Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
„Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zum Bau der Regnitzbrücke Vach“
Die Brücke über die
Regnitz im Zuge der Brückenstraße in Vach ist den Verkehrsverhältnissen nicht
mehr gewachsen und muss durch ein neues Bauwerk ersetzt werden.
Bereits ab dem
Sommer 2011 musste die Brücke für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 7,5 t gesperrt und der Verkehr einspurig mit einer Lichtsignalanlage
abgewickelt werden.
Für den Neubau der
Brücke sind neben dem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) der
Staatsstraße (St 2263) von ca. 10.000 Kfz/24 h auch die Belange des
Fußgängerverkehrs, des Radverkehrs und des Verkehrs mit landwirtschaftlichen
Fahrzeugen zu berücksichtigen.
Auf Grund der
besonderen Verkehrsbedeutung, insbesondere bei Hochwasserereignissen der
Regnitz, kommt nur eine Lösung in Betracht, welche den Verkehr auch während der
Bauzeit zumindest eingeschränkt ermöglicht.
Hieraus entwickelt
sich die vorliegende Lösung mit einer Fahrzeugbrücke auf der Südseite und einer
Rad – und Fußwegbrücke auf der Nordseite.
Die
Brückenspannweiten betragen ca. 45 m.
Als Bemessung für
die Brücken ist jeweils das Lastmodell LMM vorgesehen. Dies entspricht einer
Fortschreibung der früheren Bauklasse 60 (60 t).
Hierdurch wird eine
wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erzielt, da die bestehende
Brücke ursprünglich nur für eine Tragkraft von 45 t bemessen war und somit im
anschließenden Verkehrsnetz eine Schwachstelle darstellte.
Querschnittsgestaltung:
Die Querschnitte der
neuen Brücken werden entsprechend dem Vorplanungsbeschluss vom 28.03.2012 wie
folgt gewählt:
Geh – und Radwegbrücke:
Schrammbord:
0,50 m
Rad
– und Gehweg: 3,50 m
zuzügl. eines provisorischen Gehweges während der Bauzeit mit einer
Breite von 2,20 m
Schrammbord: 0,50 m
Fahrzeugbrücke:
Schrammbord: 0,50 m
Fahrbahn: 7,00 m
Gehweg
(Südseite): 2,50 m
Die Höhe der
Geländer beträgt bei beiden Brücken 1,20 m.
Gewählte
Bauweise:
Die beiden Brücken
werden als Einfeldrahmenbrücken geplant. Die einzuhaltende lichte Weite und
lichte Höhe, auf Grund des freizuhaltenden Abflussquerschnittes des Regnitz,
sowie die Anschlüsse an die bestehenden Anliegerstraßen und
Grundstückszufahrten schränken den Planungsspielraum für die Konstruktionshöhe
der Überbauten so ein, dass die Brücken als Rahmenkonstruktion mit Vouten
konzipiert werden müssen.
Bei der begrenzten
Bauhöhe und den vorhandenen Stützweiten ergibt eine Stahlverbundkonstruktion,
mit im Vergleich zu einer Betonkonstruktion geringerem Eigengewicht, eine in
technischer und wirtschaftlicher Hinsicht sinnvolle Lösung.
Auf Grund des vor
genannten Sachverhaltes ist es, insbesondere in Hinblick auf den
freizuhaltenden Abflussquerschnittes der Regnitz, erforderlich die Höhenlage
der Straße im Bereich der Brückemitte um ca. 0,38 m anzuheben.
Zweifeldrige Brücken
mit einer Zwischenstützung im Flussbett der Regnitz scheiden auf Grund eines
erheblichen Eingriffes in den Fluss aus.
Gestaltung:
Die Brückenbauwerke
wurden als integrale Stahlverbundkonstruktionen auf Grundlage der
freizuhaltenden lichten Weiten, lichten Höhen und der Gradienten – und
Trassenführungen geplant.
Die wesentlichen
Gestaltungsmerkmale sind die parabelförmig gevouteten Stahlverbundträger mit der
geschlossenen Untersicht durch Bodenbleche.
Über dem gevouteten
Stahlkasten wird eine ca. 25 cm dicke Ortbetonplatte aufgebracht.
Die
Widerlageransichtsflächen der beiden durch eine Raumfuge getrennten Brücken
werden in einer Flucht ausgerichtet. Das Widerlager auf der Seite Mannhof wird
in die bestehende Uferwand integriert.
Gründung:
Die Gründung der
Widerlager erfolgt auf Großbohrpfählen mit einem Durchmesser von 1,80 m. Sie
binden ca. 2,50 m in den Felshorizont ein.
Straßenangleichung:
Im Zuge der
Erneuerung der Brücke werden Angleichungen der vorhandenen Straßen – bzw.
Gehwegflächen an die neuen Brückenbauwerke notwendig.
Die
Angleichungslängen betragen zwischen 30 m und 40 m.
Bauablauf:
Es ist geplant
zunächst auf der Nordseite die spätere Rad – und Fußwegbrücke zu errichten um
den Verkehr der Staatsstraße mit Hilfe einer Lichtsignalregelung im
Gegenverkehr aufnehmen zu können.
Anschließend ist
vorgesehen, nach Abbruch der alten Brücke, die neue Straßenbrücke soweit wie
möglich unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, zu errichten.
Im Vorfeld sind im
Bereich der Widerlager der späteren Rad – und Fußwegbrücke zahlreiche Leitungen
zu verlegen.
Der Beginn der
Arbeiten für die Rad – und Fußwegbrücke ist in den Sommerferien 2013
vorgesehen. Nach Abschluss der Arbeiten an der Rad – und Fußwegbrücke soll
unmittelbar nach dem Abbruch der alten Brücke mit deren Neubau begonnen werden.
Mit dem Abschluss
der Gesamtmaßnahme kann Ende 2014 gerechnet werden.
Zur Straffung der
Bauzeit sind Maßnahmen zur Herstellung von Bauwerksteilen im Winter vorgesehen.
Verkehrsführung:
Auf Grund der
Verkehrsbedeutung, insbesondere bei Hochwasserereignissen, ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs, soweit wie möglich, erforderlich.
Die derzeit
vorhandene einspurige Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage soll während
der Bauphase erhalten werden.
Für bestimmte
Bauphasen wie Leitungsverlegung, Herstellen von Bohrpfählen, Verbauarbeiten,
Stahlbaumontagen, Betonagen, Brückenabbruch etc. sind jedoch leider
Vollsperrungen für den Fahrzeugverkehr unumgänglich.
Es ist vorgesehen
diese Vollsperrungen weitestgehend in die Ferienzeiten zu verlegen.
Wasserwirtschaftliche
Belange:
Diese wurden im
Vorfeld mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt.
Grunderwerb:
Der Grunderwerb ist
weitestgehend abgeschlossen.
Kosten:
Die
Herstellungskosten der Brücke einschl. Abbruch und Straßenbau betragen
ca. 3.500.000,00 €.
Für die Maßnahme
wird bei der Regierung von Mittelfranken ein Zuwendungsantrag nach BayGVFG
gestellt.
Die Freigabe der
Mittel und der VE 2014 und VE 2015 wurde beantragt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
3.500.000,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
6310.9501.0000* |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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*Die Freigabe der
Mittel und der VE 2014 und VE 2015 wurde beantragt. |
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- Lageplan Nr.8.1, Blatt 1.pdf
- Ansicht Brücke Vach.pdf