Der Ausschuss hat Kenntnis von der Entwurfsplanung des Baureferats/Grünflächenamt zur Generalsanierung der Außenanlagen des Kindergartens Sacker Hauptstraße und erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben.
Planungsanlass
Mit
Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 07.01.2009 wurde die Prioritätenlisten
zur Generalsanierung, Teil-Sanierung oder Umgestaltung der Außenanlagen
städtischer Kindergärten als Grundlage des Planungsprogramms 2009ff des
Baureferats/Grünflächenamt genehmigt. Seit 2007 wurden bisher Baumaßnahmen in
den Außenanlagen von zehn Einrichtungen durchgeführt, die Maßnahme im
Kindergarten XV Geißäckerstraße läuft derzeit, in 2013 ist die Generalsanierung
im Kindergarten Sacker Hauptstraße vorgesehen.
Bei
der zur Projektgenehmigung anstehenden Baumaßnahme handelt sich um die Generalsanierung
der Außenanlagen in der Kindertagesstätte III Sacker Hauptstraße 38. Die
Kindertagesstätte umfasst drei Gruppen mit ca. 75 Kindern. Die Außenanlagen
befinden sich in einem sanierungsbedürftigen und teilweise verkehrsgefährdenden
Zustand. Die Bearbeitungsfläche beträgt ca. 1.750 m².
Bestand
Die
Außenanlagen des Kindergartens erstrecken sich im Wesentlichen südlich des
Gebäudes auf einer durchgehenden Geländehöhe. An der südlichen
Grundstücksgrenze beginnt die freie Landschaft, östlich grenzt das Schulgelände
mit Turnhalle an. Es sind in den Außenanlagen eine Reihe von üblichen
Spielgeräten vorhanden, die jedoch überwiegend deutlich älter als zehn Jahre
sind und daher eine Reparatur und Wiederverwendung nicht mehr als
wirtschaftlich zu bezeichnen ist.
Auf
dem Grundstück ist Baumbestand vorhanden, der unter die Baumschutzverordnung
der Stadt Fürth fällt. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahme ist kein Eingriff in
den durch die Baumschutzverordnung geschützten Baumbestand vorgesehen.
Baumaßnahmen im Kronentraufbereich der Bäume sind jedoch nicht vollständig zu
vermeiden und erfolgen in diesen Fällen ausschließlich in Handarbeit. Der
vorhandene Berg-Ahorn südlich der Terrassenfläche gilt als geschädigt. Es
bleibt noch zu prüfen, ob der Baum langfristig zu erhalten sein wird.
Zum
Abbruch und dem Ersatz der neuen Einfriedung um den Lichthof (Tiefhof) des
ehemaligen Schwimmbades sind Eingriffe in den nicht durch die
Baumschutzverordnung geschützten Strauch- und Heckenbestand notwendig, um den
Lichthof und dessen Umfeld gärtnerisch neu gestalten zu können. Hierzu zählen
insbesondere die Entfernung nicht-heimischer Gehölze (Thuja, Schneebeere) und
die Beseitigung des gemischten Wildaufwuchses innerhalb des Lichthofs. Zudem
müssen Gehölze wie Thuja, Schneebeere, Efeu entfernt werden, da deren
Verwendung laut GUV-Richtlinie als „Giftpflanze“ in Kindertagesstätten nicht
zulässig ist.
Auf
dem westlichen Nachbargrundstück wurde ein Bombenblindgänger gefunden. Zur
Sicherheit werden entsprechende Maßnahmen (Kampfmittelsondierungen) vor Beginn
und ggf. auch während der Baumaßnahme durchgeführt.
Beschreibung
der Entwurfsplanung
Die
Außenanlagen erhalten eine klar gegliederte und funktionsorientierte
Grundstruktur, die auch für die Kinder erkennbar und erlebbar ist. Entlang des
Gebäudes entstehen Sitznischen und eine neue unverbaute Terrassenfläche mit
Bodenhülsen für die drei vorhandenen Sonnenschirme. Die Wege- und
Terrassenflächen werden mit Betonpflaster bzw. Betonplatten verlegt. Der
östliche Terrassenausgang erhält durch den Neubau einer Rampe einen
barrierefreien Ausgang vom Gebäude zu den Außenanlagen.
