Betreff
Kiga III - Generalsanierung der Außenanlagen Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/021/2013
Aktenzeichen
1131-420
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Ausschuss hat Kenntnis von der Entwurfsplanung des Baureferats/Grünflächenamt zur Generalsanierung der Außenanlagen des Kindergartens Sacker Hauptstraße und erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben.


Planungsanlass

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 07.01.2009 wurde die Prioritätenlisten zur Generalsanierung, Teil-Sanierung oder Umgestaltung der Außenanlagen städtischer Kindergärten als Grundlage des Planungsprogramms 2009ff des Baureferats/Grünflächenamt genehmigt. Seit 2007 wurden bisher Baumaßnahmen in den Außenanlagen von zehn Einrichtungen durchgeführt, die Maßnahme im Kindergarten XV Geißäckerstraße läuft derzeit, in 2013 ist die Generalsanierung im Kindergarten Sacker Hauptstraße vorgesehen.

 

Bei der zur Projektgenehmigung anstehenden Baumaßnahme handelt sich um die Generalsanierung der Außenanlagen in der Kindertagesstätte III Sacker Hauptstraße 38. Die Kindertagesstätte umfasst drei Gruppen mit ca. 75 Kindern. Die Außenanlagen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen und teilweise verkehrsgefährdenden Zustand. Die Bearbeitungsfläche beträgt ca. 1.750 m².

 

Bestand

Die Außenanlagen des Kindergartens erstrecken sich im Wesentlichen südlich des Gebäudes auf einer durchgehenden Geländehöhe. An der südlichen Grundstücksgrenze beginnt die freie Landschaft, östlich grenzt das Schulgelände mit Turnhalle an. Es sind in den Außenanlagen eine Reihe von üblichen Spielgeräten vorhanden, die jedoch überwiegend deutlich älter als zehn Jahre sind und daher eine Reparatur und Wiederverwendung nicht mehr als wirtschaftlich zu bezeichnen ist.

 

Auf dem Grundstück ist Baumbestand vorhanden, der unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fällt. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahme ist kein Eingriff in den durch die Baumschutzverordnung geschützten Baumbestand vorgesehen. Baumaßnahmen im Kronentraufbereich der Bäume sind jedoch nicht vollständig zu vermeiden und erfolgen in diesen Fällen ausschließlich in Handarbeit. Der vorhandene Berg-Ahorn südlich der Terrassenfläche gilt als geschädigt. Es bleibt noch zu prüfen, ob der Baum langfristig zu erhalten sein wird.

 

Zum Abbruch und dem Ersatz der neuen Einfriedung um den Lichthof (Tiefhof) des ehemaligen Schwimmbades sind Eingriffe in den nicht durch die Baumschutzverordnung geschützten Strauch- und Heckenbestand notwendig, um den Lichthof und dessen Umfeld gärtnerisch neu gestalten zu können. Hierzu zählen insbesondere die Entfernung nicht-heimischer Gehölze (Thuja, Schneebeere) und die Beseitigung des gemischten Wildaufwuchses innerhalb des Lichthofs. Zudem müssen Gehölze wie Thuja, Schneebeere, Efeu entfernt werden, da deren Verwendung laut GUV-Richtlinie als „Giftpflanze“ in Kindertagesstätten nicht zulässig ist.

 

Auf dem westlichen Nachbargrundstück wurde ein Bombenblindgänger gefunden. Zur Sicherheit werden entsprechende Maßnahmen (Kampfmittelsondierungen) vor Beginn und ggf. auch während der Baumaßnahme durchgeführt.

 

Beschreibung der Entwurfsplanung

Die Außenanlagen erhalten eine klar gegliederte und funktionsorientierte Grundstruktur, die auch für die Kinder erkennbar und erlebbar ist. Entlang des Gebäudes entstehen Sitznischen und eine neue unverbaute Terrassenfläche mit Bodenhülsen für die drei vorhandenen Sonnenschirme. Die Wege- und Terrassenflächen werden mit Betonpflaster bzw. Betonplatten verlegt. Der östliche Terrassenausgang erhält durch den Neubau einer Rampe einen barrierefreien Ausgang vom Gebäude zu den Außenanlagen.

