Der Ausschuss stimmt den vorgelegten Änderungen zu den Personal- und Sachkosten des Betriebsträger- und Grundlagenvertrages zu und empfiehlt der Verwaltung, die Verträge mit dem SJR abzuschließen.
Gemeinsam mit dem Stadtjugendring hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Grundlagenvertrag und den Betriebsträgervertrag Alpha1 zwischen Stadtjugendring Fürth und Stadt Fürth überarbeitet.
1.
Grundlagenvertrag:
Der
Vertrag dient der Erfüllung von übertragenen Aufgaben der Jugendarbeit und der
Förderung junger Menschen im Stadtgebiet Fürth. Ziele des Vertrages sind:
-
eine Handlungs- und
Rechtssicherheit für die Vertragsparteien,
-
die Vertiefung einer
partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Fürth als öffentlichem
Träger der Jugendhilfe und dem Stadtjugendring Fürth als
freiem Träger der Jugendarbeit,
-
die langfristige
Absicherung einer kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung auch bei Wechsel der im
SJR ehrenamtlich Verantwortlichen,
-
Transparenz für die
Entscheidungsgremien der Vertragspartner
-
und eine Überprüfung
der Aufgabenerfüllung.
Es
wurde §2 Aufgaben (Grundlagen der Zusammenarbeit) konkretisiert:
-
bisher: b) die
Beratung, Förderung und Unterstützung der offenen Jugendarbeit in der Stadt
-
Neu: b) die Beratung,
Förderung und Unterstützung der Jugendarbeit sonstiger Träger in der Stadt
-
bisher: h) Anregung
und Unterstützung junger Menschen zur Selbstbestimmung zu gesellschaftlicher
Mitverantwortung und sozialem Engagement
-
Neu: h) Anregung und
Unterstützung junger Menschen zur Selbstbestimmung zu gesellschaftlicher
Mitverantwortung und sozialem Engagement im
Rahmen der verbandlichen Jugendarbeit.
-
bisher: k) Planung und
Durchführung von Projekten der Jugendarbeit
-
Neu: k) Planung und
Durchführung von Projekten der Jugendarbeit gemäß entsprechender Kooperationsvereinbarung (z.B. Weltkinder- und
Jugendtag, U18-Wahl)
Zudem wird unter § 6 (1) die Finanzierung um 3.000 Euro erhöht und der „Weltkinder-
und Jugendtag“ als Beispiel für eine zusätzliche förderbare Veranstaltung
genannt:
-
Zur Abgeltung aller
Verwaltungs- und Sachkosten für die Erfüllung der in diesem Vertrag genannten
Aufgaben und für den Betrieb der Geschäftsstelle ein Verwaltungs- und
Sachkostenbudget in Höhe von 38.000.- € zur Verfügung gestellt. Die beiden Budgets sind gegenseitig nicht
deckungsfähig.
-
Zusätzliche besondere Maßnahmen oder Veranstaltungen (z. B. Weltkinder- und Jugendtag,
Brettspielfieber), die nicht durch das Gesamtbudget abgedeckt sind, können im
Rahmen von Einzelvereinbarungen zusätzlich gefördert werden.
2.
Betriebsträgervertrag Alpha1:
Vertragsgegenstand ist die Nutzung des im Eigentum der
Stadt Fürth befindlichen Gebäudes, einschließlich des Außengeländes des
Jugendzentrums Alpha1 durch den Stadtjugendring als sonstigem Träger der
Offenen Jugendarbeit.
§ 5 Personal wird ergänzt um:
Zum
Betrieb des Kinder- und Jugendzentrums
sind mindestens drei Vollzeitstellen mit einem Stundenanteil von 117 Stunden
notwendig. Die drei Vollzeitstellen sind in der Regel mit zwei pädagogischen
Fachkräften (Pädagogischer Hochschulabschluss oder ähnliche Qualifikation,
Leitung SuE 15, stellv. Leitung SuE 12) und einer pädagogischen Fachkraft
(nicht-universitäre Ausbildung oder ähnliche Qualifikation, SuE 8b) zu besetzen. Anhand dieser Bestimmungen wird der
Personalaufwand jährlich überprüft und angepasst.
Stadt
und Stadtjugendring sind sich einig, dass das pädagogische Personal zu
angemessenen Fortbildungen, zu Zusatzausbildungen für den Bereich der
Jugendarbeit und zur Weiterqualifizierung verpflichtet ist. Die Grundsätze der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.
§ 6 Finanzierung/Zuschüsse
wird ergänzt:
Die Sachkosten werden um 2.000 Euro erhöht. Die
Unterstützung eines zusätzlichen Angebotes für Schülerinnen und Schüler bleibt
bei 10.000 Euro, lediglich die Formulierung wurde angepasst. Hierzu steht nun
unter Nr. 1.:
Zur Abgeltung
aller Personalkosten (einschl. Reise-, Fortbildungs-, Beihilfekosten u. dgl.)
wird dem Stadtjugendring ein auskömmlicher Zuschuss ausgehend von den
Ist-Personalkosten der in § 5 in Verbindung mit Anlage B beschriebenen Stellen
mit den dort festgelegten Eingruppierungen nach TvöD/SuE. gewährt. Für den
Betríeb des Kinder- und Jugendzentrums wird ein Verwaltungs- und
Sachkostenbudget in Höhe 32.000 €
zur Verfügung gestellt.
Für die
Unterstützung eines zusätzlichen pädagogischen Angebots für Schülerinnen und
Schüler (ehem. Schülercafé) werden zusätzliche Mittel für Aushilfen in Höhe von
10.000 Euro bereitgestellt.
Die Vorgehensweise bei den
Abschlagszahlungen wird in Nr. 4. konkretisiert:
Die Stadt stellt
die Mittel dem Stadtjugendring in vierteljährlichen Abschlagszahlungen (15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11.) jährlich im
Voraus zur Verfügung. Bis zum Haushaltsvollzug des neuen Haushaltsjahres
werden die Raten in der Höhe des Vorjahres geleistet. Anhand dieser Vorgaben
wird der Personalaufwand/-zuschuss jährlich überprüft und angepasst. Nach
Auszahlung der 2. Abschlagszahlung am 15.05. ermittelt das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien die Höhe der aktuellen tariflichen
Personalkostenanpassungen und teilt dies der Kämmerei der Stadt Fürth (zur
Anmeldung für das nächste Haushaltsjahr) mit.
3. Zustimmung des Bayerischen Jugendringes:
Der Strukturausschuss des
Landesvorstandes des Bayrischen Jugendringes hat dem vorgelegten
Grundlagenvertrag und dem vorgelegten Betriebsträgervertrag die satzungsgemäße
Zustimmung erteilt.
Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien bittet, den vorgelegten Änderungen im
Grundlagenvertrag und Betriebsträgervertrag Alpha 1 zuzustimmen und Verträge
mit dem SJR abzuschließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Grundlagenvertrag
Betriebsträgervertrag
Betriebsträgervertrag Anlage B
Satzungsvollzug BJR zum Grundlagenvertrag
Satzungsvollzug BJR zum Betriebsträgervertrag Alpha1