Betreff
Vorlage zur Anfrage der AfD Stadtratsgruppe vom 28.04.2024 - Vorgehen gegen Tigermücke
Vorlage
OA/0620/2024
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Die Anfrage der Stadtratsgruppe der AfD zum Vorgehen gegen die Asiatische Tigermücke wird wie folgt beantwortet:

 

1.      Welche meldepflichtigen Krankheiten können von der Tigermücke, nicht jedoch der heimischen Stechmücke, übertragen werden? Wurden diese Erkrankungen in Fürth oder der näheren Umgebung schon mal registriert?

 

Von den relevanten Vektoren Aedes aeggypti (Gelbfiebermücke) und Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke) kann eine Vielzahl von Krankheitserregern, insbes. Dengue-, Chikungunya- und Zika-Virus übertragen werden. Sofern infizierte Vektoren bzw. deren Eier überwintern, können sich diese Viren auch auf die Nachfolgegeneration übertragen und ggf. in diesem Gebiet endemisch werden. Die heimische Stechmücke, z.B. die als Überschwemmungsmücke bekannte Aedes vexans, kann diese Viren nicht übertragen.

 

Diese meldepflichtigen Krankheiten wurden seit 2021 in folgendem Umfang registriert:

Chikungunya: keine Fälle

Zika: keine Fälle


Dengue

 

Stadt Fürth

Landkreis Fürth

2021

-

-

2022

-

1

2023

2

6

2024

4

2

 

Bei den registrierten Fällen handelte es sich um keine autochonen Erkrankungen, sondern um Infektionen bei Reiserückkehrern.

 

2.      Sind die Kommunen in Bayern zur aktiven Bekämpfung der Tigermücke verpflichtet? Wird diese Bekämpfung mit Geldern von Bund/Land unterstützt oder muss die Stadt Fürth diese Kosten selbst tragen?

 

Die Asiatische Tigermücke wird als potentielle Krankheitsüberträgerin nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert, d.h. als ein Tier, durch welches Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können (sogen. Gesundheitsschädling). Die Bekämpfung potentieller Krankheitsüberträger erfolgt auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 IfSG durch die Stadt Fürth als zuständige Infektionsschutzbehörde. Danach hat die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen anzuordnen, soweit die Gefahr begründet ist, dass durch diese Krankheitserreger übertragen werden.

 

Die entsprechende Handlungsempfehlung des StMGP führt dazu aus:

 

Die Asiatische Tigermücke Aedes albopictus ist ein wichtiger Vektor für bedeutende humanpathogene Erreger, u.a. dem Chikungunya-, Dengue-, Zika- und West-Nil-Virus. Die ursprünglich in Ostasien beheimatete Mückenart tritt seit 1979 auch in Europa auf und ist seither über den Mittelmeerraum und Italien stark in Ausbreitung begriffen. Eier der Tigermücke wurden erstmals 2007 in Deutschland nachgewiesen (Rheinebene). Die in Europa auftretenden Stämme sind an ein gemäßigtes Klima angepasst, so dass insbesondere über Handel und Verkehr (z. B. Autobahnen, Zugverkehr, Schifffahrtswege, Flughäfen) mit einer weiteren Ausbreitung nach Norden gerechnet werden muss.

Diese Handlungsempfehlung beschreibt im Falle eines Nachweises von Aedes albopictus den Ablauf von Maßnahmen, die - zur Beurteilung einer möglichen Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung und zur Bekämpfung - innerhalb des ÖGD i. d. R. zu veranlassen sind.

Ziel ist die umgehende Bekämpfung des potentiellen Gesundheitsschädlings, die Verhinderung einer Etablierung stabiler Populationen, die Verhinderung einer Weiterverbreitung der Art in Bayern und damit auch die Verhinderung potentieller humaner Infektionserkrankungen.

 

Die Kosten der Maßnahmen hat die Stadt Fürth zu tragen, eine finanzielle Unterstützung durch Bund oder Land erfolgt nicht.

 

3.      Ist im Umweltreferat bekannt, dass die Stadt Nürnberg nach einem Antrag der dortigen CSU-Fraktion zur Tigermücke im Januar 2022 keinerlei Maßnahmen in die Wege geleitet hat, die über Empfehlungen an die Bevölkerung hinaus gehen (siehe Anhang)?

 

Ja.

Im Unterschied zur Stadt Nürnberg wurde in Fürth eine Population der Asiatischen Tigermücke festgestellt (Zitat aus der Vorlage der Stadt Nürnberg: „Für Nürnberg gibt es bisher keinen Nachweis einer Tigermückenpopulation.“). Daher greift (nur) in Fürth das Vorgehen gemäß der Handlungsempfehlung des StMGP.

 

4.      In welcher Höhe wurden nicht von Bund/Land erstattete Gelder der Stadt Fürth bereits für die aktive Bekämpfung der Tigermücke verausgabt?

 

Jahr

Kosten für Bekämpfung und Monitoring

2020

47.995,00 €

2021

220.992,01 €

2022

176.373,46 €

2023

234.691,41 €

2024

(bisher) 32.544,91 €

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: