Kenntnisnahme
Die Einrichtung eines Radschutzstreifens (Leitlinie VZ 340) in der Jakobinenstraße, zwischen Nürnberger Straße und Beginn des bestehenden Schutzstreifens während der Zeit der Fürther Michaelis Kirchweih geht auf einen Vorschlag in einer Bürgerversammlung zurück.
Für die Dauer der Kirchweihumleitung, die zu einer Reduzierung des B 8 Verkehrs führt, ist diese Lösung vertretbar, als Dauereinrichtung bestehen jedoch erhebliche Bedenken, da ein Schutzstreifen in diesem engen Abschnitt der Jakobinenstraße durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ständig überfahren werden würde. Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Bahnunterführung.
Zu dem Antrag sind zunächst Stellungnahmen der Straßenbaubehörde und der Polizei einzuholen. Ein Ergebnis könnte im nächsten Verkehrsausschuss vorgestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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