Betreff
Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Fürth
Vorlage
SzA/006/2011
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss und dem Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung der Änderung der Gebührensatzung der Obdachlosenunterkünfte zuzustimmen


Aufgrund der gestiegenen Kostenentwicklung bei den Aufwendungen für die Übergangshäuser Oststraße wird eine Anpassung der Gebühren notwendig werden.

 

Nachrichtlich: Weitere Änderungen der Satzung vom 22. April 2009 (Anlage 2) erfolgten nicht.

 

Die letzte Gebührenerhöhung (01.06.2009) konnte nur aufgrund einer Schätzung der anfallenden Kosten für die Gebäudebewirtschaftung erfolgen, da noch keinerlei Erfahrungswerte mit den anfallenden Kosten für den Neubau (Mietgarantievertrag, Nebenkosten usw.) vorhanden waren. Nachdem nun die genauen Beträge, die von GWF im Jahr 2010 gezahlt wurden, vorliegen, konnte eine genauere Kostenanalyse erfolgen.

 

Aufgewendet wurden im Jahr 2010 insg. 313.100,-- €, hierzu sind aber auch die bisher nicht berücksichtigten Kosten für die künftige Schädlingsbekämpfung (ca. 6.000,-- €) zu rechnen, so dass man auf eine Gesamtsumme von 319.100,-- € kommt.

Um eine annähernde Kostendeckung zu erzielen bzw. das bisherige Defizit im Budget zu reduzieren, errechnet sich unter Berücksichtigung der Gesamtfläche der Übergangshäuser eine Nutzungsgebühr von 11,-- € pro m².

Bei dieser Berechnung sind aber die ebenfalls künftig anfallenden Kosten für die Möblierung der Unterkünfte nicht mit einbezogen worden.

 

Bei einer Erhöhung der Benutzungsgebühren auf die vorgeschlagene Höhe würden die jeweiligen Beträge noch unterhalb der Mietobergrenze (Grundmiete einschl. Nebenkosten) liegen.

Zur besseren Übersicht nachfolgend eine Gegenüberstellung der bisherigen zu den neuen Beträgen:

 

Oststraße 112 a/b

Grundmiete/NK        Gesamt; zzgl. Heizung

 

                                                           bisher                        neu

 

1 Raum Unterkunft:                                   99,58 €                      137,88 €                    168,52 €

 

Oststraße 108 a/b

 

1 Raum Unterkunft                        96,25 €                      157,50 €                    192,50 €

2 Raum Unterkunft                        168,58 €                    275,85 €                    337,15 €

3 Raum Unterkunft                        241,40 €                    395,01 €                    482,79 €

 

 

Die neue Gebührenhöhe ist auch durch die wesentlichen „Mehrleistungen“, die für die Nutzerinnen und Nutzer in der Übergangseinrichtung erbracht werden, gerechtfertigt. So ist z.B. das Übergangswohnheim der einzige „Wohnblock“ in Fürth, bei dem keine Mülltrennung erfolgt und dies somit sehr hohe Müllgebühren mit sich bringt. Eine Umstellung auf Mülltrennung wurde bereits vor Jahren wieder aufgegeben, da keinerlei Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner erkennbar war. Weiterhin werden hier die Gemeinschaftsflächen wie Flure, WC, Duschen durch eine externe Firma gereinigt, ebenso werden sämtliche Hausordnungen und der Winterdienst durch Personal der Stadt Fürth bzw. externe Firmen erledigt.

Eine Erhöhung hätte aber auch noch einen pädagogischen Nebeneffekt für die „Selbstzahler“ unter den Bewohnerinnen und Bewohnern. Es wäre dann nicht mehr lukrativ, in den sehr günstigen Unterkünften zu wohnen. Somit würde bei manchen ein Umdenken beginnen, sich aktiver an einer Wohnungssuche zu beteiligen bzw. die Hilfestellungen des Sozialdienstes besser in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Mehreinnahmen

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

bei Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-2-