Vom Bericht wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigten Vorschläge zu prüfen und ggf. umzusetzen.
1. Ausgangslage
Am 05.05.2022 wurde dem Umweltausschuss der „Handlungsleitfaden Abfallkonzept für Veranstaltungen“ vorgestellt. Die Verwaltung wurde daraufhin mit der Umsetzung beauftragt.
Für sämtliche ab 01.09.2022 durchgeführte Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken oder von der Stadt Fürth verwalteten Grundstücken werden bei Antragstellung Abfallkonzepte eingefordert (vgl. hierzu beigefügten Flyer bzw. beigefügtes Formular). Nach 1 ½ Jahren kann nun eine erste Zwischenbilanz gezogen werden.
Mit der letzten Änderung der Abfallwirtschaftssatzung werden ab 01.01.2025 Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichtet, ihre Restabfälle durch die städt. Müllabfuhr entsorgen zu lassen.
2. Maßnahmen zur Abfallvermeidung
2.1 Allgemein
2.1.1 Wertstoffinseln bei Großveranstaltungen
Erstmalig wurden noch im Jahr 2022 an der Michaelis-Kirchweih und am Weihnachtsmarkt vom Amt für Abfallwirtschaft (Abf) Wertstoffinseln eingerichtet. An den Inseln können Beschicker zu bestimmten Uhrzeiten ihre Abfälle zur Entsorgung abgeben. Getrennt wurden die Fraktionen Leicht-Verpackung, Papier/Pappe/Kartonagen, Glas. Restabfall und Biomüll wurden über die „Kärwa-Aamerla“ an den Ständen von der Müllabfuhr abgeholt.
2023 wurden die Wertstoffinseln erstmalig in Eigenregie des Marktamtes, mit organisatorischer Unterstützung von Abf, betreut.
2.1.2 Bereitstellung von verschiedenen Abfallbehältern zur Trennung
Bei Veranstaltungen ohne Wertstoffinseln werden auf Anforderung für die Abfallarten Papier/Pappe/Kartonagen, Leichtverpackungen und Restmüll separate Behälter ausgeliefert. Für deren Kennzeichnung können vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) für städtische Veranstaltungen sog. Beachflags ausgeliehen werden.
2.1.3 Abfallberatung für Veranstalter
Ergeben sich aus der Prüfung des Abfallkonzeptes Unstimmigkeiten oder die geplante Verwendung unzulässiger Gefäße oder Geschirrteile, nimmt Abf mit den Antragstellern Kontakt zur Beratung auf.
2.1.4 Auswertung der Abfallkonzepte
Im Jahr 2023 wurden von 50 Veranstaltungen 40 Abfallkonzepte angefordert und geprüft. Davon wurden 18 Beratungen durchgeführt, wodurch letztendlich die Verwendung von Einwegprodukten vermieden werden konnte.
2.2 Private Veranstalter
Es wurden grundlegende Beratungen zum Einsatz von Mehrweggeschirr und zu Abfallvermeidungsstrategien durchgeführt.
2.3 Veranstaltungen der Stadt Fürth
Im Intranet stehen umfangreiche Informationen (Checklisten usw.) zur Verfügung, wie städtische Veranstaltungen nachhaltig durchgeführt werden können. Es finden regelmäßig Besprechungen mit den beteiligten Ämtern zu aktuellen Problemstellungen statt.
2.4 Michaelis-Kirchweih
Vor dem Hintergrund, dass bereits in der Vergangenheit von den Akteuren viel unternommen wurde, die Abfallmengen so gering wie möglich zu halten, wurden im Frühjahr 2023 die Vorsitzenden der zwei führenden Schaustellerverbände zu Gesprächen mit der Verwaltung (Abf, OA, MA) eingeladen. Dabei wurden unter anderem Maßnahmen und Möglichkeiten besprochen, die noch 2023 umsetzbar sind und zu einer Reduzierung der Abfallmengen führen können, insbesondere das Thema Mehrweggebot.
Auch für die Michaelis-Kirchweih gilt, dass für Essen und Getränke zum Direktverzehr grundsätzlich nur Mehrweggeschirr und Papierservietten genutzt werden dürfen. Als Ausnahme wurde für 2023 noch der Verkauf von frittierten Champignons und Crêpes zugelassen.
