Betreff
Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf den Betrieb des Schwarzwildgeheges im Fürther Stadtwald
Vorlage
OA/0619/2024
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, das Schwarzwildgehege zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest umzubauen und im Inneren des Geheges einen durchgehenden Innenzaun zu errichten.


1. Anlass

Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mitteleuropa erfordert die Umsetzung sogen. Biosicherheitsmaßnahmen am Schwarzwildgehege, welche im Folgenden näher erläutert werden. Die ASP ist eine anzeigepflichtige virusbedingte Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die ASP ist keine Zoonose, also keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

In Deutschland wurden seit 2020 erste Fälle der ASP bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen festgestellt (insgesamt bislang über 3.500 erkrankte Wildschweine). 2022 gab es den ersten Fall von ASP in einem Hausschweinebestand in Baden-Württemberg. Gemäß dem Rahmenplan ASP wurden bayernweit tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur Prävention und zur Bekämpfung der ASP in Kraft gesetzt. Neben einer Reduktion der freilebenden Wildschweinpopulationen werden auch Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen für Schweinehaltungen rechtlich vorgeschrieben. Betroffen hiervon ist auch das Schwarzwildgehege der Stadt Fürth, welches tierseuchenrechtlich einem Hauschweinebestand gleichgestellt ist.

 


2. Anforderungen an das Schwarzwildgehege

Fachliche Anforderungen für den Betrieb des Schwarzwildgeheges, z.B. in Bezug auf die Mindestgröße des Geheges, enthält das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ des BMEL vom 07.05.2014.

 

Derzeit ist nur ein einfacher Außenzaun um das Schwarzwildgehege vorhanden, der den tierseuchenrechtlichen Anforderungen nicht (mehr) genügt. In diesem Zustand darf das Gehege nicht weiter betrieben werden. Eine mögliche Infektion des Tierbestandes im Gehege durch freilebende Wildschweine ist aufgrund des geringen Bestandes außerhalb unwahrscheinlich, aber gegeben. Menschen können nicht an der ASP erkranken, diese jedoch übertragen, z.B. bei vorherigem Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Füttern der Tiere mit kontaminierten rohen bzw. nicht genügend durcherhitzten Schweinefleischprodukten.

 

Ein direkter Kontakt der Besuchenden des Geheges mit den Wildschweinen ist somit grundsätzlich ebenso zu unterbinden, wie ein Kontakt der Gehege-Wildschweine zu freilebenden Wildschweinen sowie das Füttern der Gehege-Wildschweine durch Besucherinnen und Besucher. Erforderlich ist daher gemäß den fachlichen Anforderungen eine doppelte Umzäunung des Schwarzwildgeheges.

 

Die Überwachung bzw. die Anordnung der Umsetzung dieser Anforderungen obliegt in Bayern der Veterinärverwaltung, somit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Die Stadt Fürth wurde bereits durch die Regierung von Mittelfranken aufgefordert, für die Umsetzung dieser Biosicherheitsmaßnahmen Sorge zu tragen.

 

3. Folgen eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildgehege

Auch mit der Umsetzung dieser Biosicherheitsmaßnahmen kann ein ASP-Ausbruch im Schwarzwildgehege z.B. durch Einbringen kontaminierter Lebensmittel, nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Falle eines ASP-Ausbruchs treten Restriktionsmaßnahmen in Kraft, wie z.B. die Ausweisung einer „Sperrzone III“ mit Radius von 10 km um den Ausbruchsort (diese Zone würde von Fürth ausgehend in die angrenzenden Stadt- und Landkreise reichen. Betroffen wäre ein Bereich von Kriegenbrunn (Stadt Erlangen) im Norden bis Regelsbach (Landkreis Roth-Hilpotstein) im Süden, von Langenzenn (Landkreis Fürth) im Westen bis zum Nürnberger Hauptbahnhof im Osten).

 

Innerhalb dieser Sperrzone greift dann ein sogen. „stand still“, welcher z.B. ein Verbringungsverbot von Schweinen aus bzw. in die Sperrzone für mind. 3 Monate, max. für ein Jahr beinhaltet. Unzulässig wären dann auch Hausschlachtungen und Direktvermarktung von Schweinen. Eine Vermarktung von Schweinen aus der Sperrzone ist damit nahezu unmöglich, deren Schlachtung rein formal unter Auflagen denkbar (da es für Fleisch aus einer „Seuchenregion“ jedoch keinen Markt gibt, nicht realistisch). Nachwachsende Ferkel können aus Platzgründen in Mastbetrieben nicht mehr tierschutzgerecht untergebracht werden und müssen notgetötet werden. Für den in der Stadt Fürth ansässigen Schweinemastbetrieb sowie für die Betriebe in den angrenzenden Gemeinden könnten diese massiven Einschränkungen evtl. das „Aus“ bedeuten.

