Betreff
Neubau Sportzentrum Kapellenstraße - Außenanlagen - Baumrodungen
Vorlage
GrfA/022/2013
Aktenzeichen
0816-437
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt. Die Neugestaltung der Außenanlagen des Sportzentrums Kapellenstraße sollen wie im Freiflächengestaltungsplan des Landschaftsarchitekturbüros nw-ateliers dargestellt, umgesetzt werden. Dies schließt die bereits durch Bescheid des Ordnungsamtes vom 23.11.2012 genehmigten Baumrodungen Nr. 01-38 ein. Für die insgesamt 38 Baumrodungen ist gemäß des Bescheids des Ordnungsamtes vom 23.11.2012 eine Ersatzpflanzung bzw. eine Ausgleichszahlung von insgesamt 93 Stück zu leisten.

 


Ausgangslage

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Sportzentrums Kapellenstraße wurden dem Grünflächenamt von der Gebäudewirtschaft Fürth die Bauherrenleistungen für die Herstellung der Außenanlagen übertragen. Die Planungsleistungen wurden mit Architektenvertrag vom 10.07.2008 an das Landschaftsarchitekturbüro nw ateliers, Mannheim/Nürnberg übertragen.

 

Das Landschaftsarchitekturbüro nw ateliers entwickelte in enger Abstimmung mit dem beauftragten Architekturbüro fab (Wettbewerbssieger des Realisierungswettbewerbs 2001 und beauftragtes Architekturbüro für die Hochbauten) den beigefügten Freiflächengestaltungsplan (Anlage 1), der eine Rodung aller auf dem Baugrundstück vorhandenen Bäume und den Aufbau einer vollkommen neuen Grünstruktur vorsieht.

 

Der vorliegende Freiflächengestaltungsplan war sowohl Grundlage der Projektgenehmigung des Gesamt-Bauvorhabens im Stadtrat am 21.04.2010 wie auch des Bauantrags und der Baugenehmigung vom 15.08.2012. Mit Bescheid vom 23.11.2012 erteilte das Ordnungsamt (nachträglich) die entsprechende Befreiung von den Festsetzungen der Baumschutzverordnung für insgesamt 38 Bäume und setzte die notwendige Ersatzpflanzung auf insgesamt 93 Bäume fest. Insgesamt werden gemäß Freiflächengestaltungsplan 53 neue Bäume gepflanzt, dabei werden jedoch die 31 kleinkronigen Bäume vom Ordnungsamt nicht als Ersatzpflanzung nach Baumschutzverordnung anerkannt, so dass sich hieraus eine tatsächlich Ersatzpflanzung von 22 Bäumen ergibt. Das Defizit von 71 Bäumen ist daher an anderer Stelle auszugleichen bzw. durch eine Ausgleichzahlung abzulösen.

 

Die insgesamt neun Bäume, die im Bereich des neuen Gebäudes standen, wurden bereits im Februar 2009 gerodet, hierfür liegt ein entsprechender vorläufiger Bescheid des Ordnungsamtes vom 10.03.2009 vor. Die übrigen 29 Bäume wurden noch nicht gerodet und sind derzeit mit Bauzaunfeldern bis zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise provisorisch geschützt.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt hat die Fortführung der Planungsleistungen durch das Landschaftsarchitekturbüro nw ateliers aufgrund der ungeklärten weiteren Vorgehensweise bis auf weiteres gestoppt.

 

Prüfung der Freiflächengestaltungsplanung hinsichtlich Baumerhalt

Auf Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.2013 befasste sich der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2013 mit der Thematik und verwies die Angelegenheit in den Baubeirat. Dabei sollte als Vorgabe gelten „möglichst alle Bäume zu erhalten und unter Schutz zu stellen“.

 

Der Baubeirat führte diese Ortsbesichtigung am 04.02.2013 durch, vor Ort wurden die Freiflächengestaltungsplanung und die Notwendigkeit der Baumrodung durch den Baureferenten erläutert. Die Verwaltung hat aus der Sitzung des Baubeirats den Auftrag erhalten zu prüfen, ob und mit welchen Folgen die Bäume

 

Nr. 01                    Platane in der derzeitigen Baustellenzufahrt (Bereich m in Anlage 2)

Nr. 11                    Platane am ehemaligen Parkplatz (Bereich l in Anlage 2)

Nr. 36                    Ahorn am ehemaligen Platzwart-Gebäude (Bereich j in Anlage 2)

Nr. 22-27              Baumgruppe an der östlichen Grundstücksgrenze (Bereich k in Anlage 2)

 

erhalten werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dem Umweltausschuss erneut vorzulegen.

