Die dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 23. August 2021 („Vorläufige Einwendungen und Stellungnahmen des Stadtkonzerns Fürth“) wurde zur Kenntnis genommen.

 

Zusätzlich BWA: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich die „vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen“ zu eigen zu machen und per Beschluss zu den „Einwendungen und Stellungnahmen“ zu erheben.

 

Zusätzlich Stadtrat: Der Stadtrat macht sich die „vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen“ zu eigen und erhebt sie per Beschluss zu „Einwendungen und Stellungnahmen“.