Betreff
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Personenbeförderungsdienste der Stadt Fürth an die infra fürth verkehr gmbh: Weiterentwicklung, Deutschlandticket, Hilfen zum Ausbildungsverkehr
Vorlage
SpA/1124/2023
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-3VK-2016a, SpA-Vpl-Hg-0460-D-TICKET, SpA-Vpl-Hg-361-41
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Stadtrat beauftragt die Anerkennung des Deutschlandticket für das übrige Kalenderjahr 2024, solange keiner der Verbundpartner aus der Finanzierung aussteigt. Die Stadt Fürth soll sich zudem eine eigene Ausstiegsoption vorbehalten.

 

Die Zweckvereinbarungen mit den benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern sollen für die Hilfen zum Ausbildungsverkehr und die Deutschlandticket-Finanzierung angepasst werden.


Der Stadtrat hat die Anwendung des Deutschlandtickets in dem an die infra fürth verkehr gmbh vergebenen Nahverkehrsplan-Linienbündel „Stadt Fürth“ bisher für die Zeiträume Mai bis Dezember 2023 (SpA/1051/2023) sowie Januar bis April 2024 (SpA/1125/2023) beauftragt.

 

Während im Jahr 2023 noch eine Nachschusspflicht des Bundes gewährt wurde, tragen die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger ab 2024 Finanzierungsrisiken; auf die Erläuterungen und Unterlagen zum TOP 25 ö der Sitzung des Stadtrates vom 20. Dezember 2023 (SpA/1125/2023) wird dazu verwiesen.

 

An der grundsätzlichen Finanzierungssituation hat sich nichts geändert. Dennoch wird das Deutschlandticket durch Bund und Länder auch über den 30. April 2024 fortgeführt, basierend auf deren Prognose, dass die zur Finanzierung beabsichtigten Gelder für einen Verkaufspreis von weiterhin 49,00 Euro voraussichtlich ausreichen (vgl. Seite 5 des beigefügten Entwurfs).

 

Die Stadt Fürth muss daher, damit die Einnahmeverluste aus der Anerkennung des Deutschlandtickets bei der infra fürth verkehr gmbh weiterhin ausgeglichen werden dürfen, diese mit dem im Entwurf beigefügten Änderungsbescheid zum Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) auch für den Zeitraum ab Mai 2024 zur Anerkennung verpflichten. Für das Jahr 2025 besteht noch keinerlei Klarheit über die Finanzierung.

 

In die hier nun gegenständliche Anwendung für den Zeitraum von Mai 2024 bis Dezember 2024 ist zur Eindämmung der Finanzierungsrisiken das folgende Management vorgesehen:

 

  • Der Freistaat Bayern beabsichtigt ein enges Monitoring der Einnahmen und Verluste, parallel und unabhängig zur bundesweiten Clearingstelle, um auf unerwartete Entwicklungen zeitnah reagieren und möglichst gegensteuern zu können.

  • Die Anerkennung des Deutschlandtickets soll der infra fürth verkehr gmbh mit der jetzigen Stadtratsentscheidung nur wie folgt auferlegt werden:

    • im Kalenderjahr 2024 bis längstens 31.12.2024 („Längst-Frist“),

    • solange das Deutschlandticket Bestandteil des Tarifs des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg ist (d. h. Koppelung an die Bereitschaft der Verbundpartner zur Anerkennung, d. h. Ausstieg bei Ausstieg eines Partners),

    • solange die Stadt Fürth keinen Änderungsbescheid mit Wirkung für die Zukunft erlässt (d. h. Option zum eigenen Ausstieg der infra).

 

Aus jetziger Sicht ist nach Überzeugung der Vertreter des Freistaats Bayern die Finanzierung der Einnahmeverluste für das Jahr 2024 gesichert (Webkonferenz am 19. März 2024, 11 Uhr); eine Nachschusspflicht von Bund oder Land soll es dennoch in 2024 nicht mehr geben.

 

Das finanzielle Risiko aus der Deutschlandticketanerkennung liegt in der aktuellen ÖDA-Situation zunächst beim Verkehrsunternehmen, sodass für die Stadt Fürth keine genehmigungspflichtige Risikoübernahme entsteht. Spürbar wären finanzielle Auswirkungen auf der Ebene der Stadt möglicherweise, wenn daraus eine geringere Gewinnabführung resultiert.

 

Hilfen zum Ausbildungsverkehr:

 

Der Freistaat Bayern hat zum 01.01.2024 die zuvor in § 45a Personenbeförderungsgesetz geregelten Hilfen zum Ausbildungsverkehr in eine landesrechtliche Regelung überführt (jetzt § 24 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern), die sich in einer Übergangszeit – mindestens für das Jahr 2024 – in einer Übergangsregelung mit „Bestandssicherung“ befindet. Die Hilfen zum Ausbildungsverkehr sollen dabei ab 2024 von den ÖPNV-Aufgabenträgern statt der bisher zuständigen Bezirksregierungen an die Verkehrsunternehmen ausgereicht werden.

 

Zur rechtssicheren und bestandssichernden Ausgestaltung der Kommunalisierung der Hilfen zum Ausbildungsverkehr ist nach Überzeugung in der Städteachse (Webkonferenz vom 15. März 2024, 10 Uhr, auf Einladung der Stadt Nürnberg mit allen umgebenden kreisfreien Städten und Landkreisen) eine Anpassung der zwischen den Aufgabenträgern geschlossenen Zweckvereinbarungen über den grenzüberschreitenden U-Bahn- und Bus-Verkehr erforderlich; der grenzüberschreitende Ausgleich der Deutschlandticket-Einnahmeverluste kann damit ebenfalls abgedeckt werden. Die Verwaltung der Stadt Fürth soll beauftragt werden, die entsprechende Anpassung der Zweckvereinbarungen mit der Stadt Nürnberg (U-Bahn, Bus), Stadt Erlangen (Bus Linie N20) und Landkreis Fürth (Bus) vorzunehmen.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Risiken beim Verkehrsunternehmen

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: