Betreff
Straßenrechtliche Verfahren
Vorlage
TfA/0472/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 18.03.2024 werden beschlossen. 


1. Weidenstraße

„Die Grundstücke Fl.Nrn. 505/323, 505/324 und 505/325 Gem. Stadeln werden als Ortsstraße gewidmet (Weidenstraße).“

 

(Eigene Feststellung. Die Fl.Nrn. sind im Bestandsverzeichnis nicht erfasst, d.h. Widmung ist nachzuholen.)

 

2. Flutbrücke

„Als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ wird die restliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1239/10 Gem. Fürth gewidmet (betrifft den Wegabschnitt ab der Weggabelung hinauf zur Flutbrücke).“

 

(Eigene Feststellung. Die Widmung des längst gebauten Wegabschnittes steht noch aus.)

 

3. Bäumenstraße

„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 1468/104 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Radfahrer frei “ (Weg zwischen den Anwesen Königstr. 106/110 zur Bäumenstraße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

4. Junkersstraße

„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 706/80 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 718/3 und 706/48 Gem. Unterfarrnbach erhalten die Widmungsbeschränkung „Fußgängerverkehr“ (betrifft den Weg einschließlich der Treppenanlage von der Junkersstraße zur Mühltalstraße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

5. Lupinenweg

„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 733/10 Gem. Burgfarrnbach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg entlang der Anwesen Hintere Str. 81-89 zur Kehre des Lupinenweges).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

6. Scherzerplatz

„Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 755/6 Gem. Fürth (Scherzerplatz, Fläche mit ca. 46 m²) einzuziehen.“

 

(Die Fläche kann für eine benötigte Trafostation verkauft werden.)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


6 Lagepläne