Entfällt, da Kenntnisnahme
Die Anfrage der Stadtratsgruppe der AfD zum Vorgehen gegen die Asiatische Tigermücke wird wie folgt beantwortet:
1. Welche
meldepflichtigen Krankheiten können von der Tigermücke, nicht jedoch der
heimischen Stechmücke, übertragen werden? Wurden diese Erkrankungen in Fürth
oder der näheren Umgebung schon mal registriert?
Von den
relevanten Vektoren Aedes aeggypti (Gelbfiebermücke) und Aedes albopictus
(Asiatische Tigermücke) kann eine Vielzahl von Krankheitserregern, insbes.
Dengue-, Chikungunya- und Zika-Virus übertragen werden. Sofern infizierte
Vektoren bzw. deren Eier überwintern, können sich diese Viren auch auf die
Nachfolgegeneration übertragen und ggf. in diesem Gebiet endemisch werden. Die
heimische Stechmücke, z.B. die als Überschwemmungsmücke bekannte Aedes vexans,
kann diese Viren nicht übertragen.
Diese
meldepflichtigen Krankheiten wurden seit 2021 in folgendem Umfang registriert:
Chikungunya:
keine Fälle
Zika: keine
Fälle
Dengue
|
Stadt
Fürth |
Landkreis
Fürth |
2021 |
- |
- |
2022 |
- |
1 |
2023 |
2 |
6 |
2024 |
4 |
2 |
Bei den
registrierten Fällen handelte es sich um keine autochonen Erkrankungen, sondern
um Infektionen bei Reiserückkehrern.
2. Sind
die Kommunen in Bayern zur aktiven Bekämpfung der Tigermücke verpflichtet? Wird
diese Bekämpfung mit Geldern von Bund/Land unterstützt oder muss die Stadt
Fürth diese Kosten selbst tragen?
Die Asiatische Tigermücke wird als potentielle Krankheitsüberträgerin nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert, d.h. als ein Tier, durch welches Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können (sogen. Gesundheitsschädling). Die Bekämpfung potentieller Krankheitsüberträger erfolgt auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 IfSG durch die Stadt Fürth als zuständige Infektionsschutzbehörde. Danach hat die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen anzuordnen, soweit die Gefahr begründet ist, dass durch diese Krankheitserreger übertragen werden.
Die entsprechende Handlungsempfehlung des StMGP führt dazu aus:
Die Asiatische
Tigermücke Aedes albopictus ist
ein wichtiger Vektor für bedeutende humanpathogene Erreger, u.a. dem
Chikungunya-, Dengue-, Zika- und West-Nil-Virus. Die ursprünglich in Ostasien
beheimatete Mückenart tritt seit 1979 auch in Europa auf und ist seither über
den Mittelmeerraum und Italien stark in Ausbreitung begriffen. Eier der
Tigermücke wurden erstmals 2007 in Deutschland nachgewiesen (Rheinebene). Die
in Europa auftretenden Stämme sind an ein gemäßigtes Klima angepasst, so dass
insbesondere über Handel und Verkehr (z. B. Autobahnen, Zugverkehr,
Schifffahrtswege, Flughäfen) mit einer weiteren Ausbreitung nach Norden
gerechnet werden muss.
Diese
Handlungsempfehlung beschreibt im Falle eines Nachweises von Aedes albopictus den Ablauf von
Maßnahmen, die - zur Beurteilung einer möglichen Gesundheitsgefährdung der
Bevölkerung und zur Bekämpfung - innerhalb des ÖGD i. d. R. zu veranlassen
sind.
Ziel ist die umgehende
Bekämpfung des potentiellen Gesundheitsschädlings, die Verhinderung einer
Etablierung stabiler Populationen, die Verhinderung einer Weiterverbreitung der
Art in Bayern und damit auch die Verhinderung potentieller humaner
Infektionserkrankungen.
Die Kosten der Maßnahmen hat die Stadt Fürth zu tragen, eine finanzielle Unterstützung durch Bund oder Land erfolgt nicht.
3. Ist
im Umweltreferat bekannt, dass die Stadt Nürnberg nach einem Antrag der
dortigen CSU-Fraktion zur Tigermücke im Januar 2022 keinerlei Maßnahmen in die
Wege geleitet hat, die über Empfehlungen an die Bevölkerung hinaus gehen (siehe
Anhang)?
Ja.
Im Unterschied zur Stadt Nürnberg wurde in Fürth eine Population der Asiatischen Tigermücke festgestellt (Zitat aus der Vorlage der Stadt Nürnberg: „Für Nürnberg gibt es bisher keinen Nachweis einer Tigermückenpopulation.“). Daher greift (nur) in Fürth das Vorgehen gemäß der Handlungsempfehlung des StMGP.
4. In
welcher Höhe wurden nicht von Bund/Land erstattete Gelder der Stadt Fürth
bereits für die aktive Bekämpfung der Tigermücke verausgabt?
Jahr |
Kosten für
Bekämpfung und Monitoring |
2020 |
47.995,00 € |
2021 |
220.992,01 € |
2022 |
176.373,46 € |
2023 |
234.691,41 € |
2024 |
(bisher) 32.544,91 € |
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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