Entfällt,
da Kenntnisnahme
Eine Übersicht der Jahreswerte
ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Der NO2-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel
wurde an allen Messorten eingehalten:
Messort |
NO2-Jahresmittelwert
[μg/m³] vom
03.01.2022 bis 02.01.2023 |
Erlanger Straße 12 |
31 |
Erlanger Straße 26 |
32 |
Schwabacher Straße 101 |
27 |
Schwabacher Straße 159 |
30 |
Friedensanlage (Laterne) |
15 |
Theresienstraße (LÜB-Station) |
19 |
|
|
Jahresimmissionsgrenzwert |
40 |
Nähere Ausführungen zu
Messmethode, Bewertung der Messergebnisse sowie zur Bewertungsgrundlage können
dem in Anlage beigefügten Schlussbericht entnommen werden.
Wie vom Bayerische Landesamt
für Umwelt mit Schreiben vom 03.08.2022 angekündigt und nunmehr mit Schreiben
vom 20.02.2023 bestätigt, wurden die Messungen mit Ablauf des Jahres 2022
beendet, da weiterhin von einer Einhaltung der geltenden Grenzwerte ausgegangen
werden kann.
- Feinstaubbelastung
2022 im Stadtgebiet Fürth
Folgende Grenzwerte dienen der Beurteilung der Feinstaubbelastung:
Parameter |
Grenzwert |
Zeitbezug |
Vorschrift |
Feinstaub PM10 |
40 µg/m³ |
Durchschnitt Kalenderjahr |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
Feinstaub PM10 |
50 µg/m³ (35 Überschreitungen im Kalenderjahr zulässig) |
24-h-Mittelwert |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
Im Jahr 2022 wurde der
Grenzwert des 24-Stunden-Mittelwertes für Feinstaub PM10 von 50 μg/m³ an der LÜB-Station in der
Theresienstraße an keinem Tag überschritten. Zulässig sind gemäß 39.
BImSchV pro Jahr maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes.
An der o.g. LÜB-Station wurde
ein Jahresmittelwert für Feinstaub PM10
von 16 μg/m³ gemessen. Der gemäß 39. BImSchV zulässige
Jahresmittelwert von 40 μg/m³ bleibt damit sicher unterschritten.
In der Region (Stadtgebiete
Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach) wurden vergleichbare Messergebnisse für den
Parameter Feinstaub PM10 erzielt. Lediglich an der LÜB-Messtation
Muggenhof in Nürnberg kam es an drei Tagen im Kalenderjahr 2022 zu einer
Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes. Der Jahresmittelwert wurde mit
20 μg/m³ jedoch ebenfalls sicher eingehalten.
- Feinstaubbelastung
an Silvester/Neujahr 2022/23 in Fürth
Bereits im Umweltausschuss vom
16.05.2019 wurde zu diesem Thema auf Grund von Medienberichten zum Jahresanfang
2019 über extreme Feinstaubwerte im Stadtgebiet Fürth informiert.
Coronabedingt war zu den
Jahreswechseln 2020/21 und 2021/22 das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stark
eingeschränkt (u.a. Verkaufsverbot, Abbrennverbot auf öffentlichen Plätzen, An-
und Versammlungsverbote). Folglich blieben auch die Feinstaubwerte in diesen
Nächten unauffällig.
Zum Jahreswechsel 2022/23 waren
der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wieder erlaubt. Dies führte
auch im Stadtgebiet Fürth zu messbaren Erhöhungen der Stundenmittelwerte für
Feinstaub PM10 an der LÜB-Station in der Theresien-straße.
Ein Blick auf die Messwerte an
der Theresienstraße zeigt, dass die Stundenmittelwerte für Feinstaubwert am 31.
Dezember in den letzten Stunden vor Mitternacht (20:00 – 24:00 Uhr) von 41 auf
59 µg/m³ angestiegen sind. Der Stundenmittelwert für die Zeit von 00:00 – 01:00
Uhr wird vom LfU noch überprüft und ist noch nicht bekannt gegeben. Am 1.
Januar in der Zeit von 01:00 – 02:00 Uhr wurde ein Wert von 177 µg/m³ erreicht.
In der Zeit von 02:00 – 08:00 Uhr sanken die Stundenmittelwerte von 83 µg/m³
auf 17 µg/m³.
Der maximal zulässige
Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde durch die um Mitternacht erhöhten
Feinstaubwerte weder am 31.12.2022 (MW 14 µg/m³) noch am 1. Januar 2023
(bisher: MW 31 µg/m³) überschritten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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LfU-Anschreiben vom 20.02.2023
Schlussbericht