 04.11.2022 über die AGFK Bayern eine bayernweite Umfrage:
In letzter Zeit
erreichen uns aus der Bürgerschaft verstärkt Anfragen zu Fahrradständern im
öffentlichen Raum. Bürger fragen nach Fahrradständern in unmittelbarer Nähe
ihrer Wohnadresse und wären teilweise sogar bereit, hierfür Pkw-Parkplätze
aufzugeben.
Wir möchten in einer
Abfrage daher mit anderen Städten Kontakt aufnehmen, um abzugleichen wie diese
mit „gewünschten“ Radabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgehen.
Zu o.g. Anfrage erreichten die Verwaltung insgesamt sieben Rückmeldungen.
Alle rückmeldenden Kommunen lehnen die Installation privater RAA im öffentlichen Raum grundsätzlich ab.
Anfragen nach öffentlichen Radabstellanlagen (RAA) im öffentlichen Raum werden von den rückmeldenden Kommunen geprüft und ggf. in vorhandene Konzepte übergeleitet bzw. überplant und installiert.
Diese Vorgehensweise deckt sich mit jener der Fürther Verwaltung: Bürgeranfragen nach RAA werden geprüft und bei Eignung in das jeweils aktuelle Paket für Radabstellanlagen integriert. Derzeit befindet sich Paket 4 in Vorbereitung.
Es wird empfohlen, an diesem Procedere festzuhalten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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