Betreff
Badesaison 2023 Sachstandsbericht Baden in der Rednitz
Vorlage
OA/0611/2024
Aktenzeichen
III/OA-U-S
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme

 


Mit Verordnung vom 01.06.2022 wurde das generelle Badeverbot in der Rednitz aufgehoben und der Gemeingebrauch durch die Ausweisung zweier Badeverbotszonen südlich und nördlich des ehemaligen Flussbades beschränkt. Zur Kenntlichmachung dieser Regelungen wurde die Beschilderung im Bereich der Uferpromenade entsprechend angepasst (Hinweis- und Warnschilder, Abgrenzung Badebereich zu Badeverbotszonen). Mit nachfolgendem Bericht informiert die Verwaltung über die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr sowie über die Ergebnisse der weiter durchgeführten Wasseruntersuchungen.

 

Erfahrungsbericht 2023

 

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat während der Badesaison (Zeitraum Mai bis Mitte September) verstärkt Kontrollen der Rednitz im Bereich zwischen Siebenbogenbrücke und Maxstraße durchgeführt. Durch die Kontrollen sollte ein Bild davon gewonnen werden, ob das Baden in dem dafür vorgesehen Bereich stattfindet und die an diesen angrenzenden Badeverbotszonen beachtet werden. Diese Kontrollen wurden vor allem nachmittags und zu den Abendstunden durchgeführt.

 

Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, dass das Baden ohne Beschwerden oder Unfälle erfolgte. Des Weiteren wurden auch keine Badenden in den Badeverbotszonen angetroffen. Vereinzelt wollten Kinder/Jugendliche vom Badsteg sowie Hardsteg in die Rednitz springen. Die Heranwachsenden wurden durch den KOD über die Risiken und Gefahren aufgeklärt und angemahnt, das Springen von den Brücken zu unterlassen. Es wurde teilweise ein reger Betrieb im Uferbereich nahe dem Grillplatz wahrgenommen. Durch den KOD wurde bei zu lautem Verhalten im Sinne der Lärmprävention belehrt. In der Gesamtschau verlief die Badesaison ruhig; nennenswerte Ereignisse oder nicht einsichtige Personen wurden nicht festgestellt.

 

Zudem kontrollierte der technische Außendienst des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen die Beschilderung des Badebereichs und der Badeverbotszonen. Dabei wurde festgestellt, dass die Schilder teils beschmiert oder mit Aufklebern versehen worden sind. Die verunreinigten Schilder wurden zeitnah in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht.

 

Untersuchung der Wasserqualität der Rednitz

 

Der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg für Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) hat auch während der vergangenen Badesaison Untersuchungen der Wasserqualität der Rednitz durchgeführt. Betrachtet wurden gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung die Parameter Enterokokken und Escherichia Coli (E.Coli).

 

Zusammengefasst kann mitgeteilt werden, dass in der Badesaison 2023 bei den Parametern Enterokokken und E. Coli erneut deutliche Belastungen festgestellt wurden, die im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht waren.

 

In Anlehnung an die Kriterien der Bayerischen Badegewässerverordnung (ein Betrachtungszeitraum von 4 Jahren für eine formale Einstufung der Wasserqualität ist noch nicht erreicht) entsprechen die aktuellen Belastungen bislang einer mangelhaften Badewasserqualität.

 

Im Detail sind in nachfolgender Tabelle die im vergangenen Jahr gemessenen Konzentrationen [koloniebildende Einheit (KBE) /100 ml] für die Parameter Enterokokken und E.Coli dargestellt:

 

Probenahmetag

Enterokokken

E. Coli

 Warnschwelle

 700

 1800

23.05.2023

177

931

20.06.2023

467

20.795

18.07.2023

1.232

1.213

01.08.2023

1.177

3.315

09.08.2023(Nachprobe)

1.120

5.712

12.09.2023

77

438

Tabelle 1 Messwerte für das Jahr 2023 in KBE /100ml

 

Die Messwerte von E.Coli und Enterokokken weisen innerhalb der Messreihe eine hohe Schwankungsbreite auf. Besonders auffallend ist der am 20.06.2023 gemessene Extremwert von 20.795 KBE/100ml bei E.Coli. Bei Überschreitung der in der Tabelle 1 enthaltenen Warnschwellen von 1.800 KBE/100ml (E.Coli.) und 700 KBE/100ml (Enterokokken) wird nach den Vorgaben der Badekommission des Umweltbundesamtes der Erlass eines Badeverbots empfohlen, da in diesen Fällen nicht mehr von einer ausreichenden Badewasserqualität ausgegangen werden kann. Die Ergebnisse der Messungen vom 20.06.2023, 18.07.2023 und 01.08.2023 wurden der Stadt Fürth jedoch erst am 04.08.2023 zugeleitet. Auf Grund der hohen Messwerte vom 01.08.2023 veranlasste die Verwaltung umgehend die Durchführung einer zusätzlichen Beprobung (09.08.2023). Aufgrund der schlechten Witterung Mitte August (regnerisch, sehr kühl), die nicht zum Baden eingeladen hat, wurde vom Erlass eines Badeverbots abgesehen.

 

SUN beschreibt den Einfluss von Witterung auf die Keimbelastung in der Auswertung (Seite 6) wie folgend:

Prinzipiell ist die hygienische Qualität von Fließgewässern witterungsbedingt großen Schwankungen unterworfen, die zu hohen Konzentrationsunterschieden an fäkalbürtigen Mikroorganismen und damit auch den Indikatororganismen Escherichia coli und intestinale Enterokokken führen können. Bei Starkregenereignissen kommt es durch die diffus eingetragenen Verschmutzungen (z.B. Straßenabschwemmungen) zu einer Verfrachtung weit in den Unterlauf. Gleichzeitig sorgen Sedimentationsvorgänge für eine Reduktion der Keimbelastung. Bei Mischwasserentlastungen gelangen mit dem Niederschlagswasser stoßweise hohe Keimzahlen in den Vorfluter. Der Parameter „Escherichia coli“ zeigt dabei Keime an, die in Faeces von Menschen vorkommen. Die „intestinalen Enterokokken“ erfassen eher Bakterien aus tierischen Fäkalien (z.B. Vögel).

Die im Jahr 2023 gemessene Konzentrationen der E.Coli Bakterien und Enterokokken haben sich sowohl im Vergleich zum Vorjahr, als auch zu den Messergebnissen aus den Jahren 2016-2019 erhöht.

 

Eine abschließende Einstufung der Badewasserqualität kann erst nach Vorliegen von mindestens 16 Messwerten aus vier aufeinanderfolgenden Jahren erfolgen. Die Messungen werden daher fortgeführt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: