Betreff
Beschäftigung von Assistenzkräften in städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
KITA-GTS/0016/2023
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Stadt Fürth nimmt weiterhin (bis zunächst 31.12.2024) am Förderprogramm des Freistaats Bayern zur Beschäftigung von Assistenzkräften in den kommunalen Kindertageseinrichtungen teil.


Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 27.09.2021 der Teilnahme am Programm zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen als sog. „Assistenzkräf-te“ in kommunalen Kitas zugestimmt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen, siehe An-lage 1.

 

Von den zehn genehmigten Stellen konnten zwischenzeitlich fünf besetzt werden. Aufgrund der Befristung der staatlichen Förderung (diese endete offiziell zum 31.12.2022) konnten hier jeweils auch nur befristete Arbeitsverhältnisse begründet werden. Der Freistaat Bayern hat in der Zwischenzeit ein neues Qualifizierungskonzept zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung vorgestellt, in dem die Beschäftigung von Assistenzkräften einen wesentlichen Baustein für einen Quereinstieg in die Kindertagesbetreuung darstellt.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit der Beschäftigung von Assistenzkräften sind durchweg positiv. Dadurch ist es gelungen, interessierten und motivierten Personen einen Zugang zur Kinder-tagesbetreuung zu ermöglichen, die aufgrund fehlender Fachausbildung in diesem Bereich, sonst eigentlich keinen Zugang zu einer Tätigkeit in einer Kita hätten. Vor Ort sorgen diese für eine spürbare Entlastung des pädagogischen Personals. Gleichzeitig erwerben sie praktische und fachliche Kenntnisse, die den Grundstock für eine Weiterqualifizierung bilden. So können Assistenzkräfte berufsbegleitend zu pädagogischen Ergänzungs- oder im weiteren Verlauf sogar zu Fachkräften weitergebildet werden. Im besten Falle könnten diese Qualifizierungsmaßnahmen direkt in Eigenregie der Stadt Fürth angeboten und in diesem Zuge auch für Kräfte geöffnet werden, die in Kitas von freien Trägern beschäftigt sind. Die Verwaltung wird in einem der kommenden Ausschüsse hierüber im Detail berichten und ein entsprechendes Konzept vorstellen.

 

Der Freistaat Bayern hatte zwar bereits letztes Jahr angekündigt, dass das Förderprogramm zur Beschäftigung von Assistenzkräften über das Jahr 2022 hinaus verlängert werden solle, die tat-sächliche Umsetzung erfolgte jedoch erst kürzlich. So wurde die neue Förderrichtlinie erst An-fang Mai 2023 veröffentlicht, siehe Anlage 2. Die Beschäftigung weiterer, zusätzlicher Kräfte musste damit leider „auf Eis“ gelegt werden. Glücklicherweise konnte mit Unterstützung des Or-ganisations- und des Personalamts zumindest eine Verlängerung der Arbeitsverträge der bereits beschäftigten Assistenzkräfte bis 30.06.2023 erwirkt werden, um die wertvollen Kräfte weiterhin an die Stadt Fürth zu binden. Da nun Klarheit besteht, dass die Förderung in unverändertem Umfang rückwirkend ab dem 01.01.2023 und bis zunächst Ende 2024 gewährt wird, kann das bestehende Projekt bis zunächst 31.12.2024 weitergeführt und werden. Im Rahmen des o.g. Qualifizierungskonzepts des Freistaats Bayern werden inzwischen spezielle Maßnahmen für Assistenzkräfte angeboten, die den Zugang zu dieser Tätigkeit erleichtern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die von der staatlichen Förderung nicht gedeckten Personalkosten für eine in Vollzeit beschäftigte Assistenzkraft beliefen sich im Jahr 2022 auf ca. 10.000 Euro pro Jahr.

 

Dazu kommen unter Umständen bei Neueinstellungen noch die Kosten für eine Erst-Qualifizierung sowie für eine einmalige, ebenfalls obligatorische Zusatzqualifizierung von 40 Un-terrichtseinheiten (UE) für jede Assistenzkraft. Die Kosten dafür belaufen sich nach den bisheri-gen Erfahrungen auf etwa 600 Euro pro Person. Darüber hinaus sind noch weitere 15 UE an jährlicher Fortbildung verpflichtend. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Arbeitgeber zu über-nehmen. Hier bestehen jedoch kostenneutrale Schulungsmöglichkeiten über das bei Kita-GTS bereits bestehende Fortbildungsprogramm für das pädagogische Personal.  Da die Förderhöhe an den Basiswert der regulären staatlichen Förderung gekoppelt ist, werden tarifliche Entgelter-höhungen über dessen jährliche Erhöhung teilweise kompensiert.

 

Die tatsächlichen Kosten liegen jedoch zumindest im Jahr 2023 weit unter den oben ermittelten Beträgen, da aktuell nur fünf Kräfte und diese auch nicht alle in Vollzeit beschäftigt sind. Im Schnitt ist somit für eine Assistenzkraft mit ungedeckten Personalkosten von etwa 7.500 Euro pro Jahr zu rechnen. Das ergibt einen Mittelaufwand von ca. 625 Euro pro Monat für eine Vollzeitkraft. Die beantragten Gesamtsummen sind als Maximalbeträge inklusive möglicher Qualifizierungsaufwendungen zu verstehen, mit denen alle verbundenen Kosten abgedeckt und die Optionen für eine Weiterbeschäftigung der vorhandenen Kräfte als auch die Anwerbung von neuen Kräften gesichert werden können.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

50.000 € (Personal und Qualif.kosten f. kommunale

Assistenzkräfte

 

nein

x

ja

90.000 € (in 2024)

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4640/4643/4645.4140

                          .5622

Budget-Nr. 58000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. FVA-Vorlage vom 27.09.2021

2. Neue Förderrichtlinie des Freistaats Bayern