 

Diese Prüfung ist durch das Baureferat/Grünflächenamt erfolgt und wurde im Planer-Jour-Fixe am 27.02.2013 mit allen an der Planung des Sportzentrums Kapellenstraße Beteiligten diskutiert. Die Ergebnisse dieser Prüfung sowie die Stellungnahmen der einzelnen beteiligten Planer und Fachplaner liegen in tabellarischer Übersicht als Anlage 3 bei.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die beteiligten Planungsbüros wie die GWF als Vertreter des Bauherrn eindeutig für eine Umsetzung des Freiflächengestaltungsplans aussprechen und eine Änderung der Freiflächengestaltungsplan mit den entsprechenden Konsequenzen und baulichen Änderungen nicht befürworten. Im Wesentlichen sind hierfür folgende Gründe ausschlaggebend:

 

·                     Abweichung vom Wettbewerbsgedanken (im Auslobungstext des Realisierungswettbewerbs vom 06.03.2001 gab es keine Festlegung eines zu schützenden und zu integrierenden Baumbestandes)

·                     Aufgabe der zentralen Erschließungsachse entlang der Südfassade des Gebäudes als wesentlicher Entwurfsgedanke

·                     Entfall von Stellplätzen und Verzicht auf die nach Ansicht der Beteiligten notwendigen zweiten Ausfahrt des Parkplatzes

·                     Verlegung des Blockheizkraftwerks und bauliche Integrierung in ein evtl. später zu errichtendes Parkdeck

·                     Zusätzliche bauliche Maßnahmen wie Stützmauern und Geländer

·                     Baumschutz nach RAS-LP 4 (Kronendurchmesser zzgl. allseitig 1,50 m) nicht zu gewährleisten, wegen der notwendigen Verkehrs- und Feuerwehrflächen sowie der Veränderung der Höhenlage

 

Die mächtige und durchaus erhaltenswerte Platane im zentralen Bereich (Nr. 11) kann beispielsweise wegen der Veränderung der Höhenlage von bis zu 140 cm nur erhalten werden, wenn der Wurzelraum allseitig mit einer Stützmauer, in weiten Teilbereichen (Absturzhöhe > 50 cm) mit Geländer umgeben wird und somit die derzeitige Geländehöhe am Stammfuß erhalten bleiben kann. Gleichzeitig müsste zum Erhalt des Lichtraumprofil der bereits jetzt tief liegende Kronenansatz um 250-300 cm höher angesetzt werden, welches in diesem Umfang einen erheblichen, baumpflegerisch schwer zu vertretenden Eingriff in den Kronenbereich des Baumes mit den sich hieraus ergebenden statischen Problemen nach sich zieht.

 

Der Vorschlag des Baubeirats die geplanten zwölf kleinkronigen Blumeneschen entlang des Friedhofswegs und der Kapellenstraße durch großkronige, heimische Laubbäume (z.B. Spitzahorn) zu ersetzen ist sinnvoll und wird umgesetzt.

 

Zusammenfassung

Das Baureferat empfiehlt daher in Abwägung der technischen, funktionalen und gestalterischen Belange mit den Belangen des Baumerhalts und der Baumpflege die Umsetzung des bis dato gültigen Freiflächengestaltungsplanes einschl. der darin festgesetzten Rodung von insgesamt 38 Bäumen. Im Zuge der Herstellung der Außenanlagen ist der entsprechende Ersatz gem. Baumschutzverordnung durch eine Kombination von Neupflanzung und Ausgleichszahlung zu leisten. Sofern der Ausschuss dieser Empfehlung folgt, würde die Baumrodung dann im Zusammenhang mit der Erstellung der Außenanlagen (vorgesehener Baubeginn Mitte 2014) erfolgen.

 

Sofern Teile des derzeitigen Baumbestands dauerhaft erhalten und in die Freiflächengestaltungsplanung integriert werden sollen, ist umgehend ein dauerhafter Baumschutzzaun nach RAS-LP 4 im Wurzelbereich der Bäume (Kronentraufbereich zzgl. allseitig 1,50 m) herzustellen, welches die Baustelleneinrichtungsflächen wesentlich schmälern wird. Der Baumerhalt müsste in einer geänderten Freiflächengestaltungsplanung integriert werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

o.A. €

 

nein

X

ja

o.A. €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5600.9501.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1         Entwurf Gebäude mit Umfeld (Verfasser fab architekten)

Anlage 1         Freiflächengestaltungsplan (Verfasser nw-ateliers)

Anlage 2         Skizze Baumerhalt

Anlage 3         Tabellarische Zusammenfassung