Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Ausgangslage
Auf Vorschlag der Bürgerversammlung
am 16. Juli 2012 in Vach hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. Juli 2012
beschlossen, einen Runden Tisch Verkehr Fürth-Nord einzurichten, bei dem
interessierte Bürger aus allen betroffenen Stadtteilen im Fürther Norden
gemeinsam mit der Verwaltung die heute durch den Verkehr bestehenden und
zukünftig erwarteten Probleme benennen, diskutieren und gemeinsam nach
Lösungsmöglichkeiten suchen können.
Mitglieder
Hr. Klaus Birner,
Fr. Margit Heinz, Hr. Günter Kleinlein,
Fr. Astrid Patzl, Hr. Gerhard Ritter, Fr. Dr. Christine Rutow, Hr. Günther
Schrems, Hr. Dr. Andreas Völk-Malter, Hr. Werner Rau, Hr. Ronald Klein,
Verwaltung: Hr.
Krauße, Hr. Most, Hr. Dr. Bohlinger
Ablauf
Ungefähr zehn
Teilnehmer aus den Stadtteilen Vach, Mannhof, Stadeln und Flexdorf haben ihr
Interesse an der Teilnahme bekundet. Der Runde Tisch Verkehr hat insgesamt
viermal getagt.
In der ersten Sitzung am 19. September 2012 wurden die Erwartungen an den
Runden Tisch Verkehr und das weitere Vorgehen besprochen.
Thema der zweiten
Sitzung am 24. Oktober 2012 waren die Ergebnisse der Verkehruntersuchung
Erlangen – Fürth – Herzogenaurach (SSP, März 2012). Zudem wurde von den
Teilnehmern Maßnahmenvorschläge unterbreitet, mit der Bitte an die Verwaltung,
die Machbarkeit und Wirksamkeit zu untersuchen.
Am 28. November 2012
wurden bei der dritten Sitzung die Ergebnisse der verschiedenen Machbarkeitsuntersuchungen
vorgestellt und diskutiert.
Bei der bislang
letzten Sitzung am 06. März wurden die noch offenen Punkte der Maßnahmenvorschläge
erörtert und die Forderungen des Runden Tischs Verkehr formuliert.
Ergebnisse
Folgendes kann
übereinstimmend festgehalten werden:
·
Der
Verkehr in den betroffenen Fürther Stadtteilen – insbesondere in den teilweise
sehr engen Ortsdurchfahrten – wird als unverträglich hoch wahrgenommen.
·
In den
Zeiträumen für einigermaßen verlässliche Prognosen ist u. a. auf Grund der
Zuzugssituation in Fürth und den umliegenden Kommunen mit weiter steigendem
Verkehr zu rechnen.
·
Eine
Entlastung durch die Schaffung zusätzlicher Infrastruktur (z. B.
Umgehungsstraße) wäre – sofern überhaupt gewünscht – wegen der langen Planungs-
und Genehmigungszeiten allenfalls mittelfristig zu erwarten.
Die von den
Teilnehmern vorgeschlagenen eher kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen
werden hier nachfolgend benannt und die eingeschätzte Machbarkeit und
Wirksamkeit kurz wiedergegeben:
Vorschlag Kreisverkehr Stadelner Hauptstraße
/ Mannhofer Straße:
Ein kleiner
Kreisverkehr mit jeweils einstreifigen Zufahrten, Kreisfahrbahn und Ausfahrten
wäre baulich machbar, wenn dieser auf den privaten Ackerflächen im südöstlichen
Quadranten errichtet werden könnte. Die Berechnung ergab für die Morgenspitze
eine mittlere Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs. Eine Prognose wurde nicht
berechnet. Bei einem Kreisverkehr fehlt im Gegensatz zu einer LSA die
Steuerungsmöglichkeit. Die Wirksamkeit hinsichtlich Verkehrsverlagerung wird
als sehr gering eingeschätzt. Die Reduzierung von besonders störenden Halten
und Anfahrvorgängen kann je nach Verkehrsaufkommen (in der Hauptverkehrszeit
ggf. eher eine Zunahme, in der Nebenverkehrszeit eher Abnahme) variieren.
Vorschlag Kreisverkehr Stadelner Straße /
Vacher Straße:
Im Zuge der
Planungen für den Neubau der Zennbrücke wurden auch die angrenzenden Knotenpunkte
untersucht. Ein kleiner Kreisverkehr mit jeweils einstreifigen Zufahrten,
Kreisfahrbahn und Ausfahrten ist baulich machbar. Wegen der hohen
Verkehrsbelastung ist dieser für den Prognosehorizont 2025 in der Spitzenstunde
jedoch an seiner Kapazitätsgrenze. Erst wenn der Verkehr spürbar zurückgehen
würde (etwa durch eine Umgehungsstraße), wäre ein Kreisverkehr auch in den
Spitzenstunden mit guter Verkehrsqualität befahrbar. Machbar wäre auch ein
großer, zweistreifiger Kreisverkehrsplatz, der über eine höhere
Leistungsfähigkeit verfügt, aber im Hinblick auf die Führung der Radfahrer und
Fußgänger sowie die Verkehrssicherheit kritischer zu beurteilen ist. Das
Argument der mangelnden Beeinflussungsmöglichkeit des Verkehrsablaufs gilt auch
hier.
Vorschlag Lärmschutz Stadelner Hauptstraße /
Mannhofer Straße:
Ein Lärmschutz mit
aktiven Maßnahmen (z. B. durch Lärmschutzwände) ist wegen der sehr beengten
Platzverhältnisse kaum realisierbar. Passive Schallschutzeinrichtungen
(Fenster) schützen den Außenwohnbereich nicht. Eine Finanzierungsmöglichkeit
wird derzeit nicht gesehen.
