Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und beschließt/empfiehlt, dass der Bolzplatz des Jugendtreffs OASE nicht für eine Nutzung durch Jugendlichen außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt wird.
Es wurde von der CSU-Stadtratsfraktion um eine
1. Auflistung der aktuell im Stadtgebiet
vorhandenen Bolzplätze und
2. eine Auflistung weiterer hierfür
verfügbarer Flächen bzw. in Planung befindlicher Bolzplätze (Prioritätenliste),
3. sowie um zeitnahe Überprüfung, ob der
Bolzplatz des Jugendtreffs Oase, Hans-Vogel-Straße 142, auch außerhalb der
Öffnungszeiten den Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden kann,
gebeten.
Zu 1. und 2. hat das Amt für Kinder, Jugendlichen und
Familien folgende Stellungnahme durch das Grünflächenamt erhalten:
Das Baureferat/Grünflächenamt betreibt und unterhält im
Stadtgebiet insgesamt zehn öffentliche und einen halb-öffentlichen Bolzplatz
(siehe Anlage 1). Die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 2) zeigt die räumliche
Verteilung mit Einzugsbereich 750 m Luftlinie. Dies bestätigt die Einschätzung,
dass insbesondere im Fürther Norden und Osten (Vach, Stadeln, Ronhof,
Poppenreuth) Defizitgebiete in der Bolzplatzversorgung vorhanden sind.
Derzeit sind keine Neuanlagen für Bolzplätze in der
Planung des Baureferats/Grünflächenamt, ebenso gibt es keine Haushaltsansatz
für eine solche Baumaßnahme und keine Prioritätenliste. Im Bau- und
Werkausschuss am 15.10.2014 wurde dem Stadtrat insgesamt das Thema „Defizitgebiete
öffentliche Spiel- und Freizeitflächen“ vorgestellt. Der einstimmig angenommene
Beschluss zum Thema Bolzplätze lautete:
Im Gegensatz zu öffentlichen Kinderspielplätzen, die ohne
Einschränkung auch im reinen Wohngebiet zulässig sind (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtung und Kinderspielplätzen
ausgehenden Kinderlärms 2011) fallen Bolzplätze und Jugendspieleinrichtungen
wie Streetballplätze oder Skateanlagen unter die „Sportanlagenlärmschutzverordnung“
(18. BImSchV) und müssen gewisse Mindestabstände zur Wohnbebauung aufweisen
(vgl. Anlage 3). In der Regel wird hier seitens des Baureferats/Grünflächenamts
ein Lärmschutzgutachten vorangestellt.
Es sind dem Baureferat/Grünflächenamt aktuell keine
Flächen bekannt, bei denen die immissionsschutz-, planungs- und baurechtlichen
Voraussetzungen für die Neuanlage eines öffentlichen Bolzplatzes vorliegen.
Um jedoch die Anregungen aus dem Fürther Jugendform „Echt
Fürth!“ aufzugreifen, erstellt das Grünflächenamt augenblicklich eine
Bestandsaufnahme der bestehenden Bolzplätze hinsichtlich Belag, Ausstattung,
Beschilderung usw. um hieraus Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten, wie sie von
den Jugendlichen bei der Veranstaltung gewünscht wurden.
Im nächsten Jahr könnte – die passenden rechtlichen
Rahmenbedingungen vorausgesetzt – in Stadeln an der Herboldshofer Straße ein
neuer öffentlicher Bolzplatz entstehen, da der MTV Stadeln zum 01.01.2023 eine
Pachtfläche an die Stadt Fürth zurückgegeben hat und die bisherige
Beach-Handballfläche aufgegeben wurde. Die Mittel hierfür werden vom Baureferat
zu den Haushaltsberatungen 2024 gemeldet.
Zu 3. nimmt die Abteilung Jugendarbeit Stellung:
Der Jugendtreff OASE verfügt über ein neu saniertes, großes Außengelände mit ausreichend Platz und guter Ausstattung für sportliche Aktivitäten wie Streetsoccer, Basketball, Outdoor-Kickern, etc.
Zum OASE Außengelände gehört ebenfalls die von IKEA gepachtete Fläche, die unter anderem als Fußballplatz (Bolzplatz) genutzt wird. Dort befinden sich neben Fußballtoren und dem Beachvolleyball-Platz auch der Ausleih-Container der OASE. Ebenfalls auf diesem Gelände befinden sich die Backstube, der Steinofen und die Lagerfeuerstelle.
Der Jugendtreff OASE ist Dienstag von 15.00-19.00 Uhr, Mittwoch 15.00-20.00 Uhr, Donnerstag 15.00-19.00 Uhr und Freitag 14.00-21.00 Uhr geöffnet. Die OASE wird am Wochenende häufig vermietet. Sonntags findet aktuell monatlich eine Sonderöffnung für eine feste Gruppe statt. Einzelne Samstage werden für Veranstaltungen genutzt.
Montagsabend treffen sich am Bolzplatz-Gelände die Pfadfinder Weltenbummler, vormittags bzw. vor den Öffnungszeiten nutzt es unter der Woche die Kita und der Hort.
