Der Antrag wird abgelehnt
Die Einmündung der Annastraße in die Stadelner Hauptstraße weist ausreichende Sichtverhältnisse in nördliche und südliche Richtung auf, die Einmündung ist auch nicht unfallauffällig. In den letzten Jahren ereignete sich ein Unfall an der Einmündung unter Beteiligung von zwei Kraftfahrzeugen. Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern sind nicht verzeichnet.
Die Radwegefurt ist deutlich markiert und könnte durch Roteinfärbung noch weiter verdeutlicht werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Straßenbaubehörde. Einwendungen seitens der Straßenverkehrsbehörde bestehen nicht.
Die von der Gruppe der AfD vorgeschlagene „Ausbuchtung“ entspricht weder den Regelwerken noch könnten Radfahrer einer derartigen Trassierung gefahrlos folgen. Es ist dem von der Annastraße einfahrenden Verkehr zuzumuten, sich regelkonform zu verhalten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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