Betreff
Radfahrstreifen am Knotenpunkt Erlanger Str. / Seeackerstr.
Vorlage
SpA/1137/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis.

Die Anpassung der Radverkehrsanlagen im Kreuzungsbereich Erlanger Str. / Seeackerstr. gemäß dem Lageplan wird als Vorplanung beschlossen.

 


Derzeit endet südlich des Knotenpunktes ein Schutzstreifen, nördlich setzt sich ein Radfahrstreifen fort. Im Rahmen einer durchgeführten signaltechnischen Überarbeitung des Knotenpunktes fielen die fehlende Durchgängigkeit der Radverkehrsanlage sowie nach Richtlinienlage weitere Mängel innerhalb der Knoteninnenmarkierung auf, die im Zuge dessen behoben werden müssen.

Da die Erlanger Str. eine Radvorrangroute darstellt (Nr.2), ist als Regellösung grundsätzlich ein Radfahrstreifen einem Schutzstreifen vorzuziehen.

Die Markierung des Radfahrstreifens gemäß beiliegendem Lageplan dient darüber hinaus der Vervollständigung der Radverkehrsinfrastruktur (Lückenschluss) und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Maßnahme um den Ausbau einer Radvorrangroute handelt, die im Radverkehrskonzept der Stadt Fürth, Beschluss SpA/1008/2022, einstimmig beschlossen wurde, sind die darin enthaltenen Standards bei der Planung einzuhalten. Sowohl diese Standards als auch die erhöhten Regelbreiten der Radfahrstreifen, die durch die E-Klima 2022 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) vorgegeben sind, erfordern die Anpassung des südlichen Knotenpunktarms.

Der heutige Radschutzstreifen mit zu hoher Restfahrbahnbreite wird in einen Radfahrstreifen sowie eine eigene Kfz-Spur umgewandelt. Dazu wird die Mittelinsel auf eine regelkonforme Breite von 2,50 m reduziert. Der Maststandort auf der Mittelinsel muss durch die Anpassung der Breite auf die neue Mittellage verschoben werden. Der Rechtsabbiegestreifen, der aufgrund der dortigen Bushaltestelle mit Betonplatten ausgebildet ist, bleibt unverändert.

Nach Forderung des Bauhofs und aus bautechnischen Gründen wird der Deckenbau auf Grund des derzeitigen Zustandes im Kreuzungsbereich über die gesamte Fahrbahnbreite durchgeführt.

Die Kostenschätzung für das Vorhaben ergibt ca. 350.000,00 €. Nach Einschätzung des TfA könnte die Möglichkeit bestehen, für die Errichtung des Radfahrstreifens am Knotenpunkt Erlanger Straße / Seeackerstraße Bundesmittel aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" zu erhalten. Ob bzw. in welchem Umfang Deckenbau Teil der Förderung sein kann, ist noch zu klären. Der maximale Fördersatz dieses Programms beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten für finanzschwache Kommunen. Eine Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber hat jedoch noch nicht stattgefunden, es handelt sich damit ausschließlich um eine Einschätzung der Verwaltung. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht grundsätzlich nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



1) Lageplan Instruktionsergebnis Knotenpunkt Erlanger Str. / Seeackerstr.

2) Abwägungstabelle Stellungnahmen

3) Klimaprüfung