Kirchweihbesuchenden, die explizit angeben, das Essen mit nach Hause oder ins Büro etc. nehmen zu wollen, durfte das Essen auch in Einwegverpackung ausgegeben werden. Das Mitbringen von eigenen Mehrwegbehältnissen ist möglich und erwünscht. Abf hat hierauf im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen (INFÜ vom 27.09.2023 im Bereich der Kärwa-Informationen).
Die Teilnahmebedingungen für die Michaelis-Kirchweih enthalten umfangreiche Regelungen zu den Punkten Müll und Mehrweg/Pfand.
Durch das OA wurde ein Fragebogen zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz an sämtliche Schausteller der Michaelis-Kirchweih verschickt. Neben den Themen Energie und Technik, Wasser, usw. wurde auch der Bereich Abfall abgefragt. Der überwiegende Teil der Befragten praktiziert bereits Maßnahmen, die zur Reduzierung von Abfall beitragen. Ein Auszug der Auswertung ist dem Bericht als Anlage beigefügt.
3. Herausforderungen
3.1 Allgemein
3.1.1 Sondernutzung
Gastronomen, die nicht als Teil der Veranstaltung, aber in räumlicher Nähe stationär ihr Geschäft betreiben, werden nicht von den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung erfasst. Sie müssen sich demnach nicht an das Mehrweggebot halten. Eine Anpassung der Sondernutzungssatzung könnte dem entgegenwirken.
§ 2 Abs. 5 VerpackG stellt
klar, dass u. a. Landkreise und Gemeinden über die Regelungen des VerpackG
hinaus die Befugnis haben, bei der Nutzung ihrer Einrichtungen oder Grundstücke
sowie der Sondernutzung öffentlicher Straßen eigenständige Regelungen zur Vermeidung
und Verwertung von Abfällen zu treffen.
3.1.2 Einwegbesteck/-geschirr
Bei vielen Veranstaltungen wurde nach
wie vor Kunststoff- bzw. Holzeinwegbesteck ausgegeben. Kunststoffteller und
Schalen wurden in vielen Fällen durch beschichtetes Pappgeschirr ersetzt. Die
Vorschläge einzelner Veranstalter, Einweggeschirr aus nachwachsenden Rohstoffen
einzusetzen, sind ebenfalls abzulehnen. Mehrwegverpackungen sind ökologisch
immer sinnvoller als Einwegverpackungen, da letztere stets der Entsorgung
zugeführt werden müssen. Dies gilt auch, wenn diese aus biobasierten Rohstoffen
hergestellt sind. Beim Umstieg von Erdöl-basiertem Kunststoff auf biobasierten
Kunststoff verschieben sich die Umweltprobleme lediglich in andere Bereiche
(Quelle: Umweltbundesamt, www.umweltbundesamt.de/publikationen, 2001).
3.1.3 Coca-Cola
Bei den Konsumenten beliebte Getränke des Herstellers Coca-Cola werden nicht mehr in 0,5-Liter PET-Mehrwegflaschen abgefüllt. Glasflaschen dürfen aus sicherheitstechnischen Gründen auf der Kärwa nicht angeboten werden. Bei anderen Getränken (wie z.B. Bier) hat sich der Ausschank in Mehrwegbechern/Krügen/Gläsern bewährt und kann so auch für Coca-Cola-Getränke erfolgen. Allerdings besteht nicht für alle Verkaufsbuden die räumliche Möglichkeit, Getränke in Bechern anzubieten (Zapfanlagen, Becherwaschmöglichkeiten usw.). 2023 wurde deshalb die Abgabe in kleinen PET-Einwegflaschen gegen Pfand toleriert.
3.1.4
Wertstoffinseln
Es besteht weiterhin Potential, die Sortierungsquote zu
erhöhen. Das zu den Öffnungszeiten eingesetzte, häufig wechselnde Personal der
Security-Firma konnte nicht immer korrekte Auskünfte zur Abfallentsorgung
geben. Das lag auch daran, dass die Beratung nicht deren originäre Aufgabe war.
Es wird die deshalb die Möglichkeit geprüft, an den Inseln Personal des Amtes
für Abfallwirtschaft zu positionieren. Ebenso wird angedacht, die
Öffnungszeiten von derzeit zwei Stunden täglich auf drei Stunden zu erhöhen.
