In das städt. Abfallwirtschaftskonzept werden folgende
Abfallvermeidungsmaßnahmen mit aufgenommen:
1. Die Reparatur defekter Elektrogeräte wird gefördert
(Reparaturbonus).
2. Einrichtungen, welche die Reparatur defekter Elektrogeräte
unter Anleitung anbieten (Repair-Cafés), erhalten ab 01.01.2024 eine Förderung.
Die Einführung des Reparaturbonus
erfolgt auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes probeweise auf zwei Jahre zum
01.03.2024. Dem Umweltausschuss ist nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht
vorzulegen.
Im Fall der Einführung eines
gleichlautenden oder ähnlichen landes- oder bundesweiten Förderungsprogramms
ist die städtische Förderung zu prüfen und ggf. einzustellen (keine
Doppelförderung).
1. Allgemein:
Die Vermeidung von Abfällen ist der
schonendste und nachhaltigste Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden
Ressourcen. Dementsprechend räumt auch der Gesetzgeber
Abfallvermeidungsmaßnahmen höchste Priorität vor anderen
Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen ein. Dass eine Abfallvermeidung nicht immer
gelingt, ist aus dem eigenen Alltag bekannt. Deshalb ist es der Stadt ein
wichtiges Anliegen, nicht nur Abfälle soweit möglich zu vermeiden und zu
reduzieren, sondern auch unvermeidbare Abfälle bestmöglich in den Ressourcenkreislauf
wiedereinzubringen. Zur Erreichung dieses Zieles bedient sich die Stadt einer
breiten Auswahl unterschiedlicher Maßnahmen. Durch das integrierte
Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth wurde nochmals verdeutlicht, dass das
allgemeine Müllaufkommen reduziert werden soll.
Ein elementarer Bestandteil der
Abfallvermeidung ist die Reparatur defekter Geräte. Hierdurch kann die
Nutzungsdauer erhöht und unnötige Abfallerzeugung vermieden werden. Zur
Erreichung dieser Ziele soll die Einführung eines Reparaturbonus sowie die
Förderung von Repair-Cafés beitragen.
2. Reparaturbonus:
Zur verstärkten Förderung der
Abfallvermeidung schlägt die Verwaltung die Einführung eines Reparaturbonus für
haushaltsübliche Elektrogeräte vor.
Ein solcher Reparaturbonus wurde
bereits durch das Land Thüringen, die Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Land
Sachsen sowie in Österreich eingeführt. Mangels einheitlicher landesrechtlicher
Fördermaßnahmen in Bayern obliegt es der Kreisbehörde, über
Abfallwirtschaftskonzepte entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Abfall zu
entwickeln. In Bayern sind die Landkreise Miltenberg und Starnberg bislang die
einzigen Kommunen, die sich für die Einführung eines solchen Reparaturbonus
entschieden haben.
Beim Landkreis Starnberg wird seit dem
Jahr 2022 die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten in Höhe von 20 %
der Reparaturkosten bis maximal 50 EUR pro Person pro Kalenderjahr gefördert.
Das maximale Zuschussvolumen für das Jahr 2022 betrug dabei 5.000 EUR. Im Jahr
2022 wurden im Landkreis Starnberg im Rahmen des Reparaturbonus 129 Geräte
repariert und Zuschüsse in Höhe von 4.818 EUR ausgezahlt. Bei ca. 138.000
Einwohnern im Landkreis Starnberg ergibt sich eine Förderung in Höhe von ca.
0,035 EUR/Einwohner.
Aufgrund der mit der Stadt Fürth
vergleichbaren Größe des Landkreises Starnberg sowie der dort erfolgreichen
Etablierung des Reparaturbonus ist eine Ausgestaltung ähnlich der im Landkreis
Starnberg geplant.
Bei ca. 130.000 Einwohnern in der
Stadt Fürth und einer gleichbleibenden Förderungshöhe und Inanspruchnahme des
Reparaturbonus wie im Landkreis Starnberg würde sich ein Zuschussbetrag von gut
4.500 EUR pro Jahr ergeben. Es empfiehlt sich für die Stadt Fürth somit
ebenfalls ein maximaler Zuschussbetrag von 5.000 EUR pro Jahr. Die Höhe der
Förderung sollte 20 % der Reparaturkosten, maximal 50 EUR pro Person und pro
Kalenderjahr betragen. Somit können möglichst viele Personen von der Förderung
profitieren. Da mit überdurchschnittlich vielen Handy-/Smartphone-Reparaturen
zu rechnen ist, soll der Förderbetrag von 5.000 EUR in zwei Fördertöpfe
aufgeteilt werden. Die eine Hälfte ist für die Reparatur von
Handys/Smartphones, die andere für sonstige Elektrogeräte vorgesehen.
