Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.04.2024 - Parksituation Regelsbacher Straße
Vorlage
SVA/0373/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Es wird Kenntnis genommen.

 


Die Regelsbacher Straße befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, die Straßenführung weist im Bereich der Farrnbachbrücke keine Besonderheiten auf. Der Fahrbahnquerschnitt ermöglicht einseitiges Parken längs zur Fahrbahn. Das Verkehrsverhalten im ruhenden Verkehr weist keine Besonderheiten auf, zumeist wird die westliche Straßenseite zum Parken genutzt.

 

Zutreffend ist, dass durch geparkte Fahrzeuge die Passage über die Brücke nur mit verminderter Geschwindigkeit möglich ist, was eher zu begrüßen als zu kritisieren ist.

Aufgrund diverser Mitteilungen wurde die Regelsbacher Straße und speziell der Brückenbereich in den vergangenen Wochen mehrfach überprüft. Dabei wurden im Bereich der Brücke immer wieder PKW mit ausländischen Zulassungen festgestellt, die z.T. erhebliche Schäden aufwiesen

.

Umfeldermittlungen ergaben, dass sich die für die Fahrzeuge verantwortlichen Personen überwiegend in einem nahen Wohnanwesen aufhalten. Ungeachtet einer etwaigen melderechtlichen Problematik besteht für das Parken an der Regelsbacher Straße kein Hinderungsgrund.

 

 

 

 

Das Parken vor Grundstückszufahrten ist gesetzlich verboten und bedarf keiner weiteren verkehrlichen Maßnahme. Soweit jedoch auf Privatgrund geparkt wird, obliegt das Vorgehen gegen illegales Parken dem Eigentümer im Rahmen der sog. Selbsthilfe. Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird die Regelsbacher Straße im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung und unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten mit betreuen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: