Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Gebührensatzung für städtische

Kindertageseinrichtungen:

 

Satzung

 

zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -horte u. -krippen) der Stadt Fürth in der Fassung vom 26.05.2023 (Amtsblatt vom 07.06.2023).

 

Die Stadt Fürth erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert

durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) und aufgrund § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824; 2023 I Nr. 19) folgende Satzung:


§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -horte u. -krippen) der Stadt Fürth in der Fassung vom 26.05.2023 (Amtsblatt vom 11.06.2023) wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 (Höhe der Benutzungsgebühren) erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat:

 

Zahlungsweise für

11 Monate

11 Monate

11 Monate

11 Monate

 

Kindergarten

 

Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten

Krippe

Hort

 

 

 

 

 

 

 

 

"Sockel"  = 4 Std.

 

156,00 €

182,00 €

 

 316,00 €

 

165,00 €

täglich bei allen

 

 

 

 

 

 

 

Betreuungsarten

 

 

 

 

 

 

 

Preis für eine

 

 

 

 

 

 

 

Zubuch-Stunde

 

16,00 €

19,00 €

 

34,00 €

 

17,00 €

Auf 50 % ermäßigter

Sockelbetrag (§ 5 Abs.3)

 

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---

 

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge im einzelnen

 

 

 

 

 

 

 

bis zu   3 Std.

 

 

 

 

291,00 €

 

 

bis zu   4 Std.

 

156,00 €

182,00 €

 

316,00 €

 

 165,00 €

bis zu   5 Std.

 

172,00 €

201,00 €

 

 350,00 €

 

182,00 €

bis zu   6 Std.

 

 188,00 €

 220,00 €

 

 384,00 €

 

199,00 €

bis zu   7 Std.

 

204,00 €

 239,00 €

 

 418,00 €

 

216,00 €

bis zu   8 Std.

 

220,00 €

258,00 €

 

 452,00 €

 

233,00 €

bis zu   9 Std.

 

 236,00 €

 277,00 €

 

 486,00 €

 

250,00 €

bis zu 10 Std.

 

252,00 €

 296,00 €

 

 520,00 €

 

267,00 €

 

2. § 2 Abs. 2 Satz 1 (Regelung zum Geschwisterrabatt) erhält folgende Fassung:

1Besuchen zwei oder mehrere Kinder der in § 1 Absatz 5 genannten Personen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung der Stadt Fürth, so wird nur für das Kind, durch dessen Betreuung die höchste Gebühr entsteht, der volle Betrag fällig; für alle weiteren Kinder der Familie ermäßigt sich die Gebühr auf 30 %.

 

3. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)       Das Verpflegungsgeld für die Essensverpflegung  wird als monatliche Pauschale in folgenden Varianten fällig:

 

Kiga

U3 in Kiga

Krippe

Hort

 

 

 

 

Teilzeitvariante                      

 

 

 

 

Verpflegungsgeld für wöchentlich bis zu 2 Verpflegungstage in 11 Monaten

58,80 €

58,80 €

54,30 €

63,80 €

Vollzeitvariante

 

 

 

 

Verpflegungsgeld für wöchentlich 3 bis zu 5 Verpflegungstage in 11 Monaten

90,30 €

90,30 €

80,30 €

104,30 €

 

 

§ 2


Diese Satzungsänderung tritt am 1. September 2024 in Kraft.


Nach einer deutlichen Steigerung der Gebühren für die Essensverpflegung und einer vergleichsweise moderaten Erhöhung der Betreuungsgebühren im vergangenen Jahr, sieht die Verwaltung eine erneute Anpassung der Kita-Gebühren zum 01.09.2024 als erforderlich an.

 

Zur Begründung der Gebührenerhöhung wird auf die Ausführungen im Schreiben an die Elternbeiräte vom 08.03.2024 verwiesen (Anlage 1), die neue Gebührenstruktur kann der beigefügten Übersichtstabelle entnommen werden (Anlage 2).

 

Den Elternbeiräten der städtischen Kindertageseinrichtungen wurde die beabsichtigte Erhöhung der Gebühren mit dem oben genannten Schreiben zur Kenntnis gegeben. Es wurde eine Frist bis 04.04.2024 zur Stellungnahme eingeräumt. Alle fristgerecht eingegangen Rückmeldungen sind in den weiteren Anlagen beigefügt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden teilweise Eingaben von mehreren Elternbeiräten in einem Dokument zusammengefasst. Der ursprüngliche Wortlaut wurde nicht verändert.

 

Da die Frist zur Stellungnahme ganz knapp vor der Erstellung der Beschlussvorlage lag, muss im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten mündlich zu den vorgebrachten Argumenten Stellung genommen werden.

 

Hinweis zur Änderung der Vorlage:

Die von Kita-GTS eingebrachten Vorschläge zu Mitteleinsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beinhalteten u.a. die Reduzierung des sog. „Geschwisterrabatts“ von 50% auf 30%. Zum Zeitpunkt der Erstellung der ursprünglichen Änderungssatzung war diese Maßnahme 50% auf 30% noch nicht abgestimmt und ausgearbeitet. Aus diesem Grund konnte die dafür notwendige Änderung der Gebührensatzung (siehe oben Nr. 2 des Satzungstextes) erst im Rahmen der Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung in die Gremien eingebracht werden. Alle übrigen Punkte der ursprünglichen Vorlage bleiben unberührt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Mehreinnahmen ca.

295.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. UA 4640/4643/4645

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Informationsschreiben an alle Elternbeiräte

2.    Übersicht Kita-Gebühren ab September 2024

3.    Stellungnahme der Elternbeiräte Horte III, VII und VIII sowie Kiga X

4.    Stellungnahme des Elternbeirats KiTa XIII

5.    Stellungnahme des Elternbeirats KiTa XIV

6.    Stellungnahme des Elternbeirats KiTa I