Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt die Ausführung zur Kenntnis.
Der Finanzausschuss bewilligt die restliche Förderung in Höhe von 21.400 € für das Programm PFIF der Arbeiterwohlfahrt Fürth-Stadt e.V. – Kulturbrücke.
Das Projekt PFIF der AWO Fürth bietet Unterstützung bei der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten neu zugewanderten EU – Bürgerinnen und Bürgern, deren Kindern sowie von Wohnungslosen und Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen aus Deutschland und der EU. PFIF erfüllt dabei eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und den bestehenden Beratungs-, und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems und leistet damit einen notwendigen Beitrag für die Stadt.
Die Zuschüsse für die lfd. Zwecke an die Arbeiterwohlfahrt für das Projekt PFIF wurden in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 in den Beirat für Soziales am 18.04.2024 verwiesen.
Zudem wurde ein Zuschuss zum Erhalt der Maßnahme von 10.700 Euro, einem Drittel des geforderten Gesamtbetrages, gewährt. Es wird weiterhin Bezug genommen auf das Schreiben der AWO-Kulturbrücke vom 19.09.2023 und dem vorgelegten Jahresbericht 2023 für das Programm PFIF und dem Resümee des Büros für Migration &Vielfalt der Stadt Fürth.
Der Bericht zeigt deutlich wie entscheidend wichtig und notwendig die vielschichtige Beratung und Begleitung der aus den EU- Staaten kommenden Bürger und Bürgerinnen ist. Die Beratung der AWO – Kulturbrücke umfasst alle wesentlichen Lebensbereiche der Klienten/Innen, wie die Unterstützung der Eltern bei der Suche eines Betreuungsplatzes; alle Bereich der Gesundheitsvorsorge, wie Begleitung zu Ärzten, Schulbesuche, Wohnungssuche, Vermeidung von Obdachlosigkeit und die Vermittlung an Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Jobcenter und weitere wichtige Institutionen um eine Verbesserung der meist prekären Lebens,- und Wohnsituationen zu gewährleisten.
Der muttersprachliche und präventive Beratungsansatz von PFIF hat sich mehrjährig als überaus geeignet erwiesen, diese Menschen frühzeitig zu erreichen und erfolgreich auf ihrem Weg der Integration zu begleiten.
Für das Jahr 2024 wird die restliche Förderung in Höhe von 21.400 € beantragt.
Hierbei werden die Wochenstunden von Frau Sarafova sowie die anstehenden
Tariferhöhungen, die SUE Zulage und der Inflationsausgleich berücksichtigt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
21.400
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: NÖ-Antrag AWO PFIF HH 24
Anlage 2: NÖ-Tätigkeitsbericht AWO 23
Anlage 3: NÖ-Resümee PFIF 21.09.23