3.2 Private Veranstaltungen
3.2.1
Fürther Firmenlauf
Die Verwendung von Einwegbechern soll abgelöst werden durch
Mehrwegbecher oder Pfandflaschen. Es erfolgt von Abf eine Kontaktaufnahme zur
Veranstalterin.
3.2.2
Billinganlagenfest
Hier gibt es noch Verbesserungspotential. Es erfolgt von Abf
eine Kontaktaufnahme zum Veranstalter.
3.2.3 New Orleans Festival
Entgegen des Abfallkonzeptes wurden die Abfälle von den vom Veranstalter beauftragten Schaustellern nicht getrennt. Bei Abf wurde lediglich die Aufstellung von Restmülltonnen beantragt. Für die Gastronomen gab es keine Behälter für Verpackungsmüll, Papier und Kartonagen, sowie Altglas. Aufgrund des guten Wetters war die Anzahl an Besuchenden und demzufolge das Abfallaufkommen besonders hoch (insbesondere Glas).
Das zur Abholung der Abfälle beauftragte Personal stellte fest, dass sämtliche Müllfraktionen neben den Tonnen entsorgt wurden und/oder die Tonnen entgegen ihrer Zweckbestimmungen befüllt worden sind. Dies führte zu einem erheblichen Mehraufwand und zu Mehrkosten, welche dem Veranstalter in Rechnung gestellt wurden.
Es erfolgte von Abf eine Kontaktaufnahme zum Veranstalter und entsprechende Aufklärung über das zukünftige Verfahren.
3.3 Veranstaltungen der Stadt Fürth
3.3.1 Weihnachtsmarkt
Die Wertstoffinsel wurde durch die Schausteller rege genutzt. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Trennung ist jedoch eine permanente und konsequente Aufsicht notwendig. Obwohl die Container gut sichtbar beschriftet waren, wurden Kartonagen und Restmüll in den Glasbehälter geworfen. Glühweinkartons samt Innenleben (Plastikbeutel) landeten im Kartonagenbehälter. Eine aufwändige, händische Nachsortierung war erforderlich. Personal des Sicherheitsdienstes beaufsichtigte die Wertstoffinsel während der Öffnungszeiten (im Übrigen siehe 3.1.4).
3.3.2
Stadtwaldfest
Die Verpflegung der Besuchenden am Stadtwaldfest wird
getragen von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, wie dem BRK oder dem
Fischereiverein Fürth. Diese sind nicht wie gewerbliche Anbieter aufgestellt
und sahen es 2023 als Herausforderung an, das geforderte Abfallkonzept
umzusetzen. Dies liegt auch an den fehlenden infrastrukturellen
Voraussetzungen. Im Stadtwald ist es z. B. schwierig, in den erforderlichen
Mengen Mehrweggeschirr zur Verfügung zu stellen und/oder zu spülen. Nach
Absprachen mit OA konnten schlussendlich die Vorgaben aus dem Abfallkonzept
durch den Fischereiverein und das BRK umgesetzt werden. Das BRK verwendet
ausschließlich Mehrweggeschirr und/oder Servietten (Restbestände an Papptellern
durften nach Absprache aufgebraucht werden), zur Mitnahme von Kuchen dürfen
auch weiterhin Pappteller ausgegeben werden. Der Fischereiverein ist 2023 von
Papptellern auf Pergamentpapier und Pommestüten umgestiegen. Dies kam bei den
Besuchenden gut an. Zudem wurden Abfalltrennsysteme, gekennzeichnet mit
Beachflags (siehe 2.1.2),
zur Verfügung gestellt.
3.3.3 Apfelmarkt
Die Verpflegungsbedingungen am Apfelmarkt gestalten sich ähnlich wie am Stadtwaldfest. Auch hier sehen viele Beschickende keine Möglichkeit, Mehrweggeschirr in den erforderlichen Mengen zur Verfügung zu stellen und/oder zu spülen.
Dennoch haben bereits viele Beschickende seit langem auf Mehrweggeschirr umgestellt. Manche Beschickende (meist ehrenamtlich tätige Vereine und Verbände) durften 2023 nach Absprache Restbestände an Papptellern und Pappbechern verwenden. Für 2024 geht OA auf die Betroffenen zu, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Auch hier wurden mit Beachflags gekennzeichnete Abfalltrennsysteme zur Verfügung gestellt.
