Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt. Die Neugestaltung der Außenanlagen
des Sportzentrums Kapellenstraße sollen wie im Freiflächengestaltungsplan des
Landschaftsarchitekturbüros nw-ateliers dargestellt, umgesetzt werden. Dies
schließt die bereits durch Bescheid des Ordnungsamtes vom 23.11.2012
genehmigten Baumrodungen Nr. 01-38 ein. Für die insgesamt 38 Baumrodungen ist
gemäß des Bescheids des Ordnungsamtes vom 23.11.2012 eine Ersatzpflanzung bzw.
eine Ausgleichszahlung von insgesamt 93 Stück zu leisten.
Ausgangslage
Im
Zusammenhang mit dem Neubau des Sportzentrums Kapellenstraße wurden dem
Grünflächenamt von der Gebäudewirtschaft Fürth die Bauherrenleistungen für die
Herstellung der Außenanlagen übertragen. Die Planungsleistungen wurden mit
Architektenvertrag vom 10.07.2008 an das Landschaftsarchitekturbüro nw
ateliers, Mannheim/Nürnberg übertragen.
Das
Landschaftsarchitekturbüro nw ateliers entwickelte in enger Abstimmung mit dem
beauftragten Architekturbüro fab (Wettbewerbssieger des
Realisierungswettbewerbs 2001 und beauftragtes Architekturbüro für die
Hochbauten) den beigefügten Freiflächengestaltungsplan (Anlage 1), der eine
Rodung aller auf dem Baugrundstück vorhandenen Bäume und den Aufbau einer
vollkommen neuen Grünstruktur vorsieht.
Der
vorliegende Freiflächengestaltungsplan war sowohl Grundlage der
Projektgenehmigung des Gesamt-Bauvorhabens im Stadtrat am 21.04.2010 wie auch
des Bauantrags und der Baugenehmigung vom 15.08.2012. Mit Bescheid vom
23.11.2012 erteilte das Ordnungsamt (nachträglich) die entsprechende Befreiung
von den Festsetzungen der Baumschutzverordnung für insgesamt 38 Bäume und
setzte die notwendige Ersatzpflanzung auf insgesamt 93 Bäume fest. Insgesamt
werden gemäß Freiflächengestaltungsplan 53 neue Bäume gepflanzt, dabei werden
jedoch die 31 kleinkronigen Bäume vom Ordnungsamt nicht als Ersatzpflanzung
nach Baumschutzverordnung anerkannt, so dass sich hieraus eine tatsächlich
Ersatzpflanzung von 22 Bäumen ergibt. Das Defizit von 71 Bäumen ist daher an
anderer Stelle auszugleichen bzw. durch eine Ausgleichzahlung abzulösen.
Die
insgesamt neun Bäume, die im Bereich des neuen Gebäudes standen, wurden bereits
im Februar 2009 gerodet, hierfür liegt ein entsprechender vorläufiger Bescheid
des Ordnungsamtes vom 10.03.2009 vor. Die übrigen 29 Bäume wurden noch nicht
gerodet und sind derzeit mit Bauzaunfeldern bis zur Entscheidung über die
weitere Vorgehensweise provisorisch geschützt.
Das
Baureferat/Grünflächenamt hat die Fortführung der Planungsleistungen durch das
Landschaftsarchitekturbüro nw ateliers aufgrund der ungeklärten weiteren
Vorgehensweise bis auf weiteres gestoppt.
Prüfung der Freiflächengestaltungsplanung hinsichtlich
Baumerhalt
Auf
Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.2013 befasste
sich der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2013 mit der Thematik und
verwies die Angelegenheit in den Baubeirat. Dabei sollte als Vorgabe gelten
„möglichst alle Bäume zu erhalten und unter Schutz zu stellen“.
Der
Baubeirat führte diese Ortsbesichtigung am 04.02.2013 durch, vor Ort wurden die
Freiflächengestaltungsplanung und die Notwendigkeit der Baumrodung durch den
Baureferenten erläutert. Die Verwaltung hat aus der Sitzung des Baubeirats den
Auftrag erhalten zu prüfen, ob und mit welchen Folgen die Bäume
Nr.
01 Platane in der
derzeitigen Baustellenzufahrt (Bereich m in Anlage 2)
Nr.
11 Platane am
ehemaligen Parkplatz (Bereich l in Anlage 2)
Nr.
36 Ahorn am ehemaligen
Platzwart-Gebäude (Bereich j in Anlage 2)
Nr.
22-27 Baumgruppe an der
östlichen Grundstücksgrenze (Bereich k in Anlage 2)
erhalten
werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dem Umweltausschuss erneut
vorzulegen.
