Sitzung: 15.09.2021 BWA/123/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: SpA/0952/2021
Die dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 23. August 2021 („Vorläufige Einwendungen und Stellungnahmen des Stadtkonzerns Fürth“) wurde zur Kenntnis genommen.
Zusätzlich BWA: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich die „vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen“ zu eigen zu machen und per Beschluss zu den „Einwendungen und Stellungnahmen“ zu erheben.
Zusätzlich Stadtrat: Der Stadtrat macht sich die „vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen“ zu eigen und erhebt sie per Beschluss zu „Einwendungen und Stellungnahmen“.