Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.04.2024 - Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit an der Kreuzung Amalienstraße - Karlstraße
Vorlage
SVA/0372/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 09.11.2022, welche am 29.05.2023 vollzogen wurde, wurde die Amalienstraße in die sie umgebende Tempo 30-Zone integriert. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Amalienstraße als Vorfahrtsstraße beschildert. Die einmündenden Querstraßen – wie die Karlstraße – waren ihr untergeordnet.

Seit der Integration in die Tempo 30-Zone gilt mit Ausnahme der Simonstraße an allen Kreuzungen in der Amalienstraße die in Tempo 30-Zonen obligatorische, gesetzliche Vorfahrtsregelung rechts vor links.

Mit der Änderung der Vorfahrtsregelung wurden alle Knotenpunkte, wie in solchen Verfahren üblich, temporär mit den Vz. 101 und Zz. 1008-30 (Achtung, Vorfahrt geändert) beschildert, um die Verkehrsteilnehmer explizit für die neue Situation zu sensibilisieren. Die Fahrbahnmarkierung wurde ebenfalls an die neuen Regelungen angepasst.

Eine Änderung der Beschilderung erfolgte im Dezember 2023 nicht.

Seit der Änderung der Vorfahrtsregelung im Mai 2023 ereigneten sich an der Kreuzung Amalienstraße / Karlstraße sechs Unfälle, die bei der Polizei aktenkundig wurden, zuletzt am 31.03.2024.

Dahingehend wurde die Kreuzung mit der PI Fürth am 10.04.2024 in Augenschein genommen.

Hierbei wurde festgestellt, dass im unmittelbaren Kreuzungsbereich an allen Quadranten der Amalienstraße Haltverbote beschildert sind. Diese weiten den Kreuzungsbereich der ohnehin schon relativ breiten Amalienstraße für Verkehrsteilnehmer, die diese befahren, optisch weiter auf und erwecken daher fälschlich den Eindruck, diese sei der Karlstraße bevorrechtigt.

Die genannten Haltverbote wurden angeordnet, als die Amalienstraße noch als Vorfahrtsstraße mit Tempo 50 ausgewiesen war, um die Sicht beim Einfahren aus der untergeordneten Karlstraße zu verbessern. Da die Amalienstraße seit der Integration in die Tempo 30-Zone nicht mehr vorfahrtsberechtigt ist, sind die Haltverbote für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich.

Bei dem Ortstermin mit der PI Fürth wurde daher festgelegt die Haltverbote aufzuheben. Dies führt zum einen dazu, dass dringend erforderliche Stellplätze entstehen, und darüber hinaus, dass durch in diesen Bereichen abgestellte Fahrzeuge die Fahrbahn optisch verschmälern und die Kreuzung langsamer befahren wird. Dies dient nicht zuletzt dem Zweck, die rechts vor links Regelung an dieser Kreuzung zu verdeutlichen. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte am 12.04.2024.

Weitergehende Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen sind nach übereinstimmender Ansicht derzeit nicht angebracht oder zielführend. Die Verkehrsbehörde und die Polizei werden die Wirksamkeit der beschriebenen Maßnahme verfolgen.

Hinsichtlich der Frage, ob es weitere Unfallschwerpunkte mit ähnlicher Intensität im Stadtgebiet gibt, oder gab, muss immer die jeweilige Örtlichkeit konkret betrachtet werden.

Unfallhäufungsstellen werden durch die Polizei und die Verkehrsbehörde jährlich analysiert und im Rahmen der Unfallkommission ausgewertet und erforderliche Maßnahmen durchgeführt.

In den letzten Jahren stellte sich insbesondere der komplexe Knoten der Poppenreuther Brücke als Unfallhäufungsstelle dar. Hier wurden und werden in Kürze Verbesserungen an den Lichtsignalanlagen umgesetzt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: