Aufgrund der Erhöhung des Kostenrichtwertes und der Verlängerung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes (4. SIP) wird die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind und die Maßnahme im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ förderfähig sind.