Eine zusätzliche Nutzung (außerhalb der Öffnungszeiten) würde deshalb nur in den (Sommer-) Abendstunden (keine Flutlichtanlage) und an den Wochenenden stattfinden (können).
Bei einer öffentlichen Nutzung des Bolzplatzbereiches des OASE Geländes sind aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einige Aspekte zu bedenken:
a)
Ein
öffentlich zugängliches Gelände kann dazu führen, dass die Aktivitäten des
Jugendhauses und der externen Nutzer (Pfadfinder, Kita, Hort) durch die Nutzung
des Platzes durch andere Personen und Gruppen eingeschränkt wird. Die externe
Nutzung erfordert dann mehr Koordinationsaufwand.
b)
Die
Vermietungen können zu Konflikten mit gleichzeitig anwesenden Nutzenden des
Bolzplatzes führen. Denn der öffentliche Bolzplatz könnte, gerade abends und am
Wochenende, nicht nur zum Fußball spielen, sondern als Treffpunkt und
Aufenthaltsort (Lagerfeuerstelle) genutzt werden.
c)
Es
besteht auch die Gefahr einer Vermüllung und vor allem von Glasscherben. Dies
hat Einfluss auf die sichere Nutzung durch Kita, Hort, Jugendtreff OASE und
alle weiteren Nutzer(gruppen).
d)
Um
die Nutzungsmöglichkeiten des Jugendtreffs und der aktuellen externen Nutzer
nicht einzuschränken, für Sicherheit zu sorgen und Konflikte mit Mietern und
Nachbarn zu vermeiden, sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich:
·
Abtrennung des Bolzplatzes von der
restlichen Fläche des JT OASE durch Einfriedung um eine Inanspruchnahme des restlichen
OASE-Außengeländes (Garten, Spielgeräte, etc.)
außerhalb der päd. betreuten Öffnungszeiten zu verhindern und den
Vermietungsbereich klar abzutrennen
·
Errichtung eines separaten Zugangs
von der Hans-Vogel-Straße zum Bolzplatz, der gleichzeitig die Nutzung von
Lagerfeuerstelle etc. verhindert und den Ausleihcontainer sichert, da dieser
alt und leicht zu öffnen ist
·
Errichtung von Ballfangzäunen zu den
Nachbargrundstücken südlich und nördlich
·
klare
Regelung für die Nutzung des Platzes bei festgelegten Nutzungszeiten des
Jugendtreffs OASE
·
Verkehrssicherung, Reinigung,
Spielplatzkontrolle durch das Grünflächenamt
·
Sanierung des Bodens, Begradigung
der Fläche und ein neuer Rasen im Torbereich
e)
Die
öffentliche Nutzung des Geländes wird zu Lärmbelästigungen für die Nachbarn
führen, da der Bolzplatz in der Nähe der Wohnbebauung (Hans-Vogel-Straße 136 a
und 137) liegt.
Hierzu die Stellungnahme des
Ordnungsamtes/Immissionsschutz:
Dem Betrieb eines öffentlichen Bolzplatzes auf der Rasenspielfläche des
Jungendtreffs Oase in der Hans-Vogel-Straße kann auf Grund der Nähe zur
umliegenden Wohnbebauung nicht zugestimmt werden. Es würde sehr wahrscheinlich
an den nächstliegenden Immissionsorten zu einer Überschreitung der geltenden
Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV kommen und somit eine erhebliche
Belästigung für die Anwohner entstehen.
(Siehe auch Stellungnahme des Grünflächenamtest 3. Absatz, Hinweise auf
18. BImSchV und Verweis auf Anlage 3)
f)
Bezogen auf Punkt e) wäre eine
Nutzung zu abgestimmten und festgelegten Zeiten die Lösung. Für eine öffentliche Nutzung außerhalb der
Öffnungszeiten des JT OASE müsste, zusätzlich zu den unter d) genannten
Maßnahmen, ein Schließdienst organisiert und finanziert werden um dies
verlässlich umsetzen zu können. Alternativ hierzu wäre die Erweiterung der
Öffnungszeiten des Jugendtreff OASE auf eine regelmäßige Samstags-Öffnung eine
Möglichkeit, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Bolzplatz zu gewähren.
Hierzu wird zusätzliches Personal benötigt. Bis Ende 2023 verfügt der JT OASE
über eine überplanmäßige 19,5 Stunden Erzieherstelle, die zugleich als Springer
in der Abteilung Jugendarbeit eingesetzt wird (und für einen Öffnungstag des JT
Stadeln sorgt). Diese Stelle könnte, ihre Verstetigung vorausgesetzt, für die
benötigten zusätzlichen Samstags-Öffnungszeiten sorgen.
Abschließend stellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unter Beteiligung von Ordnungsamt/Immissionsschutz und Grünflächenamt fest, dass eine öffentliche Nutzung des Bolzplatzes des Jugendtreffs OASE für Jugendliche außerhalb der Öffnungszeiten aktuell nicht möglich ist.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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