 

Die Gartenwege werden als wassergebundene Wege mit einer Naturstein-Randeinfassung gestaltet. Ein Sitzkreis aus Granit-Naturstein bildet das Zentrum der Gartenwege. Die vorhandenen Hochbeete werden westlich des Gebäudes neu organisiert und bilden zusammen mit verschiedenen Obst- und Beerengehölzen und einem Kompostplatz den neuen Nutzgartenbereich. Der vorhandene Container im nördlichen Gartenbereich bleibt (vorläufig) erhalten. Entlang der Längsseite des Containers wird eine freistehende Malwand vorgesehen, die gleichzeitig als Sichtschutz für den Container dient. Südlich davon entsteht eine Sitznische, die mit Sitzgelegenheiten aus Beton-Quadersteinen ausgestattet ist. Die Hälfte der Beton-Quadersteine erhält eine Sitzauflage aus Holz.

 

Die vorhandene Wasserspielkombination, bestehend aus mehreren flachen Wassertischen und Verbindungsrinnen, wird versetzt und im westlichen Teil der Gartenfläche neu montiert. Die Spielkombination wird künftig in einer mit Sonnensegel beschatteten Sandspielfläche stehen und erhält eine neue Wasserzapfstelle. Zur Speisung dieser Zapfstelle und einer neuen Gartenwasserzapfstelle wird eine neue Gartenwasserleitung verlegt, die Trinkwasserqualität garantiert. Das vorhandene Bodentrampolin bleibt erhalten. Im südlichen Gartenbereich entsteht eine große Fallschutzfläche mit Holzhäcksel. Die Fläche wird mit verschiedenen vorhandenen und neuen Spielgeräten ausgestattet. Die vorhandene Vogelnestschaukel bleibt erhalten und um eine neue Doppelschaukel ergänzt. Ein größeres Kombinationsspielgerät zum Klettern, Rutschen und Balancieren rundet das Spielangebot ab.

 

Westlich des Lichthofes der ehemaligen Schwimmhalle wird parallel zu einer vorhandenen Hainbuchenhecke in einem Abstand von ca. 1,00 m eine zweite Hecke gepflanzt. Ziel ist es durch geschickten Schnitt der Hecken einen Heckentunnel entstehen zu lassen. Die restlichen Grünflächen werden als große Rasenfläche angelegt, die als multifunktionale Spielwiese dient. Zwei der drei Gerätehäuser bleiben erhalten, wobei eine Hütte so versetzt wird, dass die beiden Hütten den Sandspielbereich einrahmen. Entlang der westlichen und der südlichen Grundstücksgrenze werden flächige Strauchbepflanzungen durchgeführt um einen gewissen Wind- und Sichtschutz zu erreichen.

 

Die vorhandene Pflanzung wird mit heimischen, standort-gerechten Pflanzen ergänzt, die in Kindertagesstätten zulässig sind und gleichzeitig Spiel- und Lernangebote im Freiraum darstellen.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde eng mit den Vertretern des Jugendamts und der Leitung der Einrichtung abgestimmt. Die Wünsche der Einrichtung wurden berücksichtigt und in die Entwurfsplanung integriert.

 

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Die Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten der Maßnahmen wurden einschl. der Baunebenkosten mit insgesamt brutto 160.000 EUR ermittelt, davon ca. 18.000 EUR für interne Verrechnung der Planungs- und Bauherrenleistungen. Der durchschnittliche Herstellungsbetrag pro Quadratmeter liegt bei rd. 65,00 EUR (Baukosten netto) und damit exakt im üblichen Rahmen der Generalsanierung von Freianlagen bei Kindertagesstätten.

 

Für die Maßnahme stehen auf der Haushaltsstelle 4640.9506.0000 ein Haushaltsrest aus 2012 in Höhe von 50.000 EUR und ein Neuansatz in Höhe von 113.500,00 EUR zur Verfügung. Zudem ist von Dritten eine Spende in Höhe von 25.000 EUR avisiert. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.

 

Die jährlichen zusätzlichen Folgekosten wurden nicht gesondert ermittelt, da sich aufgrund der Umgestaltung und Sanierung der Außenanlagen kein erwähnenswerter zusätzlicher Unterhaltsbedarf in der einmal jährlichen gärtnerischen Grundpflege der Anlage bzw. der wöchentlichen Spielgerätekontrolle ergibt.

 

Die Baumaßnahme soll in den Sommerferien 2013 durchgeführt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

160.000 €

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4640.9506     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Bestandsplan

Anlage 3 Entwurf

Anlage 4 Kostenberechnung (Zusammenstellung)