3.4 Michaelis-Kirchweih
Bezüglich Mehrweggebot bestehen bereits eindeutige Regelungen. Die Mehrheit der Schausteller hat sich 2023 an die Vorgaben gehalten. Positiv herauszustellen sind hier der Stand für Backfisch und der Verkauf der Baggers in der Friedrichstraße. Außerdem hat bereits 2023 ein Crêpes Stand auf Pappteller verzichtet, die Crêpes wurden mit Serviette und Pergamentpapier ausgegeben. Dies kam auch bei den Besuchern gut an. Negativ aufgefallen sind einige Stände mit dem Verkauf von Essen in Papp- bzw. Kunststoffbehältnissen.
3.5 Entsorgung durch die städt. Müllabfuhr
Die bei der Veranstaltung entstehenden Abfälle sind nach Abfällen zur Beseitigung (Restabfall) und Abfällen zur Verwertung (Verpackungen, Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Speiseabfälle usw.) getrennt zu halten. Für den Restabfall werden in der Regel Behältnisse der Stadt Fürth (Amt für Abfallwirtschaft) verwendet. Auf Wunsch werden auch für Papier/Pappe/Kartonagen und für Verpackungen Abfallbehälter zur Verfügung gestellt. Mit der Vorlage des Abfallkonzeptes können nun auch gleichzeitig die benötigten Abfallbehälter bestellt werden. Die amtsinterne Logistik wird entsprechend angepasst. Ab 01.01.2025 ist die Entsorgung der Restabfälle über die städt. Müllabfuhr verpflichtend.
3.6 Abfallbericht
Spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende ist dem Amt für Abfallwirtschaft bislang ein Bericht vorzulegen, aus welchem die tatsächlich angefallenen Mengen an Abfällen hervorgehen. Die Rückmeldungen gingen oft nur nach mehrmaligem Anmahnen ein. Die im Bericht angegebenen Mengen orientierten sich an den prognostizierten Mengen. Das liegt auch daran, da die Veranstaltungen überwiegend jährlich wiederkehrend durchgeführt werden. Die Mengen der von der städt. Müllabfuhr abgeholten Abfälle sind dem Amt bereits bekannt. Aus diesen Gründen soll künftig auf die Vorlage von Abfallberichten verzichtet werden.
4. Fazit
Das Abfallkonzept für Veranstaltungen wurde grundsätzlich gut angenommen. Einige Veranstalter konnten nach intensiver Beratung überzeugt werden. Die Fürther Michaelis-Kirchweih stellt mit ihrem nicht abgeschlossenen Veranstaltungsgelände eine Sondersituation bei den Großveranstaltungen dar. Die Platzverhältnisse in Verbindung mit dem hohen Besucheraufkommen lassen nur begrenzt optimale Verhältnisse zu.
Für eine bestmögliche Umsetzung des Veranstaltungskonzeptes ist es notwendig, dass alle Akteure gemeinsam die Ziele der Abfallvermeidung verfolgen.
5. Vorschläge
·
Auf
die Vorlage eines Abfallberichtes nach der Veranstaltung wird verzichtet.
·
2024
soll die Aufstellung von Speiseresttonnen auf der Fürther Kirchweih getestet
werden. Sollte sich das bewähren, dann ist eine Ausweitung auch auf weitere
Veranstaltungen möglich.
·
Wertstoffinseln
nach Möglichkeit mit qualifiziertem Personal (evtl. Abf) besetzen.
·
Ab
2024 Sanktionierung von gravierenden und/oder beharrlichen Verstößen.
·
Aufnahme
des Mehrweggebots in die Sondernutzungssatzung wird bei Ref. V angeregt.
·
Bereitstellung
von weiterführenden Informationen zur Abfallvermeidung.
· Ausbau des Angebotes von Abfall-Beratungen für die Schausteller.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Veranschlagung im Haushalt
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Auszug aus der Auswertung zur Umfrage: Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei der Michaelis-Kirchweih
Anzeige „Mehrweg statt Einweg“
Fotos Beachflags
Flyer Veranstaltungen
Formular Abfallkonzept/Bestellung Mülltonnen