Vorschlag Eindämmung Mautausweichverkehr:
Auf der Stadelner
Hauptstraße solle es zu Mautausweichverkehr kommen, die durch die Mauterfassung
an der Schilderbrücke an der A 73, Höhe Kleingründlach hervorgerufen wurde.
Beim SVA ist dieses Thema bisher nicht bekannt. Bei dem für die Mauterhebung
zuständigen Bundesamt für den Güterkraftverkehr (BAG) waren keine Auskünfte
erhältlich. Auf Grund der Mauterhebung durch GPS und fahrzeugseitigen
Erfassungseinrichtungen, dem Umweg und dem Zeitverlust ist bei regulären
Verhältnissen davon auszugehen, dass es zu keinem (nennenswerten
Mautausweichverkehr kommt. Die Maut beträgt im ungünstigsten Fall 0,288 €/km.
Im 5,1 km langen Abschnitt zwischen der AS Ronhof und der AS Eltersdorf
läge die Ersparnis bei gerade einmal bei 1,47 €. Der Zeitmehrbedarf für die
Umgehungsstrecke und der Mehraufwand für Treibstoff durch die Anfahr- und
Bremsvorgänge müssten dem noch entgegen gerechnet werden. Das Thema sollte aber
weiter beobachtet und bei stichhaltigen Anhaltspunkten wieder aufgegriffen
werden.
Vorschlag lärmmindernde
Fahrbahnbeläge und Kanaldeckel:
Durch den Einbau
lärmmindernder Fahrbahnbeläge können nach Auskunft des TfA Pegelminderungen im
Stadtstraßenbereich von ca. 3 bis 5 dB(A) erreicht werden. Die Kosten liegen
gegenüber den bisher verwendeten Asphalten höher, die Förderung dieser
Zusatzkosten ist bisher noch ungewiss. Ebenso gibt es noch keine gesicherten
Erkenntnisse über die Dauerhaftigkeit und die Reparatureignung.
Die Frage, welchen
Beitrag zur Lärmminderung durch Anpassungen an Schachtdeckeln leisten
können, muss noch geprüft werden.
Vorschlag Streckenverbot 30:
Im Zuge Vacher
Straße wurde untersucht, ob ein Streckenverbot auf 30 km/h angeordnet werden
kann, das auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Wegen der
sehr schmalen Gehwege u. a. zur Grundschule in Vach überprüft das SVA die
Möglichkeit einer rechtssicheren Umsetzung eines Streckenverbots mit 30 km/h in
Vach.
Vorschlag Tonnagebeschränkung:
Da die Regnitzbrücke
in Vach (max. 3,5 t) als auch die Zennbrücke (max. 30 t) auf Grund ihres
baulichen Zustands den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t verhindern,
besteht de facto derzeit eine Tonnagebeschränkung. Nach Sanierung beider
Brücken, die u. a. auch mit Mitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
aus dem GVFG gefördert werden, ist die Einrichtung einer Tonnagebeschränkung
äußerst unwahrscheinlich. Zudem widerspräche diese Beschränkung der Widmung als
Kreisstraße. Sofern straßenverkehrsrechtliche Verbote nicht nur vorübergehend
angeordnet werden sollen, müssen diese im Einklang mit der Widmung der Straße
stehen.
Vorschlag Geschwindigkeitsanzeigen:
Sowohl in der
Mannhofer Straße als auch in der Vacher Straße wurden Geschwindigkeitsanzeiger
installiert. Die dabei erfassten Daten ergaben nach Auskunft des SVA keine
Auffälligkeiten hinsichtlich des Geschwindigkeitsniveaus. So fuhren nach einer
Zwischenauswertung in der Vacher Straße unter 5 % der Fahrzeuge schneller
als die zulässigen 50 km/h.
Vorschlag Umgehungsstraße:
Von den Teilnehmern
wurde die Querung der Regnitz von der BAB A73 (AS Eltersdorf) bis zur
Herzogenauracher Straße (sog. „Hüttendorfer Damm“) befürwortet.
Auch wurde eine Regnitzquerung an anderer Stelle im Bereich zwischen
Stadeln und Solarberg (sog. „Hafenspieß“) angesprochen. Dieser könnte ggf. als
Tunnel ausgeführt werden, um eine Lärmbelastung des Talraumes und eine
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes weitgehend zu vermeiden.
Wie auch schon im
Verlauf der Diskussion zeigten sich auch hier abweichende Meinungen zwischen
den teilnehmenden Bürgern aus den Stadtteilen westlich und östlich der Regnitz.
Mittlerweile hat das
Staatliche Bauamt Nürnberg mit Schreiben vom 18.03.2013 der Stadt Fürth auf
Anfrage Folgendes hierzu mitgeteilt:
„Die Frage, ob für
den Freistaat Bayern eine Teilverwirklichung der Neubaustrecke Königsmühle –
Fürth-Hafen, nämlich der sogenannte Hüttendorfer Damm in Frage kommt, ist für
den Freistatt Bayern klar zu verneinen.“
Gleichzeitig wurden
grundsätzliche Anforderungen an die Stadt im Hinblick auf Ihre langfristige
Verkehrsplanung formuliert (Lärmminderungsplanung, Luftreinhalteplanung,
Nahverkehrs- und Verkehrsentwicklungsplanung sowie Folgeabschätzungen von
Gewerbeansiedlungen) und deren Fehlen bemängelt.
Fazit
Die vorgeschlagenen
Maßnahmen können eine leichte Dämpfung gewisser Probleme (insbesondere Lärm)
hervorrufen, eine wesentliche Entlastung vom Verkehr kann aller Voraussicht
nach dadurch jedoch nicht erreicht werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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