Betreff
Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023
Vorlage
JgA/0670/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Ausführungen des Referat IV zu den Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 wird Kenntnis genommen.


Da Herr Dr. Roth/Referat IV-Stab/Planung am 01.04.2024 die Regelaltersgrenze von 66. Lebensjahren erreichen und damit sein Arbeitsverhältnis mit der Stadt Fürth nach Art.33 Abs.1 TVöD automatisch enden wird, soll den Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten ein abschließender Überblick zu den Aktivitäten der Sozialplanung von 1991 bis 2023 gegeben werden. Die Einzelheiten zu den fortlaufenden, zeitlich befristeten oder punktuellen Berichts-, Planungs- und Projektbereichen können der als Anlage beigefügten Zusammenstellung Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 (PDF, 10 Seiten) entnommen werden.

 

Außerdem wird hier noch einmal auf folgende, für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten besonders wichtigen Schwerpunkte der Aktivitäten hingewiesen:

 

1.    Die seit 1991 alljährlich erstellten Berichte zur Kindertagesstätten-Versorgung des vergangenen Jahres und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung in den kommenden drei bzw. sechs Jahren, die mit jeweils rund 40 Seiten und insgesamt 31 Ausgaben für die Berichtsjahre 1990 bis 2020 mit zusammen rund 1.200 Seiten quantitativ den  größten Aktivitäten-Bereich darstellten. Aufgrund der zustimmenden Beschlüsse des AJJ und des Stadtrats zu den Bedarfsdeckungsvorschlägen und den anschließenden Einzelprojekten kam es in der Stadt Fürth bis 2020 auch zu einem nicht unerheblich Anstieg des Platzangebotes der Kindertagessstätten und der Betreuungsquoten, und zwar:

 

-       im Bereich der Kindergärten von 2.187 genehmigten Plätzen 1990 auf 3.955 genehmigte Plätze 2020 (+ 1.768 Plätze oder +80,84 %) und der Betreuungsquote der Kinder im Alter von drei bis unter sechseinhalb Jahren von 67,39 % im Jahr 1990 auf 85,28 % im Jahr 2020.

-       im Bereich der Kinderhorte von 354 genehmigten Plätzen 1990 auf 1.217 genehmigte Plätze 2020 (+863 Plätze oder +24,38 %) und des Betreuungsangebots im Grundschulbereich (Ganztagsbetreuung seit 1990, Mittagsbetreuung ab 1999, gebundene Ganztagsgrundschulzüge ab 2006 und offene Ganztagsschulen statt Ganztags- und Mittagsbetreuungen ab 2016) von 236 Plätzen 1990 auf 2.228 Plätze 2020 (+1.992 Plätze oder +844,06 %) sowie der Gesamtbetreuungsquote für Kinder im von sechseinhalb bis unter elf Jahren von  14,22 % im, Jahr 1990 auf 67,76 % im Jahr 2020.

-       im Bereich der Kinderkrippen von 20 genehmigten Plätzen 1990 auf 1.009 genehmigte Plätze 2020 (+989 Plätze oder +4945 %) und der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren von 0,56 % im Jahr 1990 auf 23,65 % im Jahr 2020, wobei der Anstieg nach der Jahrtausendwende ab 2007 einsetzte und vor allem mit dem 2013 für unter Dreijährige in Kraft tretendenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung im SGB VII zusammenhing.

 

Trotz der mit dem Anstieg des Platzangebotes verbundenen Zunahme der Betreuungsquoten und damit der Bedarfsdeckung wurden bislang die vom Stadtrat beschlossenen Zielvorgaben  (Kindergartenplätze für 100 % aller Drei- bis unter Sechseinhalbjährigen und Krippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen) noch nicht erreicht, weshalb der Ausbau der Kindertagesbetreuung auch in Zukunft eine Schwerpunktaufgabe der Jugendhilfe nach dem SGB VII bleiben wird. Hinzu kommt, dass mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 2. Oktober 2021 und dem geänderten § 24 Abs.4 SGB VIII mit Beginn des Schuljahres 2026/27 für alle jeweils einzuschulenden Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für bis zu acht Stunden an Werktagen gelten soll. Durch die schrittweise Einführung wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahresbeginn 2029/30 dann alle vier Jahrgangsstufen der Kinder im Grundschulalter umfassen. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 30.06.2022 beauftragt, von einem zu erwartenden Gesamtbedarf für bis zu 92 % aller Kinder im Grundschulalter auszugehen und ein Stufenkonzept zur Bedarfsdeckung vorzulegen, sobald die landesrechtlichen Regelungen zu den Raumgrößen, zur Raumgestaltung, zu den Außenflächen, zum Personalschlüssel, zu den Qualifikationsanforderungen für das Personal, zur Personal- und Betriebskostenförderung sowie zu den Bildungs- und Betreuungskonzepten bekannt sind.