Voraussetzungen für die Förderung
durch den Reparaturbonus wären:
-
Hauptwohnsitz in der
Stadt Fürth
-
Anschluss des
Wohngrundstückes an die kommunale Abfallentsorgung
-
Volljährigkeit
-
Rechnungsdatum ab
01.03.2024
-
Rechnungsdatum maximal
drei Monate zurückliegend
-
Nachweis der Reparatur
durch Rechnung vom Fachbetrieb
-
Maximal ein Zuschuss
pro Kalenderjahr
-
Rechnungsbetrag mind.
50 EUR
-
Reparatur eines
haushaltsüblichen Elektrogerätes laut Geräteliste (Anlage) – Serviceleistungen
wie Reinigung, Softwareupdates, Wartungen sowie Kauf von Einzel-/Ersatzteilen
werden nicht gefördert
3. Repair-Cafés
Ein Repair-Café ist eine temporäre
Selbsthilfewerkstatt, in der unter der Anleitung von meist ehrenamtlichen
Fachleuten versucht wird, defekte Elektrogeräte zu reparieren. Benötigtes
Werkzeug und kleinere Ersatzteile werden dabei nach Möglichkeit zur Verfügung
gestellt. Die Erfolgsquote der reparierten Geräte beträgt ca. 66 %.
Im Stadtgebiet Fürth engagieren
sich derzeit zwei gemeinnützige Organisationen (Freiwilligenzentrum und FabLab)
mit der Durchführung von Repair-Cafés und bieten zusammen 25 Veranstaltungen
pro Jahr an.
Für die erfolgreiche
Weiterentwicklung dieser Abfallvermeidungsmaßnahme ist künftig die Kooperation
zwischen den Organisatoren der Repair-Cafés und dem Amt für Abfallwirtschaft
gewünscht. Sie soll in das Abfallwirtschaftskonzept aufgenommen werden. Dadurch
ist es u. a. möglich, dass auch die Stadt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
für die Veranstaltungen werben kann.
Im Gegenzug erfolgt eine
finanzielle Förderung von Repair-Cafés. Insgesamt soll der jährliche Förderbetrag
von 2.500 EUR nicht überschritten werden. Aktuell ergibt sich bei 25
Veranstaltungen pro Jahr eine Förderung von 100 EUR je durchgeführter
Veranstaltung.
Voraussetzung für die Förderung
eines Repair-Cafés
-
Mitteilung der
Veranstaltungstermine rechtzeitig im Voraus
-
Offene Veranstaltung
für Fürther Bürgerinnen und Bürger
-
Nachweis der
durchgeführten Veranstaltung
-
(Jährliche) Mitteilung
über Art und Anzahl der reparierten Elektrogeräte
Auch im Landkreis Starnberg und
Miltenberg werden im Rahmen des Reparaturbonus gemeinnützige Repair-Cafés
gefördert.
4. Gesetzliche Grundlagen
Eine Förderung durch den
Reparaturbonus ist aufgrund der Gebührensatzung für Leistungen der städtischen
Abfallwirtschaft sowie des BayAbfG möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 der
Gebührensatzung für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft dienen die
Abfallgebühren zur Deckung der Kosten für die Sammlung, Entsorgung und
Verwertung von Abfällen. Außerdem sollen wirtschaftliche Anreize die Vermeidung
und Verwertung von Abfällen fördern. Durch einen Reparaturbonus oder die
Nutzung eines Repair-Cafés wird die Vermeidung von Abfällen gefördert, da
Elektrogeräte länger benutzt und bei einem Defekt nicht direkt entsorgt werden.
Weiterhin ist in Art. 7 Abs. 5 Nr.
2 i. V. m. Art. 24 BayAbfG geregelt, dass zu den ansatzfähigen Kosten der
Gebührenerhebung auch die Unterstützung privater Maßnahmen zur Abfallvermeidung
zählt. Grundsätzlich haben alle an die städtische Müllabfuhr angeschlossenen
Personen die Möglichkeit, von einem Zuschuss unmittelbar oder durch die Nutzung
eines Repair-Cafés mittelbar zu profitieren.
5. Kosten und Aufwand
Die Verwaltung der Abfallwirtschaft
bearbeitet bereits den Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln. Auf das
bestehende System wird aufgebaut und darüber auch der Zuschuss für die
Reparatur defekter Geräte bearbeitet. Der Mehraufwand ist daher eher als gering
einzustufen.
Ebenso ist durch die pauschale
Abrechnung der Repair-Café-Veranstaltungen nur mit geringem Verwaltungsaufwand
zu rechnen.
Die Bewerbung der Förderungen
erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Insgesamt (Reparaturbonus und
Repair-Café) ergibt sich ein jährlicher Zuschussbetrag in Höhe von 7.500 EUR,
welcher aus dem Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft finanziert wird.
Geräteliste