Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2024 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2024 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 der Stadtentwässerung Fürth.
Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2024 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
schließt im Erfolgsplan
mit Erträgen von 26.090.700 €
und Aufwendungen von 37.586.800 €
und im Vermögensplan
mit Einnahmen von 38.087.715 €
und Ausgaben von 38.087.715 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-
aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf 13.187.216 €
Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe
von 17.727.784,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2023 kraft Gesetzes (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2024 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2024 für Investitionen zur Verfügung.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan beläuft sich
im Jahr 2025 auf 15.002.400 €
im Jahr 2026 auf 22.202.400 €
und im Jahr 2027 auf 6.650.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 12.900.000 €
Aufgrund der voraussichtlich bereits im Jahr 2023 aufgebrauchten Gebührenüberdeckung (Schmutzwasser) und für das Jahr 2024 vorgesehenen, zum Teil extremen Preissteigerungen, wird davon ausgegangen, dass zum Ende des Kalkulationszeitraumes 2021 – 2024 hier eine Unterdeckung entstanden sein wird, die nicht über Kreditaufnahmen finanziert werden darf. Die Unterdeckung kann in der nächsten Kalkulationsperiode ab 2025 gebührenerhöhend angesetzt werden und wird in der Planung über den höheren Kassenkredit-Rahmen als Zwischenfinanzierung dargestellt.
Um zusätzliche Liquidität zu schaffen, wird in den Jahren 2023 und 2024 die Tilgung des Trägerdarlehens ausgesetzt.
Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2024