 

Ebenso wäre von den Restriktionen der Schlachthof betroffen, der auf Grund des Verbringungs- und Transportverbotes für Fleisch und tierische Nebenprodukte von Schweinen aus der „Sperrzone“ massiv in seinem Betrieb beschränkt werden würde.

 

Die mit diesen Restriktionsmaßnahmen verbundenen wirtschaftlichen Schäden treffen nicht nur die ASP-Ausbruchsregion, sondern die gesamte Bundesrepublik, z.B. durch das Wegbrechen des Exports von Schweinefleisch bzw. -produkten in Drittländer.

 

4. Umbau des Schwarzwildgeheges

 

Die für den weiteren Betrieb des Schwarzwildgeheges umzusetzenden Biosicherheitsmaßnahmen erfordern die Errichtung eines durchgehenden inneren Zaunes im Abstand von zwei Metern zum bestehenden Zaun. Der vorhandene bisher abgetrennte Futterbereich kann aufgegeben und der Gehegefläche zugeschlagen werden, ebenso können im Inneren des Geheges abgetrennte Bereiche für die Tiere zugänglich gemacht werden. Die derzeit verfügbare Gehegefläche würde dadurch in etwa unverändert erhalten bleiben.

 

Die Umsetzung der baulichen Maßnahme kann durch die Mitarbeitenden der Stadtförsterei erfolgen und wird voraussichtlich Kosten (einschl. Material, Gerätemiete, Lohnkosten der Forstwirte) von ca. 25.000 € verursachen.

 

Nachteil:

Durch die durchgehende doppelte Umzäunung ist ein unmittelbarer Kontakt der Besuchenden zu den Tieren nicht mehr möglich, insbesondere das, aus tierseuchenrechtlicher Sicht allerdings bedenkliche, Füttern der Tiere wäre dann nicht mehr möglich.

 

Aus Sicht des OA stellt diese Variante die einzige Möglichkeit dar, das Schwarzwildgehege, wenn auch unter Inkaufnahme eines geringen Restrisikos (Nr. 3), erhalten zu können.

 

 

5. Zusammenfassung

Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP), einer virusbedingten Tierseuche, erfordert einen Umbau des Schwarzwildgeheges, das in der bestehenden Form nicht mehr betrieben werden darf.

 

Der Umbau des Schwarzwildgeheges (Errichtung einer durchgehenden inneren Umzäunung)

·           setzt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen um,

·           ist mit einmaligen Kosten von gut 25.000 € verbunden und

·           unterbindet jedoch den direkten Kontakt der Besuchenden zu den Wildschweinen.

 

Gleichwohl kann auch durch die umzusetzenden Biosicherheitsmaßnahmen ein geringes Restrisiko eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildgehege mit den beschriebenen weitreichenden Folgen für landwirtschaftliche und Schweinefleisch verarbeitende Betriebe nicht vollständig ausgeschlossen werden.

 

Der bisherige Verlauf der ASP in Europa hat kein sukzessives Näherrücken der ASP, sondern durchaus auch spontan auftretende Verläufe ohne räumlichen Zusammenhang (Übertragung durch kontaminierte Lebensmittel) gezeigt. Impfstoffe für Schweine gegen die ASP werden derzeit v.a. in Asien erforscht. Wann mit einer Zulassung dieser Impfstoffe auch in Europa bzw. Deutschland zu rechnen sein wird und damit sich andere Handlungsmöglichkeiten im Vorgehen gegen die ASP eröffnen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

 

Das Schwarzwildgehege stellt eine besondere Attraktion für die Besucherinnen und Besucher des Stadtwaldes dar. Insbes. zieht diese wohnortnahe Einrichtung Familien mit Kindern an, die dort bislang (verbotenerweise) gerne auch die Tiere füttern.

 

Um eine anderenfalls drohende Schließung des Schwarzwildgeheges und die weitreichenden Auswirkungen im Falle eines Ausbruchs der ASP im Schwarzwildgehege zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung dringend, zeitnah und mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit die gesetzlich erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Um jegliches Restrisiko auszuschließen zu wollen, müsste gar eine vorübergehende Aufgabe des Schwarzwildgeheges in Betracht gezogen werden.

 

Anmerkung:

Bis vor wenigen Monaten haben die Bayerischen Staatsforsten im Reichswald bei Buckenhof (Landkreis Erlangen-Höchstadt) ein Schwarzwildgehege betrieben. Auf Grund des mit der Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen verbundenen (Kosten-)Aufwands sowie der fachlichen Einschätzung des zuständigen Veterinäramtes wurde das Gehege aufgegeben. Weitere Schwarzwildgehege in vergleichbarer, dicht besiedelter Lage sind der Verwaltung nicht bekannt.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

25.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 32010

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: