Betreff
Heinrich-Heine-Straße
Vorlage
SVA/0376/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Die Heinrich-Heine-Straße wird auf beiden Seiten nahezugehend beparkt.

Bereits in der Vergangenheit hatten Abfallwirtschaft und Rettungsdienste regelmäßig Probleme beim Befahren der Heinrich-Heine-Straße. Eine Begehung Ende 2016 bestätigte dies bereits. Durch das beidseitige Parken, teilweise versetzt verblieben punktuell Restfahrbahnbreiten unter 3,00 m. Da der Parkdruck in diesem Stadtteil vor allem abends und nachts sehr hoch ist, wurde im März 2017 zunächst ein eingeschränktes Haltverbot auf der westlichen Fahrbahnseite angeordnet und von Mo-Fr, 8-16 Uhr, beschränkt. Die weitere Entwicklung sollte beobachtet werden.

Am 22.11.2023 fand erneut eine Verkehrsschau in der Heinrich-Heine-Straße statt. Ursächlich hierfür waren unter anderem von der Kommunalen Verkehrsüberwachung vorgelegtes Bildmaterial, welches belegt, dass gerade in den Abend- und Nachtstunden ein Durchkommen für Rettungsdienste aufgrund des beidseitigen Parkens kaum mehr möglich ist.

Bei der Verkehrsschau wurde daher in Erwägung gezogen eine Straßenseite durchgehend mit ganztägigem, absolutem Haltverbot zu beschildern und das ABK um eine Anfahrtsprobe zu bitten.

Am Abend des 29.04.2024 befuhr das ABK die Heinrich-Heine-Straße. Eine Durchfahrt der Drehleiter war zu diesem Zeitpunkt nur mit einem deutlichen zeitlichen Verzug möglich. Durch die beidseitige Parksituation der Heinrich Heine Straße verbleibt eine zu geringe Mindestfahrbahnbreite. Aus Sicht der Feuerwehr ist daher ein einseitiges Haltverbot mit dem Zusatz „Feuerwehranfahrtszone“ nötig. Aufgrund der Bebauung mit Objekten der Gebäudeklasse 4 soll diese auf der östlichen Fahrbahnseite eingerichtet werden.

Die beiliegenden Bilder belegen den Handlungsbedarf eindeutig. Durch die Verkehrsbehörde wird daher umgehend entsprechend dem Vorschlag des ABK eine Feuerwehranfahrtszone beschildert. Das bestehende, eingeschränkte Haltverbot auf der westlichen Fahrbahnseite kann dann entfallen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: