Betreff
Vorlage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2024 - Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes und der Polizei
Vorlage
SchvA/0566/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Das Straßenverkehrsamt berichtet zur Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgendes:

 

"Besondere verkehrliche Probleme sind uns vor allem vor Schulbeginn an den Schulen

 

-          Adalbert-Stifter-Grundschule in Oberfürberg

-          Grundschule Frauenstraße und Hardenberg-Gymnasium

-          Helene-Lange-Gymnasium, Leopold-Ullstein-Realschule, Grundschule Maistraße

-          Grundschule Friedrich-Ebert-Straße

 

bekannt. Erhebliche Probleme gab es auch immer wieder im Bereich der Grundschule und Mittelschule an der Hans-Sachs-Straße. Dem Grunde nach kommt es nahezu an allen Schulen

vor Schulbeginn und zu Schulende zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch „Elterntaxis“. Bei den vorstehend genannten Schulen wurden bereits Verkehrsbeschränkungen angeordnet:

 

Adalbert-Stifter-Grundschule

Die Zufahrt zur Oberfürberger Straße ist für den Streckenabschnitt zwischen Eichenstraße und Kuckucksweg an Schultagen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Zeit von 7.30 – 8.00 Uhr gesperrt.

Die von der Sperrung betroffenen Bewohner erhalten Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Sperrbereiches.

 

Grundschule Frauenstraße und Hardenberg-Gymnasium

Die Zufahrt zur Sonnenstraße ist an Schultagen zwischen Flößaustraße und Kaiserstraße in der Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr für den MIV gesperrt. Für Linienbusse werden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Aktuell erfolgt eine Überprüfung hinsichtlich der Zufahrt von der Kaiserstraße zur Frauenstraße.

 

Helene-Lange-Gymnasium, Leopold-Ullstein-Realschule, Grundschule Maistraße

Die Verkehrssituation im Umfeld des Schulzentrums nördlich der Nürnberger Straße ist aufgrund der Großbaustelle HLG aktuell sehr problematisch. Die Zufahrt von der Nürnberger Straße in die Maistraße ist bereits seit vielen Jahren an Schultagen in der Zeit von 7-8 Uhr untersagt. Die Beschilderung ist jedoch verbesserungswürdig und wird, zusammen mit weiteren Maßnahmen, geändert. Aktuell ist täglich die Kommunale Verkehrsüberwachung vor Schulbeginn vor Ort, da immer wieder Verstöße im Ruhenden Verkehr festzustellen sind.

 

Grundschule Friedrich-Ebert-Straße

Die Verkehrssituation wurde im Frühjahr 2023 zusammen mit Vertretern des Elternbeirates, der Schulleitung, der Verkehrsplanung und der Polizei überprüft. Die Zufahrt von der Friedrich-Ebert-Straße in die Straße „Auf der Schwand“ war ebenfalls seit mehreren Jahren an Schultagen in Zeit von 7-8 Uhr untersagt. Seit kurzem besteht in der Straße „Auf der Schwand“, von der Röntgenstraße zur Friedrich-Ebert-Straße, Einbahnverkehr mit eine Rechtsabbiegegebot nach rechts zur Friedrich-Ebert-Straße. Diese Regelung erfolgte, um den Verkehr in der Straße „Auf der Schwand“ zu ordnen und Gegenverkehr generell auszuschließen.

Das Abbiegegebot an der Einmündung zur Friedrich-Ebert-Straße soll künftig auf Schultage und den Zeitraum 7-8 Uhr beschränkt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme muss in den nächsten Monaten beobachtet werden.

 

Grund- und Mittelschule Hans-Sachs-Straße

Auch aus dem Umfeld der Schulen an der Hans-Sachs-Straße kamen in den vergangenen Jahren immer wieder Klagen über das Verhalten von Verkehrsteilnehmern, die ihre Kinder zu den Schulen brachten und durch Parken den Verkehr in der Straße erheblich behinderten. Der Ruhende Verkehr im Bereich der Schulen wurde durch Beschränkungen geregelt, aktuell sind keine Beschwerden bekannt.

 

Durch die Zufahrt von „Elterntaxis“ zu Schulen, aber auch zu Kindertagesstätten, kommt es nahezu an allen Einrichtungen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, vor allem in der Bringzeit. Aber auch zu Schulende herrscht oftmals ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Viele Einrichtungen befinden sich innerhalb von Quartieren, deren Straßen auch für Bewohner von erheblicher Bedeutung sind. Verkehrsbeschränkungen bis hin zu Einfahrt- oder kompletten Verkehrsverboten können nur das letzte Mittel sein und erfordern Ausnahmeregelungen für Bewohner, um unbillige Härten zu vermeiden. Eine pauschale Anordnung von Verkehrsverboten im Umgriff von Schulen ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren und dürfte gegen das Übermaßverbot verstoßen."

 

 

Dazu die ergänzenden Ausführungen der Polizeiinspektion Fürth (Sachbereich Verkehr):

 

"Das Thema Elterntaxi beschäftigt uns als Polizei schon viele Jahre und ist kein neues Phänomen. Insbesondere vor Schulbeginn kommt es an fast allen Schulen im Stadtgebiet zu vermehrten Verkehrsaufkommen wegen des elterlichen Bringdienstes.

 

Zu echten Störungen kommt es immer wieder an den von dir bereits aufgeführten Schulen, welches noch um die Seeackerschule ergänzen wird.

 

Über die drei Wochen tägliche Verkehrsüberwachung zu Schuljahresbeginn hinaus, überwachen wir zusammen mit der Verkehrspolizei regelmäßig im Rahmen des Streifendienstes das Umfeld unserer „Problemschulen“. Dies geschieht gezielt in Form von Streifenaufträgen.

 

Auch wenn wir nicht täglich und nicht an allen Schulen gleichzeitig vor Ort sein können, findet dennoch eine polizeiliche Verkehrsüberwachung statt. Erst heute Früh (15.03.2024) stand eine Streife zu Schulbeginn an der Seeackerschule.

 

Eltern dahingehend zu sensibilisieren, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen ist sicherlich ein ehrenwehrtes Ansinnen und wird auch von vielen Schulleitungen an Elternabenden u. ä. umgesetzt. Die die gemachten Erfahrungen zu dieser Problematik zeigen, dass viele Eltern zwar im ersten Aufschlag begrüßen, sobald sie aber ihre eigenen Kinder im Auto haben, alle guten Vorsätze schnell wieder vergessen. Deshalb ergänzen wir diese Aufklärungsarbeit mit entsprechender Verkehrsüberwachung."


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: