Betreff
Vorlage zum Antrag von Herrn Stadtrat Eichmann, FDP, vom14.08.2023 - Busanbindung S-Bahn-Halt Fürth Unterfürberg (AG-Ö/2190/2023)
Vorlage
SpA/1098/2023
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-288-VEP-FUE, SpA-Vpl-Hg-388
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis.

 

Der Antrag wird zusammen mit der Beschlussvorlage dem Beratungskreis Nahverkehrsplan (BK NVP) zur Kenntnis gegeben. Eine Umbenennung der Bus-Haltestelle soll geprüft werden.

 

Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.


Die FDP beantragt zu prüfen, ob die Bus-Linie 171 näher an die Station Unterfürberg der Linien S6 und RB12 herangelegt werden könnte. Sie schlägt dazu vor, die Stichfahrt der Linie 171 von der ca. 300 m entfernten gleichnamigen Haltestelle Unterfürberg (am Wendeplatz Höhe Lyker Straße) über die Lycker Straße zur Station der S-/R-Bahn zu verlängern und dort zu wenden. Zur Verdeutlichung siehe Skizze der Verkehrsplanung als Anlage.

 

Nach Rücksprache zwischen SpA und infra fürth verkehr gmbh nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung zu dem Vorschlag:

 

·         Das Defizit in der Verknüpfung zwischen S-/R-Bahn und Bus im Bereich Unterfürberg ist bekannt und grundsätzlich behebenswert, da ein guter ÖPNV möglichst überall einfaches Umsteigen zwischen Bus und Bahn ermöglichen soll.

·         Vergleichbare Defizite bestehen auch in Burgfarrnbach zur Linie 172 und in Dambach zur Linie 178, wo jeweils Bus-Haltestellen und Bahn-Stationen zu weit auseinander liegen.

·         Zur Behebung solcher Defizite kommen grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten in Frage:

o   Entweder die Busse über Umwege oder Stichfahrten zur bestehenden Station der Bahn zu führen („erste Möglichkeit“).

o   Oder als Ausbaumaßnahme Bahnstationen neu (zusätzlich) anlegen, dort wo sich Bus und Bahn ohnehin kreuzen („zweite Möglichkeit“).

 

·         Zum FDP-Antrag, der der „ersten Möglichkeit“ entspräche, werden die folgenden Nachteile erkannt:

o   Die Verlängerung der Stichfahrt zur Station Unterfürberg würde nach erster überschlägiger Schätzung mindestens 3 Minuten Mehrfahrzeit je Fahrtrichtung kosten, d. h. 6 Minuten im Umlauf (aus Hin- und Rückrichtung).

§  Die zusätzlichen 3 Minuten/Fahrtrichtung würden für Fahrgäste zwischen Heilstättensiedlung und Hardhöhe eine Fahrzeitverlängerung um 30 % bedeuten (13 statt 10 Minuten). Dies widerspricht für durchfahrende Fahrgäste der Zielsetzung einer raschen Beförderung.

§  Durch die mit 6 Minuten erhebliche Verlängerung der Umlaufzeit ist zu erwarten, dass über den Tag zumindest ein zusätzlicher Umlauf benötigt wird, der fünf- bis eher sechsstellige Mehrkosten pro Jahr auslösen würde.

o   Die vorhandene Wendeschleife ist nicht für den Busverkehr geeignet (zu klein). Eine vergrößerte oder zusätzliche größere Wendeschleife müsste auf Privatgrund errichtet werden und ist damit von Verkaufsbereitschaft und Investitionen abhängig.

 

Aus den vorgenannten Gründen würde der Antrag einige Nachteile für Fahrgäste und eine nicht unerhebliche Kostenmehrung für den Busverkehr bedeuten. Die Verwaltung rät deshalb von einer Umsetzung ab. Es sollte stattdessen langfristig angestrebt werden, eine Bahn-Station Breslauer Straße errichten zu lassen, zum Beispiel im Zuge des Ausbaus „3. Gleis Fürth – Siegelsdorf“. Im konkreten Falle wäre dies die Ergänzung einer S-Bahn-Station Breslauer Straße mit Umstieg zur Linie 171 an Haltestelle Ritter-von-Aldebert-Straße (ggf. unter Eisenbahnbrücke verschoben).

 

Die Stadtverwaltung hat zur Behebung der Problematik bereits im Jahr 2020 beim Freistaat Bayern eine ganze Reihe zusätzlicher (S-Bahn-)Stationen für das „Ausbauprogramm S‑Bahn Nürnberg“ (AuSbauNü) vorgeschlagen, darunter auch die Station Breslauer Straße, die auch  bereits in der ursprünglichen S‑Bahn-Planung aus den 1970er/1980er Jahren enthalten war.

 

Ferner wird erwogen, die heutige Gleichnamigkeit „Unterfürberg“ von Station und Haltestelle durch Umbenennung der Haltestelle zu überwinden, und damit Ortsunkundigen die Orientierung zu erleichtern. Diese Überlegung besteht bei SpA bereits seit längerem und ist durch den Nahverkehrsplan auch bereits sinngemäß beauftragt (Maßnahmenvorschlag NH 14).

 

Der Antrag gilt mit der oben genannten Umbenennung und dem oben genannten Bemühen gegenüber dem Freistaat Bayern als erledigt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


– FDP-Antrag

– S-Bahn-Stationen Unterfürberg und Breslauer Straße