Entfällt, da Kenntnisnahme
Der Stadtrat hat am 21.04.2021 den Lärmaktionsplan 2020 (Stufe 3) beschlossen. Als Maßnahme mit lokaler Wirksamkeit für die Lärmschwerpunkte ist dort die Auflage eines „Förderprogramms Lärmschutzfenster“ (Maßnahme L1) vorgeschlagen. Ziel der Fördermittel ist die Mehrkosten für einen besseren Schallschutz abzumildern und einen Anreiz zu bieten, bei einer notwendigen Erneuerung der Fenster, den Lärmschutz für die Bewohnenden zu berücksichtigen. Nach Vorbereitung der Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 29.07.2021 das Förderprogramm mit einem jährlichen Fördervolumen von 50.000 € beschlossen. Das Förderprogramm konnte somit zum Jahr 2022 an den Start gehen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, die Hauseigentümer*innen müssen einen Eigenanteil leisten. Die Förderung beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten und ist zugleich durch folgende Höchstbeträge begrenzt:
• Fenster/Fenstertüren: 250 Euro / Quadratmeter Fensterfläche
• Rollladenkästen: 250 Euro / Stück
• Schalldämmlüfter: 200 Euro / Stück
Mit diesem Budget lassen sich ca. 50 – 100 Schallschutzfenster pro Jahr fördern.
Im Jahr 2022 gingen bei
der Verwaltung nur wenige Anfragen zum Förderprogramm sowie sechs Anträge auf Zuschüsse zum
Einbau von Schallschutzfenstern- und -fenstertüren ein. Diese wurden wie folgt
bearbeitet:
- Zwei Anträge mussten abgelehnt
werden, da die Voraussetzungen gemäß den Förderrichtlinien nicht erfüllt
waren (Einbau von Schallschutzfenster in einen Wintergarten bzw. an der
Gebäuderückseite).
- Ein genehmigungsfähiger Antrag
wurde auf Grund der geringen möglichen Förderhöhe zurückgenommen.
- Ein Antrag liegt bisher nur
unvollständig vor, die erforderlichen Unterlagen wurden noch nicht
nachgereicht.
- Bei einem förderfähigen Vorhaben
konnte der Förderbetrag noch nicht ausbezahlt werden, da die
Maßnahmenumsetzung wohl noch nicht erfolgt ist (die Vorlage der
Schlussrechnung steht aus).
- Ein Fördervorhaben konnte
vollständig bearbeitet werden, es wurde ein Zuschuss von 3.741,75 €
gewährt.
Von den zur Verfügung
stehenden Mitteln in Höhe von 50.000 € wurden im Jahr 2022 somit lediglich
3.741,75 € ausbezahlt.
Weitere Vorgehensweise
Bisher ist die Nachfrage
zum Förderprogramm äußerst zurückhaltend. Dies ist wohl auf die hohen
(Eigen-)Kosten für den Austausch der Fenster bei zur Zeit hohen Material- und
Arbeitskosten im Bau- und Handwerksbereich zurückzuführen. In den benachbarten
Städten wurden diesbezüglich ähnliche Erfahrungen gemacht.
Um das Förderprogramm
bekannter zu machen und damit auch die Nachfrage zu erhöhen, sind folgende
Maßnahmen geplant:
- Eine prominentere Präsentation des
Förderprogrammes auf der Internetseite der Stadt Fürth, um evtl.
Anspruchsberechtigte auch zufällig auf das Förderprogramm aufmerksam zu
machen.
- Ein gezieltes Anschreiben aller
Eigentümer von Wohnanwesen im Bereich der Lärmschwerpunkte mit
Informationen zum Förderprogramm der Stadt Fürth.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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