Betreff
Ausweisung des Weges An den Gärten als reinen Fußweg -Antrag Seniorenrat v. 08.05.23
Vorlage
SVA/0358/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, die Radverkehrswegweisung gemäß Anlage anzupassen.

 


Zur Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.05.2023 beantragte der Seniorenrat der Stadt Fürth die Ausweisung des Weges An den Gärten als reinen Fußweg. Ein Beschluss über den Antrag wurde in dieser Sitzung nicht gefasst. Die Verwaltung wurde indes beauftragt, mehrere Alternativen zur Verbesserung der Konfliktsituation zwischen Radfahrenden und Fußgängern zu prüfen und wieder im Verkehrsausschuss zu berichten.

 

Die Verkehrsplanung nahm zu den zu prüfenden Alternativen Stellung:

Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Strecke An den Gärten auch im Radverkehrsnetz eine bedeutende Verbindung und kann nicht ohne weiteres für den Radverkehr gesperrt werden. Ohnehin wäre mit einer Missachtung der Verbotsschilder zu rechnen, da die baulichen Verhältnisse vor Ort einen größeren Einfluss auf das Fahrverhalten hat als die Beschilderung. Aufklärende Maßnahmen zur Rücksichtnahme scheinen weiterhin die wirkungsvollste Herangehensweise hierbei zu sein. Daher befürworten wir eine Kennzeichnung durch Piktogramme oder informative Beschilderung.

 

Verbreiterung des Weges An den Gärten:

Eine Verbreiterung des Weges wäre an den meisten Stellen aufgrund der bestehenden Baumreihen und Beleuchtungsmasten nur unter großem Eingriff in Naturräume möglich und wird als nicht verhältnismäßig angesehen.

 

Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kutzerstraße:

Eine Prüfung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kutzerstraße hat ergeben, dass dies nicht ohne den Entfall sämtlicher Parkplätze im Straßenraum möglich wäre. Im umliegenden Gebiet gibt es keine größeren Ausweichmöglichkeiten für die parkenden Kfz. Eine Fahrradstraße, in der Parken zugelassen wird, erfordert (zumindest überwiegend) eine Mindestfahrbahnbreite von 6,75 m (4m Fahrradstraße + 0,75m Sicherheitstrennstreifen + 2m Parken). Die Kutzerstraße weist eine Fahrbahnbreite zwischen 6,00m und 6,20m auf. Zudem sind die Anbindungen der Kutzerstraße an den Wiesengrund durch Treppen und starke Höhenunterschiede für den Radverkehr nicht angemessen ausgebaut. Hierbei besteht die Sorge, dass selbst mit Einrichtung einer Fahrradstraße, aber ohne Umbau zu attraktiven Anknüpfungsstellen der Radverkehr weiterhin den „einfachen“ Weg wählen wird und An den Gärten gefahren wird.

 

Prüfung Änderung der Wegweisung:

Es besteht lediglich an der Kreuzung Ulmenweg eine Wegweisung, die den Radverkehr auf den Weg An den Gärten lenkt. Als alternative Route zwischen Ulmenweg und Espanstraße (und weiter zur Wiesenstraße) besteht lediglich die Erlanger Str./Poppenreuther Straße. Im derzeitigen Zustand bestehen gegen eine Verlegung des Radverkehrs auf die Erlanger Str./Poppenreuther Straße erhebliche Sicherheitsbedenken. Die Wegweisung vom Ulmenweg nach Poppenreuth wechselt auf Höhe der Espanstraße 8 zu einer nicht-FGSV Beschilderung. Diese lenkt über An den Gärten und die Heubrücke nach Poppenreuth. Dieser Teilbereich könnte auf die Espanstraße verlegt werden, da hier bereits Radinfrastruktur vorhanden ist.

Die Wegweisung von Nürnberg kommend lenkt bereits auf Höhe der Kleingärten über die Kutzerstraße nach Poppenreuth. In Gegenrichtung (aus Poppenreuth kommend) besteht keine Wegweisung und sollte ergänzt werden, um den Radverkehr Richtung Nürnberg über die Kutzerstraße zu leiten.

Am Engelhardtsteg leitet die Wegweisung nach Poppenreuth bereits über den (längeren) Ulmenweg und nicht über den (kürzeren) Pappelsteig. Der Radverkehr aus Poppenreuth Richtung Südstadt (Jakobinenstraße) wird, mangels passabler Alternativrouten, jedoch weiterhin über den Pappelsteig geführt werden müssen.

 

Die nicht-FGSV Beschilderung ist veraltet und sollte in diesem Bereich ganz entfernt werden. Das geplante Wegweisungskonzept für den Radverkehr wird diesen Standort mit aufnehmen und die Problematik berücksichtigen.

 

Auch aus Sicht der Polizei ist das Teilstück "An den Gärten" ein etablierter Bestandteil der Radverkehrsverbindung zwischen Fürth und Nürnberg. Auch wird die Akzeptanz einer Beschilderung als reiner Fußweg bei den Radfahrenden fehlen. Erfahrungsgemäß ist mit einer verbotswidrigen Nutzung des Fußweges zu rechnen. Eine Überwachung durch die Polizei kann leider nicht gewährleistet werden.

 

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass eine Verbreiterung des Weges An den Gärten aufgrund des Baumbestandes scheitert. Eine Ausweisung der Kutzerstraße als Fahrradstraße ist ohne enormen baulichen Aufwand nicht möglich. Hinzu käme der unverhältnismäßige und nicht kompensierbare Entfall von Kfz-Stellplätzen auf öffentlichem Grund.

Als einzig verhältnismäßige Maßnahme verbleibt die Anpassung der Radverkehrswegweisung entsprechend des beiliegenden Plans. Obgleich hier darauf hinzuweisen ist, dass eine geänderte Wegweisung keine Benutzungspflicht der neuen Route bedingt und Radverkehr auf dem Weg An den Gärten weiterhin zulässig bleibt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: