Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / der Stadtrat der Stadt
Fürth beschließt:
1.
Die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheims (SAh) der Jahre 2018 und
2019
werden in der vorgelegten und geprüften Form festgestellt.
Die Bilanzsummen betragen
zum
31.12.2018 1.438.289,94 €
zum
31.12.2019 1.464.867,83 €
2.
Jahresfehlbeträge werden dem Verlustvortrag zugerechnet. Jahresgewinne werden
in die
Gewinnrücklage
überführt. Der Gewinn/Fehlbetrag beläuft sich auf
zum
31.12.2018 - 373.374,57 €
zum
31.12.2019 - 668.046,73 €
3. Zum Jahresabschluss 2018 wurde ein Verlust in Höhe von 373.374,57 € vorgetragen. Zum Jahresabschluss 2019 wurde ein Verlust in Höhe von 668.046,73 € vorgetragen. Somit ist für die Jahre 2018 und 2019 ein Verlustvortrag in Höhe von 1.041.421,30 € durch die Stadt Fürth auszugleichen.
Gemäß den Regelungen der Betriebssatzung
stellt der Stadtrat die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheimes
fest, nachdem diese nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen geprüft wurden.
Eine örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2018
und 2019 durch das RpA ist erfolgt. Nachdem der Prüfbericht mittlerweile
vorliegt und die Abschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wurden,
können sie nun im Stadtrat festgestellt werden.
Durch die Prüfung ergaben sich hauptsächlich formale Anmerkungen.
Im Zahlen- und Erläuterungswerk ergaben sich keine Unstimmigkeiten, so dass
hier auf die detaillierten Aufstellungen in den Vorlagen zur Kenntnisnahme der
Jahresabschlüsse verwiesen wird.
Gemäß § 10 Abs. 2 Sätze 4 und 5 WkPV
(Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen) ist
der Einrichtungsträger (Stadt Fürth) verpflichtet, einen Jahresverlust nach
Ablauf von fünf Jahren auszugleichen, sofern dieser nicht durch Gewinne der
Einrichtung aus anderen Jahren gedeckt werden konnte. Für die Jahre 2018 und
2019 ist somit ein Verlustvortrag in Höhe von 1.041.421,30 € durch die Stadt
Fürth auszugleichen.
Anmerkung: Die Stadt Fürth hat zur Liquiditätssicherung und auf dringende Empfehlung der Regierung von Mittelfranken, die Eigenkapitalquote des SAh durch Verbesserung der Eigenkapitallage zu erhöhen, bereits Abschlagszahlungen im Jahr 2019 (für den Abschluss 2018), im Jahr 2021 (für den Abschluss 2019) sowie im Jahr 2023 eine hier (bis zum Abschluss 2019) abschließende Zahlung auf die bereits berechneten entstehenden Zahlungspflichten vorgenommen, so dass die hier aufgeführten Beträge dem städtischen Haushalt im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr zur Last fallen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1.041.421,30€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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NÖ - RPA Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2018 u. 2019 vom 31.07.2023
NÖ - Synopse RPA vom 31.10.2023
NÖ - Stellungnahme Rf. IV vom 21.09.2023
NÖ - SAh - Jahresabschluss 2018 – endgültig
NÖ - SAh - Jahresabschluss 2019 – endgültig
NÖ - Beschluss RpA vom 12.01.2024