Die
Gartenwege werden als wassergebundene Wege mit einer Naturstein-Randeinfassung
gestaltet. Ein Sitzkreis aus Granit-Naturstein bildet das Zentrum der
Gartenwege. Die vorhandenen Hochbeete werden westlich des Gebäudes neu
organisiert und bilden zusammen mit verschiedenen Obst- und Beerengehölzen und
einem Kompostplatz den neuen Nutzgartenbereich. Der vorhandene Container im
nördlichen Gartenbereich bleibt (vorläufig) erhalten. Entlang der Längsseite
des Containers wird eine freistehende Malwand vorgesehen, die gleichzeitig als
Sichtschutz für den Container dient. Südlich davon entsteht eine Sitznische,
die mit Sitzgelegenheiten aus Beton-Quadersteinen ausgestattet ist. Die Hälfte
der Beton-Quadersteine erhält eine Sitzauflage aus Holz.
Die
vorhandene Wasserspielkombination, bestehend aus mehreren flachen Wassertischen
und Verbindungsrinnen, wird versetzt und im westlichen Teil der Gartenfläche
neu montiert. Die Spielkombination wird künftig in einer mit Sonnensegel
beschatteten Sandspielfläche stehen und erhält eine neue Wasserzapfstelle. Zur
Speisung dieser Zapfstelle und einer neuen Gartenwasserzapfstelle wird eine
neue Gartenwasserleitung verlegt, die Trinkwasserqualität garantiert. Das
vorhandene Bodentrampolin bleibt erhalten. Im südlichen Gartenbereich entsteht
eine große Fallschutzfläche mit Holzhäcksel. Die Fläche wird mit verschiedenen
vorhandenen und neuen Spielgeräten ausgestattet. Die vorhandene Vogelnestschaukel
bleibt erhalten und um eine neue Doppelschaukel ergänzt. Ein größeres
Kombinationsspielgerät zum Klettern, Rutschen und Balancieren rundet das
Spielangebot ab.
Westlich
des Lichthofes der ehemaligen Schwimmhalle wird parallel zu einer vorhandenen
Hainbuchenhecke in einem Abstand von ca. 1,00 m eine zweite Hecke gepflanzt.
Ziel ist es durch geschickten Schnitt der Hecken einen Heckentunnel entstehen
zu lassen. Die restlichen Grünflächen werden als große Rasenfläche angelegt,
die als multifunktionale Spielwiese dient. Zwei der drei Gerätehäuser bleiben
erhalten, wobei eine Hütte so versetzt wird, dass die beiden Hütten den
Sandspielbereich einrahmen. Entlang der westlichen und der südlichen
Grundstücksgrenze werden flächige Strauchbepflanzungen durchgeführt um einen
gewissen Wind- und Sichtschutz zu erreichen.
Die
vorhandene Pflanzung wird mit heimischen, standort-gerechten Pflanzen ergänzt,
die in Kindertagesstätten zulässig sind und gleichzeitig Spiel- und
Lernangebote im Freiraum darstellen.
Abstimmung
und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde eng mit den Vertretern des Jugendamts und der
Leitung der Einrichtung abgestimmt. Die Wünsche der Einrichtung wurden
berücksichtigt und in die Entwurfsplanung integriert.
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine
grundsätzlichen Einwände erhoben. Die Hinweise und Anregungen wurden
aufgenommen.
Finanzierung
und Realisierung
Die
Gesamtkosten der Maßnahmen wurden einschl. der Baunebenkosten mit insgesamt
brutto 160.000 EUR ermittelt, davon ca. 18.000 EUR für interne Verrechnung der
Planungs- und Bauherrenleistungen. Der durchschnittliche Herstellungsbetrag pro
Quadratmeter liegt bei rd. 65,00 EUR (Baukosten netto) und damit exakt im
üblichen Rahmen der Generalsanierung von Freianlagen bei Kindertagesstätten.
Für
die Maßnahme stehen auf der Haushaltsstelle 4640.9506.0000 ein Haushaltsrest
aus 2012 in Höhe von 50.000 EUR und ein Neuansatz in Höhe von 113.500,00 EUR
zur Verfügung. Zudem ist von Dritten eine Spende in Höhe von 25.000 EUR
avisiert. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.
Die
jährlichen zusätzlichen Folgekosten wurden nicht gesondert ermittelt, da sich
aufgrund der Umgestaltung und Sanierung der Außenanlagen kein erwähnenswerter
zusätzlicher Unterhaltsbedarf in der einmal jährlichen gärtnerischen
Grundpflege der Anlage bzw. der wöchentlichen Spielgerätekontrolle ergibt.
Die
Baumaßnahme soll in den Sommerferien 2013 durchgeführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
160.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A. |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4640.9506 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Bestandsplan
Anlage 3 Entwurf
Anlage 4 Kostenberechnung (Zusammenstellung)