Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46, Persönlich beteiligt: 0

Die dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 23. August 2021 („Vorläufige Einwendungen und Stellungnahmen des Stadtkonzerns Fürth“) wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat macht sich die „vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen“ zu eigen und erhebt sie per Beschluss zu „Einwendungen und Stellungnahmen“.