 

2.    Korreliert die Kindertagesbetreuung eng mit den Ergebnissen des nach einem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 28.09.2011 erstellten und vom Stadtrat am 19,06.2013 einstimmig verabschiedeten Berichts zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis 2030, Da der demografische Wandel spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts ein Kennzeichen industriell verfasster Gesellschaften ist und das Phänomen einer Veränderung der Bevölkerungsstruktur beschreibt, die sich aufgrund sinkender Geburtenraten und zunehmender Lebenserwartung im Zeitverlauf immer stärker von den jüngeren Generationen zu den älteren und sogar hochaltrigen Generationen verschiebt, ergab sich nach einer vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth am 09.05.2011 im Statistischen Monatsbericht für März 2011 veröffentlichten Bevölkerungsprognose für die Stadt Fürth bis zum Jahr 2030, dass neben einer Zunahme der Gesamtbevölkerung um 4,6 % vor allem die Anzahl der Menschen ab dem 60. Lebensjahr überproportional steigen wird, während bei der Anzahl der Kinder unter 10 Jahren eher mit einer Stagnation zu rechnen ist und die Anzahl der 10- bis unter 16-Jährigen, der 16- bis unter 19-Jährigen und der 19- bis unter 25-Jährigen gegenüber dem Jahr 2010 sogar zurückgehen wird.

 

Vor dem Hintergrund dieser demogarfischen Entwicklung ergaben die von 20 Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung abgegebenen Stellungnahmen zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis zum Jahr 2030 insgesamt 12 Handlungsfelder in folgenden Bereichen: Zuwachs der Bevölkerung und Zuwanderung, Wirtschaft und Arbeit sowie Gleichstellung von Frauen, Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus, Kinder und Jugendliche sowie Familienfreundlichkeit, Ältere Menschen, Wohnen und Wohnumfeld, Straßenverkehr, Straßen- und Wegebau, Öffentlicher Personennahverkehr, Nahversorgung und Einkaufsstadt Fürth, Gesundheit, Kultur und ehrenamtliches Engagement, Ökologie und Abfallwirtschaft, Kommunales Personal sowie Finanzen, Außerdem wurde in dem Bericht zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis zum Jahr 2030 durch eine strategische Gewichtung der zwölf Handlungsfelder vor allem dem Handlungsfeld Finanzen, dem Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit sowie dem Handlungsfeld Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus hohe Priorität eingeräumt, da sich die Herausforderungen des demografischen Wandels ohne ausreichende Finanzen nicht bewältigen lassen werden. Gleichzeitig werden ohne eine positive Wirtschaftsentwicklung sowie ausreichende Arbeitsplätze und Einkommen in Zukunft nicht nur Finanzeinnahmen fehlen, sondern auch viele Menschen ohne den von Ludwig Erhard in einer Buchveröffentlichung 1957 beschworenen Wohlstand für alle dastehen. Und ohne ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau werden schließlich viele Menschen den seit Mitte der 1970er gestiegenen und fortlaufend weiter steigenden Bildungs- und Qualifikationsanforderungen nicht mehr genügen können und deshalb kaum Beschäftigungs- und Erwerbsmöglichkeiten in der Wissens- und Informationsgesellschaft der Zukunft finden.

 

Während die Stellungnahmen von 20 Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis 2030 deutlich machten, dass neben dem demografischen Wandel vor allem der wirtschaftliche Wandel. der soziale Wandel sowie der Klimawandel und die Energiewende die wichtigsten und zentralen Einflussfaktoren für die Entwicklung bis zum Jahr 2030 bilden werden, verwies das Jugendamt in seiner Stellungnahme darauf, dass Kinder und Jugendliche trotz ihrer stagnierenden oder rückläufigen Anzahl und dem damit sinkenden Bevölkerungsanteil aufgrund der sich ändernden Familienstrukturen sowie der in einer Wissens- und Informationsgesellschaft erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationsanforderungen vor allem qualitativ eine große Herausforderung des demografischen Wandels darstellen, weil im Sinne einer positiven Gesamtentwicklung gleichwohl vermehrt Investitionen in Erziehung, Bildung, Qualifikation und Familienfreundlichkeit erforderlich werden, Wie heute hinzugefügt werden muss, zählen dazu zur Förderung im vorschulischen und schulischen Bereich sowie zu einem an den Erfordernissen der Persönlichkeitsentwicklung und der biografischen Lebensbewältigung orientiertem Bildungsangebots auch Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote von individuellen Erziehungs- und Persönlichkeitsentwicklungshilfen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


PDF Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 (10 Seiten)