Der Bau - und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)“ nach Vorlage der Verwaltung.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Jahr 1998 wurden erstmals für die Erhebung des
Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese
innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS in der
„Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“) definiert.
Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der
Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die
Anlage fortgeschrieben werden. Die für das Baujahr 2022 neu ermittelten
Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS; die
Änderungen für 2022 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt. Weiterhin wurden
redaktionelle Änderungen durchgeführt. (Änderungen Werte für Baumbepflanzungen
2020 und 2021 sowie Änderung der Bezeichnung „Flächenbepflanzung Bodendecker“
in „Bodenbedeckende Gehölz- und Staudenpflanzungen“)
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 Änderungssatzung