Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt die Ausführungen des Ref.IV zu den Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 zur Kenntnis.
Da Herr Dr. Roth/Referat IV-Stab/Planung am
01.04.2024 die Regelaltersgrenze von 66. Lebensjahren erreichen und damit sein
Arbeitsverhältnis mit der Stadt Fürth nach Art.33 Abs.1 TVöD automatisch enden
wird, soll den Mitgliedern des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und
Seniorenangelegenheiten ein abschließender Überblick zu den Aktivitäten der
Sozialplanung von 1991 bis 2023 gegeben werden. Die Einzelheiten zu den
fortlaufenden, zeitlich befristeten oder punktuellen Berichts-, Planungs- und
Projektbereichen können der als Anlage beigefügten Zusammenstellung Aktivitäten
der Sozialplanung 1991 bis 2023 (PDF, 10 Seiten) entnommen werden.
Für den Zuständigkeitsbereich des Beirates für
Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten sind vor allem die Ergebnisse
folgender Aktivitäten auch in Zukunft bedeutsam:
a)
Der aufgrund eines Antrages der Stadtratsfraktion der SPD vom
28.09.2011 und eines einstimmigen Auftragsbeschlusses des Beirates für
Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom 19.10.2011 erstellte und
dem Stadtrat am 19,06.2013 vorgelegte und dort einstimmig verabschiedete
Bericht zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth
bis 2030,
Der demografische Wandel
beschreibt das Phänomen einer Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich
aufgrund sinkender Geburtenraten und zunehmender Lebenserwartung im Zeitverlauf
immer stärker von den jüngeren Generationen zu den älteren und sogar
hochaltrigen Generationen verschiebt und ist spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts
ein Kennzeichen industriell verfasster Gesellschaften. Bezogen auf die
Gegenwart ergab sich nach der vom Amt für Stadtforschung und Statistik für
Nürnberg und Fürth am 09.05.2011 im Statistischen Monatsbericht für März 2011
veröffentlichten Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2030, dass in der Stadt
Fürth bis zum Jahr 2030 neben einer Zunahme der Gesamtbevölkerung um 4,6 % vor
allem die Anzahl der Menschen ab dem 60. Lebensjahr überproportional steigen
wird – und zwar in der Altersgruppen der 60- bis unter 75-Jährigen von 18.639
Personen im Jahr 2010 auf 23.300 Personen im Jahr 2030 (+25,0 %) und in der
Altersgruppe der über 75-Jährigen von 9.614 Personen im Jahr 2010 auf 13.500
Personen im Jahr 2030 (+40,4 %).
Im Zusammenhang mit der zu
erwartenden Zunahme der Gesamtbevölkerung und des überproportionalen Anstiegs
der älteren und hochaltrigen Menschen ergaben
die von 20 Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung abgegebenen
Stellungnahmen zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt
Fürth bis zum Jahr 2030 außerdem 12 Handlungsfelder in folgenden Bereichen:
Zuwachs der Bevölkerung und Zuwanderung, Wirtschaft und Arbeit sowie
Gleichstellung von Frauen, Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus,
Kinder und Jugendliche sowie Familienfreundlichkeit, Ältere Menschen, Wohnen
und Wohnumfeld, Straßenverkehr, Straßen- und Wegebau, Öffentlicher
Personennahverkehr, Nahversorgung und Einkaufsstadt Fürth, Gesundheit, Kultur
und ehrenamtliches Engagement, Ökologie und Abfallwirtschaft, Kommunales
Personal sowie Finanzen,
Durch eine strategische Gewichtung wurde in dem
Bericht zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth
bis zum Jahr 2030 bei den zwölf Handlungsfeldern vor allem dem Handlungsfeld Finanzen, dem Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit sowie dem
Handlungsfeld Anhebung des Bildungs- und
Qualifikationsniveaus hohe Priorität eingeräumt, da sich die
Herausforderungen des demografischen Wandels ohne ausreichende Finanzen nicht
bewältigen lassen werden. Zugleich werden ohne eine positive
Wirtschaftsentwicklung und ausreichende Arbeitsplätze und Einkommen in Zukunft
nicht nur Finanzeinnahmen fehlen, sondern auch viele Menschen ohne den von
Ludwig Erhard in einer Buchveröffentlichung 1957 beschworenen Wohlstand für
alle dastehen. Und ohne ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau werden
schließlich viele Menschen den seit Mitte der 1970er gestiegenen und fortlaufend weiter
steigenden Bildungs- und Qualifikationsanforderungen nicht mehr genügen können
und deshalb kaum Beschäftigungs- und Erwerbsmöglichkeiten in der Wissens- und
Informationsgesellschaft der Zukunft finden, sondern auf Grundsicherung für
Langzeitarbeitslose angewiesen sein und mit andauernder Armutsgefährdung und Armut rechnen müssen.
