Betreff
Wanderbaumallee
Vorlage
TfA/0475/2024
Art
Beschlussvorlage - SL

Die Ausführungen des Baureferats werden zur Kenntnis genommen.

 

Den Standorten kann bis auf den in der Lobitzstraße grundsätzlich zugestimmt werden. Je nach Mitteilung der genaueren Zeitangaben und in Abhängigkeit der positiven, internen Prüfung der Verwaltung können auch die Standorte Blumenstraße, Marienstraße und Südstadt (Sonnenhof) in Aussicht gestellt werden. Gleiches trifft auf den möglichen Ersatzstandort für die Lobitzstraße zu.

 

Die Standzeit kann wie im Jahr 2023 unter Maßgabe einer angemessenen Bürgerbeteiligung mit positivem Votum und der positiven Rückmeldungen der Fachämter auf max. bis zu sechs Wochen am jeweiligen Standort ausgedehnt werden. 


Referenzvorlage: Rf. V/1583/2024

 

Mit Bezug auf die Beschlussfassung zur Fortführung der „Initiative Wanderbaumallee“ im BWA am 07.02.2024 wurden nun die einzelnen Standorte von der Initiative zur Genehmigung der Sondernutzung im TfA vorgelegt.

 

Diese stellen sich wie folgt dar, nebst Zeiträumen der Aufstellung:

1.    18.04.2024: in die Südstadt (Kornstraße)

2.    16.05.2024: in die Innenstadt (Blumenstraße 33)

3.    evtl. 30.06.2024: Innenstadt (Marienstraße zwischen Schwabacher und Ottostraße)

-> noch in Abstimmung mit dem Eröffnungsfest der Freiluftgalerie

4.    08.08.2024: Südstadt (beim Sonnenhof)

5.    19.09.2024: Oststadt (Lobitzstraße)

Seitens SVA erging hierzu folgende Stellungnahme (Anmerkung: Firmenangaben wurden weggelassen):

 

„Für die Kornstraße sind uns derzeit keine Maßnahmen bekannt. Somit spricht unter Einhalt der bereits bekannten Auflagen nichts gegen die Wanderbaumallee.

 

Auflagen:

An jeder Ecke ist eine rot - weiße retroreflektierende Folie anzubringen.

 

Eine Aufstellung im Gehweg ist nur möglich, wenn eine Restbreite von min. 1,30 m (in Fußgängerzonen ist eine größere Restbreite erforderlich) gewährleistet werden kann.

Sollten die Module im Bereich von Parkflächen aufgestellt werden, wo Halteverbote notwendig werden, so ist eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt der Stadt Fürth einzuholen. Die Beschilderung ist durch eine Vertragsfirma (z.B. Fa. XXXXX) aufstellen zu lassen. Nach umgehender Aufstellung der Module könnte die Halteverbotsbeschilderung entfernt werden. Das Entfernen der Beschilderung müsste direkt von den Antragstellern bei der Fa. XXXX angezeigt werden.

 

Eine Aufstellung der temporären Beschilderung durch Initiatoren der Wanderbaumallee ist nur möglich, wenn gemäß Teil A Nr. 1.4 Abs. 3 der RSA 21 ein Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) für den Verantwortlichen vorgelegt werden kann!

 

Für die Blumenstraße, Marienstraße und Südstadt (Sonnenhof) können wir ohne genaue Zeitangaben keine näheren Aussagen treffen.

 

Den Standort in der Lobitzstraße befürworten wir auf Grund der großen Umbau- und Sanierungsarbeiten des Helene-Lange-Gymnasiums sowie des Neubaus des Bayernwerks nicht. Wegen den laufenden Vorhaben ist die Parksituation in dem Wohnquartier bereits sehr angespannt und sollte nicht weiter strapaziert werden. Wir bitten hierfür einen Ersatzstandort zu erarbeiten.“

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


keine