Von den Ausführungen des Referat IV zu den Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 wird Kenntnis genommen.
Da Herr Dr. Roth/Referat IV-Stab/Planung am
01.04.2024 die Regelaltersgrenze von 66. Lebensjahren erreichen und damit sein
Arbeitsverhältnis mit der Stadt Fürth nach Art.33 Abs.1 TVöD automatisch enden
wird, soll den Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten ein abschließender Überblick zu den Aktivitäten der
Sozialplanung von 1991 bis 2023 gegeben werden. Die Einzelheiten zu den
fortlaufenden, zeitlich befristeten oder punktuellen Berichts-, Planungs- und
Projektbereichen können der als Anlage beigefügten Zusammenstellung Aktivitäten
der Sozialplanung 1991 bis 2023 (PDF, 10 Seiten) entnommen werden.
Außerdem wird hier noch einmal auf folgende, für den
Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
besonders wichtigen Schwerpunkte der Aktivitäten hingewiesen:
1.
Die seit 1991 alljährlich erstellten Berichte zur
Kindertagesstätten-Versorgung des vergangenen Jahres und zur voraussichtlichen
Kindertagesstätten-Versorgung in den kommenden drei bzw. sechs Jahren, die mit
jeweils rund 40 Seiten und insgesamt 31 Ausgaben für die Berichtsjahre 1990 bis
2020 mit zusammen rund 1.200 Seiten quantitativ den größten Aktivitäten-Bereich darstellten.
Aufgrund der zustimmenden Beschlüsse des AJJ und des Stadtrats zu den
Bedarfsdeckungsvorschlägen und den anschließenden Einzelprojekten kam es in der
Stadt Fürth bis 2020 auch zu einem nicht unerheblich Anstieg des Platzangebotes
der Kindertagessstätten und der Betreuungsquoten, und zwar:
-
im Bereich der Kindergärten von 2.187 genehmigten Plätzen 1990 auf
3.955 genehmigte Plätze 2020 (+ 1.768 Plätze oder +80,84 %) und der
Betreuungsquote der Kinder im Alter von drei bis unter sechseinhalb Jahren von
67,39 % im Jahr 1990 auf 85,28 % im Jahr 2020.
-
im Bereich der Kinderhorte von 354 genehmigten Plätzen 1990 auf 1.217
genehmigte Plätze 2020 (+863 Plätze oder +24,38 %) und des Betreuungsangebots
im Grundschulbereich (Ganztagsbetreuung seit 1990, Mittagsbetreuung ab 1999,
gebundene Ganztagsgrundschulzüge ab 2006 und offene Ganztagsschulen statt
Ganztags- und Mittagsbetreuungen ab 2016) von 236 Plätzen 1990 auf 2.228 Plätze
2020 (+1.992 Plätze oder +844,06 %) sowie der Gesamtbetreuungsquote für Kinder
im von sechseinhalb bis unter elf Jahren von
14,22 % im, Jahr 1990 auf 67,76 % im Jahr 2020.
-
im Bereich der Kinderkrippen von 20 genehmigten Plätzen 1990 auf 1.009
genehmigte Plätze 2020 (+989 Plätze oder +4945 %) und der Betreuungsquote für
Kinder unter drei Jahren von 0,56 % im Jahr 1990 auf 23,65 % im Jahr 2020,
wobei der Anstieg nach der Jahrtausendwende ab 2007 einsetzte und vor allem mit
dem 2013 für unter Dreijährige in Kraft tretendenden Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung im SGB VII zusammenhing.
Trotz der mit dem
Anstieg des Platzangebotes verbundenen Zunahme der Betreuungsquoten und damit
der Bedarfsdeckung wurden bislang die vom Stadtrat beschlossenen
Zielvorgaben (Kindergartenplätze für 100
% aller Drei- bis unter Sechseinhalbjährigen und Krippenplätze für 34,5 % aller
unter Dreijährigen) noch nicht erreicht, weshalb der Ausbau der
Kindertagesbetreuung auch in Zukunft eine Schwerpunktaufgabe der Jugendhilfe
nach dem SGB VII bleiben wird. Hinzu kommt,
dass mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
vom 2. Oktober 2021 und dem geänderten § 24 Abs.4 SGB VIII mit Beginn des
Schuljahres 2026/27 für alle jeweils einzuschulenden Kinder im Grundschulalter
ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für bis zu acht
Stunden an Werktagen gelten soll. Durch die schrittweise Einführung wird der
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahresbeginn 2029/30 dann alle
vier Jahrgangsstufen der Kinder im Grundschulalter umfassen. In diesem
Zusammenhang hat der Stadtrat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom
30.06.2022 beauftragt, von einem zu erwartenden Gesamtbedarf für bis zu 92 %
aller Kinder im Grundschulalter auszugehen und ein Stufenkonzept zur
Bedarfsdeckung vorzulegen, sobald die landesrechtlichen
Regelungen zu den Raumgrößen, zur Raumgestaltung, zu den Außenflächen, zum Personalschlüssel,
zu den Qualifikationsanforderungen für das Personal, zur Personal- und
Betriebskostenförderung sowie zu den Bildungs- und Betreuungskonzepten bekannt
sind.
2.
Korreliert die Kindertagesbetreuung eng mit den Ergebnissen des nach
einem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 28.09.2011 erstellten und vom
Stadtrat am 19,06.2013 einstimmig verabschiedeten Berichts zu den
Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis 2030, Da
der demografische Wandel spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts ein
Kennzeichen industriell verfasster Gesellschaften ist und das Phänomen einer
Veränderung der Bevölkerungsstruktur beschreibt, die sich aufgrund sinkender
Geburtenraten und zunehmender Lebenserwartung im Zeitverlauf immer stärker von
den jüngeren Generationen zu den älteren und sogar hochaltrigen Generationen
verschiebt, ergab sich nach einer vom Amt für Stadtforschung und Statistik für
Nürnberg und Fürth am 09.05.2011 im Statistischen Monatsbericht für März 2011
veröffentlichten Bevölkerungsprognose für die Stadt Fürth bis zum Jahr 2030,
dass neben einer Zunahme der Gesamtbevölkerung um 4,6 % vor allem die Anzahl
der Menschen ab dem 60. Lebensjahr überproportional steigen wird, während bei
der Anzahl der Kinder unter 10 Jahren eher mit einer Stagnation zu rechnen ist
und die Anzahl der 10- bis unter 16-Jährigen, der 16- bis unter 19-Jährigen und
der 19- bis unter 25-Jährigen gegenüber dem Jahr 2010 sogar zurückgehen wird.
Vor dem Hintergrund dieser
demogarfischen Entwicklung ergaben die von 20 Ämtern und Dienststellen der
Stadtverwaltung abgegebenen Stellungnahmen zu den Herausforderungen des
demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis zum Jahr 2030 insgesamt 12
Handlungsfelder in folgenden Bereichen: Zuwachs der Bevölkerung und Zuwanderung,
Wirtschaft und Arbeit sowie Gleichstellung von Frauen, Anhebung des Bildungs-
und Qualifikationsniveaus, Kinder und Jugendliche sowie Familienfreundlichkeit,
Ältere Menschen, Wohnen und Wohnumfeld, Straßenverkehr, Straßen- und Wegebau,
Öffentlicher Personennahverkehr, Nahversorgung und Einkaufsstadt Fürth,
Gesundheit, Kultur und ehrenamtliches Engagement, Ökologie und
Abfallwirtschaft, Kommunales Personal sowie Finanzen, Außerdem wurde in dem
Bericht zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth
bis zum Jahr 2030 durch eine strategische Gewichtung der zwölf Handlungsfelder
vor allem dem Handlungsfeld Finanzen,
dem Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit
sowie dem Handlungsfeld Anhebung des
Bildungs- und Qualifikationsniveaus hohe Priorität eingeräumt, da sich die
Herausforderungen des demografischen Wandels ohne ausreichende Finanzen nicht
bewältigen lassen werden. Gleichzeitig werden ohne eine positive
Wirtschaftsentwicklung sowie ausreichende Arbeitsplätze und Einkommen in Zukunft
nicht nur Finanzeinnahmen fehlen, sondern auch viele Menschen ohne den von
Ludwig Erhard in einer Buchveröffentlichung 1957 beschworenen Wohlstand für
alle dastehen. Und ohne ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau werden
schließlich viele Menschen den seit Mitte der 1970er gestiegenen und
fortlaufend weiter steigenden Bildungs- und Qualifikationsanforderungen nicht
mehr genügen können und deshalb kaum Beschäftigungs- und Erwerbsmöglichkeiten
in der Wissens- und Informationsgesellschaft der Zukunft finden.
Während die Stellungnahmen
von 20 Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung zu den Herausforderungen
des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis 2030 deutlich machten, dass
neben dem demografischen Wandel vor allem der wirtschaftliche Wandel. der
soziale Wandel sowie der Klimawandel und die Energiewende die wichtigsten und
zentralen Einflussfaktoren für die Entwicklung bis zum Jahr 2030 bilden werden,
verwies das Jugendamt in seiner Stellungnahme darauf, dass Kinder und
Jugendliche trotz ihrer stagnierenden oder rückläufigen Anzahl und dem damit
sinkenden Bevölkerungsanteil aufgrund der sich ändernden Familienstrukturen
sowie der in einer Wissens- und Informationsgesellschaft erforderlichen
Kompetenzen und Qualifikationsanforderungen vor allem qualitativ eine große
Herausforderung des demografischen Wandels darstellen, weil im Sinne einer
positiven Gesamtentwicklung gleichwohl vermehrt Investitionen in Erziehung,
Bildung, Qualifikation und Familienfreundlichkeit erforderlich werden, Wie heute
hinzugefügt werden muss, zählen dazu zur Förderung im vorschulischen und
schulischen Bereich sowie zu einem an den Erfordernissen der
Persönlichkeitsentwicklung und der biografischen Lebensbewältigung orientiertem
Bildungsangebots auch Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der offenen
Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote von individuellen Erziehungs- und
Persönlichkeitsentwicklungshilfen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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PDF Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 (10 Seiten)