Immerhin machten Arbeitslose ohne Berufsabschluss schon in den Jahren 2005 bis
2012 fast 60 % aller im Stadtgebiet registrierten Arbeitslosen aus, wobei sich
80 % der Arbeitslosen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis des SGB II
(Jobcenter) befanden. Die Stellungnahmen von 20 Ämtern und Dienststellen der
Stadtverwaltung zu den Herausforderungen des demografischen Wandels machten
aber auch deutlich, dass neben dem demografischen Wandel vor allem der
wirtschaftliche Wandel. der soziale Wandel sowie der Klimawandel und die
Energiewende die wichtigsten und zentralen Einflussfaktoren für die Entwicklung
bis zum Jahr 2030 bilden werden.
b)
Wird in Zukunft für den Zuständigkeitsbereich des Beirates für
Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten die am 06.07.2018 vom Beirat
für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten und am 25.07.2918 vom
Stadtrat beschlossene abschließende Bedarfsfeststellung zu dem vom Institut
Modus Bamberg für die Stadt Fürth erstellten Gutachten einer
Pflegebedarfsermittlung am 31.12.2016 und einer Pflegebedarfsprognose bis zum
Jahr 2035 von Bedeutung sein, das im Gegensatz zu den 1995 und 2008
durchgeführten Pflegebedarfsermittlungen und Pflegebedarfsprognosen bis 2005
und bis 2020 erstmals einen erheblichen Bedarf für zusätzliche Pflegedienste
und Pflegeeinrichtungen ergab, der für die Jahre bis 2025 und die die Jahre bis
2035 hier noch einmal in folgender Übersicht dargestellt wird:
Zugleich wurde die Verwaltung bei der
abschließenden Bedarfsfeststellung auf der Grundlage des Gutachtens des
Instituts Modus Bamberg durch die beschlussfassenden Gremien der Stadt Fürth am
06. und 25.07.2018 beauftragt, im Rahmen der nach Art. 69 Abs.2 AGSGB
vorgeschriebenen und an die Arbeitsgruppe für Altenhilfe und Sozialplanung
(AfA) München vergebenen Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes
für alle Pflegebereiche Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und dabei
den vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz, ambulant vor stationär, zu
beachten. In Abstimmung mit der Verwaltung wurden daraufhin in dem von der
Arbeitsgruppe für Altenhilfe und Sozialplanung (AfA) München erstellten sowie
vom BSS am 28.06.2019 und vom Stadtrat 24.07.2019 beschlossenen
seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Fürth in den Abschnitten Pflege und
Betreuung, Unterstützung pflegender Angehöriger und Angebote für besondere
Zielgruppen auf den Seiten 52 bis 64 folgende Empfehlungen und Maßnahmen
genannt:
-
Verbesserung der
Rahmenbedingungen des Pflegeberufs unter anderem durch Nutzung der Möglichkeiten,
die das geplante Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) bietet;
-
Schaffung eines
verlässlich Kurzzeitpflegeangebots mit verlässlichen Kurzzeitpflegeplätzen;
-
Verbesserung der
Überleitung aus der Klinik in den häuslichen Bereich, in die Kurzzeitpflege und
die vollstationären Pflegeheime;
-
Weiterentwicklung der
teilstationären und stationären Einrichtungen sowie der ambulanten Dienste zur
Versorgung von Demenzkranken und von Menschen mit anderen
gerontopsychiatrischen Erkrankungen;
-
Ausbau von Angeboten
zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige, die zu Haus leben;
-
Ausweitung der
Entlastung für pflegende Angehörige durch stundenweise Betreuung zu Hause und
Ausbau von Betreuungsgruppen;
-
Unterstützung von
pflegenden Angehörigen bei der Suche nach Plätzen in der Kurzzeitpflege durch
den geplanten Pflegestützpunkt;
-
Sicherstellung eines
niedrigschwelligen Zugangs zu Informationen über die Möglichkeiten der
Beratung, Unterstützung und Nutzung von Hilfen in den Quartieren (Stadtteilen)
durch Lotsen und die Beratungsstrukturen des geplanten Pflegestützpunktes;
-
Für Senioreninnen und
Senioren mit Migrationshintergrund die Berücksichtigung der kulturellen
Vielfalt und der Gewohnheiten in Einrichtungen der teil- und vollstationären
Pflege, der ambulanten Pflegedienste und der Seniorenwohnangebote;
-
Für Senioreninnen und
Senioren mit Behinderungen die Prüfung und Deckung von Wohn- und
Betreuungsangeboten für alt gewordene und zu Hause lebende Menschen mit
Behinderung;
-
Für Menschen mit
Demenzerkrankungen und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen die
Schaffung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die Integration in
Bewegungs- und Tagesbetreuungsangebote, eine Unterstützung bei der Integration
in Angebote der gesellschaftlichen Teilhabe sowie eine Information,
Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zum Thema Demenz.
Insofern braucht due Stadt Fürth in den
kommenden Jahren vor allem eine Umsetzung der aufgrund der Ergebnisse des
Gutachtens des Instituts Modus Bamberg im seniorenpolitischen Konzept entwickelten
und vom Stadtrat im Juli 2019 beschlossenen Empfehlungen und Maßnahmen zur
Bedarfsdeckung im Pflegebereich. Dies gilt bis 2025 wegen des vorausberechneten
und steigenden Bedarfs in erster Linie für vollstationäre und beschützende
Pflegeplätze sowie für eigenständige, ganzjährige statt der bisher in
vollstationären Einrichtungen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze. Ein erster
wichtiger Schritt zur nachhaltigen Sicherung einer guten Pflege, zu einem
Ausbau der Pflegekapazitäten und zu einer qualitativen Weiterentwicklung der
Pflegeinfrastruktur wurde dazu mit dem von Referat IV vorgeschlagenen, am
22.03.2023 vom Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten und
am 28.03.2023 vom Stadtrat beschlossenen Fürther Bündnis für Pflege getan. Weitere
Aktivitäten von Ref.IV und Ref.IV/Stab-Planung werden nach dem mit Erreichen
der Regelaltersgrenze
von 66. Lebensjahren am 01.04.2024 und dem damit nach Art.33
Abs.1 TVöD verbundenen automatischen Erlöschen des Arbeitsverhältnisses von
Herrn Dr. Roth durch die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger in Zusammenarbeit mit
dem Referenten erfolgen müssen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 (10 Seiten)