Betreff
Errichtung eines Multifunktionsgebäudes am Kunstrasenplatz Schießanger - Projektgenehmigung
Vorlage
GWF/0487/2023
Aktenzeichen
621-5600-bg
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss begutachtet und empfiehlt/ der Stadtrat erteilt die Projekt-genehmigung für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes am Kunstrasenplatz Schießanger. Die Planungen sind fortzuführen, die Baumaßnahme ist umzusetzen.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß der Kostenberechnung der WBG vom 15.12.2022 auf 1.431.125,00 € (einschl. 19% MwSt.).


Damit eine zeitnahe Umsetzung der Baumaßnahme zur Errichtung eines Mehrzweckgebäudes am Kunstrasenplatz Schießanger trotz personeller Engpässe der zuständigen Ämter gewährleistet werden konnte, übernahm gemäß Grundsatzbeschluss Sport/0050/2022 (im Stadtrat vom 27.04.2022) die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG) in Vertretung für die Stadt Fürth die Planungsleistungen und die Bauherrenvertretung für sämtliche Leistungsphasen.

 

Nach Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3) auf Basis des im Stadtrat am 27.04.2022 vorgestellten Vorentwurfs inkl. Kostenschätzung wurden auch die Bauantragsunterlagen (LPH 4) von der WBG zur Genehmigung bei der Bauaufsicht eingereicht. Im Anschluss wurde im März/ April 2023 das Projekt von der WBG zurück an die Gebäudewirtschaft Fürth übergeben, da zwischenzeitlich auch die WBG keine Kapazitäten für eine Projektabwicklung hat.

 

Eigenplanungen sind im Augenblick durch die GWF nicht möglich. Für die bevorstehenden Planungsleistungen LPH 5 bis LPH 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe, Mitwirkung Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung) sind somit die Vergaben der erforderlichen Objekt- und Fachplanungen durchzuführen.

 

Durch die übersichtliche Größe und den Umfang der technischen Ausrüstung der Maßnahme wird in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber und der Zentralen Vergabestelle der Stadt Fürth angestrebt, die gesamten Planungsleistungen an einen Architekten/ Ingenieur als „Generalplaner“ zu vergeben.

 

Auf diese Weise werden die Planungskosten und die Planungszeit gebündelt, da Abstimmungsbesprechungen und Koordination von einzelnen Fachplanern entfallen. Außerdem können hiermit die weiterhin bestehenden personellen Engpässe der Ämter sowie die durch den Fördermittelgeber als Bewilligungszeitraum vorgegebenen knappe Zeitspanne kompensiert werden.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung sind vereinzelt noch Optimierungen des Entwurfs durch den beauftragten „Generalplaner“ und/ oder der ausführenden Firmen denkbar.

 

 

Angestrebte Grob-Terminschiene:

 

1. Quartal 2023:                     Einreichung Bauantrag durch WBG, Übergabe Projekt an GWF

2. Quartal 2023:                      Ausschreibung/ Vergabe Planungsleistungen „Generalplaner“

3. Quartal 2023:                      Vorbereitung Vergabe, inkl. der hierfür notwendigen Planung

4. Quartal 2023:                      Mitwirkung bei der Vergabe, Beauftragung ausführenden Firmen

1. Quartal 2024:                      Baubeginn

2.-4. Quartal 2024:                 Bauzeit-/ Baufertigstellung

1. Quartal 2025:                      Nutzungsaufnahme, Abrechnung der Baumaßnahme

 

Der tatsächliche Projektablauf ist abhängig von den Vergabeergebnissen und den Firmen- und Materialkapazitäten am Markt. Eine Fristverlängerung des Bewilligungszeitraums von ca. 1 Jahr ist nach Abstimmung mit dem Fördergeber in Aussicht gestellt worden. Über den Fortschritt der Baumaßnahme ist regelmäßig zu informieren.

 

 

Kostenberechnung:

 

Die durch die WBG berechneten Kosten für den Entwurf des Multifunktionsgebäudes vom 15.12.2022 bleiben, aufgrund der damals bereits vorhandenen Tiefe der Kostenermittlung, gegenüber der Kostenschätzung aus dem Grundsatzbeschluss unverändert und sehen gerundet wie folgt aus:

 

KGR 200 - Erschließung:                  ca. €          85.000,-

KGR 300 - Bau:                                 ca. €        895.000,-

KGR 400 - Haustechnik:                    ca. €        145.000,-

KGR 500 - Außenanlagen:                ca. €          40.000,-

KGR 600 - Ausstattung:                    ca. €          20.000,-

KGR 700 - Baunebenkosten:            ca. €        286.000,-

Summe                                              ca. €     1.471.000,-

 

Eine mögliche Baupreissteigerung bis zum geplanten Baubeginn ist aufgrund der bekannten Marktsituation schwer zu ermitteln und daher nicht in der Kostenberechnung berücksichtigt. Vom 1. Quartal 2022 bis 1. Quartal 2023 ergab sich eine Baupreiserhöhung von ca. 15 %. Legt man diesen Betrag zugrunde ergeben sich Baukosten von ca. 1.913.000 €.

 

Gefördert wird die Errichtung des Multifunktionsgebäudes am Kunstrasenplatz Schießanger durch Programmmittel von Bund und Freistaat Bayern im Rahmen des Investitionspakt Sportstätten (IPS). Die ursprüngliche Förderung in 2020 von 688.000 € wurde durch den weiteren Bewilligungsbescheid Nr. 002 | 2022 auf insgesamt 1.097.000,00 € Förderung (Festbetrag) erhöht.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.471.000,00

 

nein

X

ja

19.150,00

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5600.9403.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Genehmigungsplanung WBG