Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufwand zur Signalisierung des Bahnüberganges unterhalb der Jubiläumsanlage zu ermitteln. Weiterhin ist mit den Eigentümern des Grundstückes Parkstraße 17 die weitere Nutzung der direkten Zufahrt zur Parkstraße, über den Gleiskörper der Rangau-Bahn hinweg, zu klären.
Für den unbeschrankten Bahnübergang für Fußgänger und Radfahrer unterhalb der Jubiläumsanlage besteht aus Gründen der Bahnsicherheit die Verpflichtung zur Abgabe von Pfeifsignalen durch die Triebzüge der Rangau-Bahn.
Nach Informationen der Verkehrsplanungsabteilung im Stadtplanungsamt, wurde vor längerer Zeit die Anfrage zu einer Signalisierung des Überganges ansatzweise geprüft. Unterlagen zu diesem Vorgang konnten jedoch nicht gefunden werden.
Der Übergang ist für die Belange des Rad- und Fußgängerverkehrs unverzichtbar, zur Klärung einer möglichen Signalisierung des Überganges wäre die Erteilung eines Auftrages zweckdienlich. In diesem Zusammenhang könnte dann die Frage der Zufahrt zum Anwesen Parkstraße 17 mit geklärt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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