Diese
Prüfung ist durch das Baureferat/Grünflächenamt erfolgt und wurde im
Planer-Jour-Fixe am 27.02.2013 mit allen an der Planung des Sportzentrums
Kapellenstraße Beteiligten diskutiert. Die Ergebnisse dieser Prüfung sowie die
Stellungnahmen der einzelnen beteiligten Planer und Fachplaner liegen in
tabellarischer Übersicht als Anlage 3 bei.
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass sich die beteiligten Planungsbüros wie die GWF
als Vertreter des Bauherrn eindeutig für eine Umsetzung des
Freiflächengestaltungsplans aussprechen und eine Änderung der
Freiflächengestaltungsplan mit den entsprechenden Konsequenzen und baulichen
Änderungen nicht befürworten. Im Wesentlichen sind hierfür folgende Gründe
ausschlaggebend:
·
Abweichung vom
Wettbewerbsgedanken (im Auslobungstext des Realisierungswettbewerbs vom
06.03.2001 gab es keine Festlegung eines zu schützenden und zu integrierenden
Baumbestandes)
·
Aufgabe der
zentralen Erschließungsachse entlang der Südfassade des Gebäudes als
wesentlicher Entwurfsgedanke
·
Entfall von
Stellplätzen und Verzicht auf die nach Ansicht der Beteiligten notwendigen
zweiten Ausfahrt des Parkplatzes
·
Verlegung des
Blockheizkraftwerks und bauliche Integrierung in ein evtl. später zu
errichtendes Parkdeck
·
Zusätzliche
bauliche Maßnahmen wie Stützmauern und Geländer
·
Baumschutz nach
RAS-LP 4 (Kronendurchmesser zzgl. allseitig 1,50 m) nicht zu gewährleisten,
wegen der notwendigen Verkehrs- und Feuerwehrflächen sowie der Veränderung der
Höhenlage
Die
mächtige und durchaus erhaltenswerte Platane im zentralen Bereich (Nr. 11) kann
beispielsweise wegen der Veränderung der Höhenlage von bis zu 140 cm nur
erhalten werden, wenn der Wurzelraum allseitig mit einer Stützmauer, in weiten
Teilbereichen (Absturzhöhe > 50 cm) mit Geländer umgeben wird und somit die
derzeitige Geländehöhe am Stammfuß erhalten bleiben kann. Gleichzeitig müsste
zum Erhalt des Lichtraumprofil der bereits jetzt tief liegende Kronenansatz um
250-300 cm höher angesetzt werden, welches in diesem Umfang einen erheblichen,
baumpflegerisch schwer zu vertretenden Eingriff in den Kronenbereich des Baumes
mit den sich hieraus ergebenden statischen Problemen nach sich zieht.
Der
Vorschlag des Baubeirats die geplanten zwölf kleinkronigen Blumeneschen entlang
des Friedhofswegs und der Kapellenstraße durch großkronige, heimische Laubbäume
(z.B. Spitzahorn) zu ersetzen ist sinnvoll und wird umgesetzt.
Zusammenfassung
Das
Baureferat empfiehlt daher in Abwägung der technischen, funktionalen und gestalterischen
Belange mit den Belangen des Baumerhalts und der Baumpflege die Umsetzung des
bis dato gültigen Freiflächengestaltungsplanes einschl. der darin festgesetzten
Rodung von insgesamt 38 Bäumen. Im Zuge der Herstellung der Außenanlagen ist
der entsprechende Ersatz gem. Baumschutzverordnung durch eine Kombination von
Neupflanzung und Ausgleichszahlung zu leisten. Sofern der Ausschuss dieser
Empfehlung folgt, würde die Baumrodung dann im Zusammenhang mit der Erstellung
der Außenanlagen (vorgesehener Baubeginn Mitte 2014) erfolgen.
Sofern
Teile des derzeitigen Baumbestands dauerhaft erhalten und in die
Freiflächengestaltungsplanung integriert werden sollen, ist umgehend ein
dauerhafter Baumschutzzaun nach RAS-LP 4 im Wurzelbereich der Bäume
(Kronentraufbereich zzgl. allseitig 1,50 m) herzustellen, welches die
Baustelleneinrichtungsflächen wesentlich schmälern wird. Der Baumerhalt müsste
in einer geänderten Freiflächengestaltungsplanung integriert werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
o.A.
€ |
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nein |
X |
ja |
o.A.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
5600.9501.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Entwurf Gebäude mit Umfeld (Verfasser fab architekten)
Anlage 1 Freiflächengestaltungsplan (Verfasser nw-ateliers)
Anlage 2 Skizze Baumerhalt
Anlage 3 Tabellarische Zusammenfassung