Betreff
Festlegungen für Lehr- und Unterrichtsmitteln für Fürther Gymnasien, Real- und Wirtschaftsschulen
Vorlage
SchvA/0538/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt vorbehaltlich der Empfehlung des Fachausschusses / der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt / die Festlegung für Lehr- und Unterrichtsmittel analog der Grund-/ Mittel-/ und Förderschulen (siehe Beschluss SchvA/486/2022) für die Gymnasien, Real- und Wirtschaftsschulen auf folgende „Pro-Kopf-Pauschalen“:

 

Heinrich-Schliemann-Gymnasium, Helene-Lange-Gymnasium und Hardenberg Gymnasium jeweils 28,00€ pro Schüler.

 

Leopold-Ullstein-Realschule, Hans-Böckler-Real und Wirtschaftsschule jeweils 22,50€ pro Schüler. Zusätzlich wird dem Heinrich-Schliemann-Gymnasium zur jährlichen Wartung der Musikinstrumente ein Sockelbetrag von 10.000,00€ zugewiesen.


Die Haushaltsansätze für Lehr- und Unterrichtsmittel (xxxx.5710) bestehen bereits seit Jahren in unveränderter Höhe. Der veranschlagte Betrag, abzüglich der Kosten für Kreide und Folien, wird anhand der Schülerzahlen auf die einzelnen Gymnasien, Real- und Wirtschaftsschulen verteilt. Hieraus beschaffen die Schulen Software-Lizenzen, App´s, Lehr- und Fachbücher sowie naturwissenschaftliches / musikalisches / fremdsprachliches Unterrichtsmaterial in Fachräumen.

 

Nachdem jedoch dieser Betrag bislang nicht dynamisiert wurde, errechnete sich pro Schüler (durch die ständig wachsenden Schüleranzahlen) Jahr für Jahr eine immer niedriger werdende „Pro-Kopf-Pauschale“. Ebenfalls sind die Kosten für benötigte Lernmittel inflationsbedingt weiter angestiegen.

Vor allen bei den Gymnasien reichen die durch die Lernmittelfreiheit bezuschussten Schulbücher nicht mehr aus, so dass regelmäßig zusätzlich aus dem ohnehin schon knappen „normalen“ Lehrmitteletat zugekauft werden muss.

 

Ebenfalls verfügen viele Schulen über zahlreiche Fachräume, deren Lehrmittelausstattung unvollständig, verschlissen und/oder überaltert ist, was ebenfalls eine zumindest ergänzende Neubeschaffung erforderlich macht. Im Falle von z.B. Musikinstrumenten, welche regelmäßigen Wartungsbedarf haben, musste für das Heinrich-Schiemann-Gymnasium zusätzlich zur „Pro-Kopf-Pauschale“ ein Sockelbetrag iHv. 10.000€ zur Instrumentenwartung angesetzt werden.

 

Eine adäquate Beschaffung von Lehrmitteln ist so mittelfristig nicht mehr sichergestellt ohne zukünftig in erheblichen Maße Einschränkungen in Anzahl und Güte der Lehrmittel und somit auch in der Qualität des Unterrichts hinnehmen zu müssen. Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, dass im lfd. Haushaltsjahr 2023 die Haushaltsmittel des aktuellen Lehrmitteletat bereits im Oktober deutlich überzogen wurden.

 

Um diesem Umstand entgegenzuwirken, muss durch die Festlegung eines realistischen Betrages pro Schüler und Schuljahr (sog. „Pro-Kopf-Pauschale“) eine jährliche Dynamisierung anhand der vorhandenen Schülerzahlen ermöglich werden. Die Beträge werden daher wie folgt neu festgesetzt:

 

Für das Heinrich-Schliemann-Gymnasium, Helene-Lange-Gymnasium und Hardenberg Gymnasium jeweils 28,00€ pro Schüler und Haushaltsjahr.

 

Für die Leopold-Ullstein-Realschule, Hans-Böckler-Real- und Wirtschaftsschule jeweils 22,50€ pro Schüler und Haushaltsjahr.

 

Die Kalkulation dieser Festsetzungen basiert auf Erfahrungswerten der letzten Haushaltsjahre und unter Zugrundelegung der gestiegenen Schülerzahlen und inflationären Kostensteigerung.

 

Wie bereits o.g. wurde die Haushaltsstelle „Lehrmitteletat“ von den Schulen in der Vergangenheit regelmäßig deutlich überzogen und musste daher innerhalb des Haushalts zu Lasten anderer Budgets ausgeglichen werden, was diese erheblich beeinträchtigte. 

 

Insgesamt besteht für das Haushaltsjahr 2024 für den Lehrmitteletat der Gymnasien, Real- und Wirtschaftsschulen ein Anpassungsbedarf von 28.964,00€. 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

28.964,00 €

 

nein

X

ja

28.964,00 € + x € lfd.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. xxxx.5710     

Budget-Nr. 40 100,

40 150, 40 200,

40 210, 40 220

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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