Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen in der Gebhardtstr. 25 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kostenschätzung entsprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.
Der Sachverhalt
wurde im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 26.06.2013
vorberaten.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012
erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am
23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter
3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die
avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – auch
aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.
Investor/Bauträger des Vorhabens ist die
Firma Pillipp ; Betriebsträger werden - so die Mitteilung des Investors - „Die
Johanniter“.
Auf der Grundlage
des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014
ergeben sich folgende Berechnungen:
a) Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (lt. Kostenanalyse vom 10.05.2013):
Kostengruppe |
Kosten lt. 10.05.2013 |
Zuweisungsf. Kosten |
3 =
Baukonstruktion |
130.000,00 € |
130.000,00 € |
4 = Technische
Anlagen |
40.000,00 € |
40.000,00 € |
5 = Außenanlagen |
20.000,00 € |
20.000,00 € |
6 = Ausstattung |
30.000,00 € |
30.000,00 € |
7 =
Baunebenkosten |
30.000,00 € |
22.800,00 €1) |
Gesamtsumme |
250.000,00 € |
242.800,00 € |
1)
max. 12% der Kostengruppen 300, 400,
500
b) Ermittlung der
staatlichen und städtischen Förderung:
Kinderbetreuungsfinanzierung
für 24 Krippenplätze: |
|
||
staatlicher
Anteil Ausstattung |
24 x 1.250,00 € |
30.000,00 € |
|
staatlicher
Anteil Bau |
212.800,00 €
*71,6 % |
152.400,00 € |
|
städtischer
Anteil Bau |
(212.800,00 € –
152.400 €)*50% |
30.200,00 € |
|
Gesamtförderung |
|
212.600,00 € € |
|
c) Finanzierung im Detail
(vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken):
182.400,00 € Staatliche Förderung
„Sonderinvestitionsförderprogramm“
30.200,00 € Städtische Förderung (50% der nicht
gedeckten zuwendungsfähigen Kosten
37.400,00 € Anteil Bauträger
250.000,00 € Gesamtkosten lt. Kostenanalyse vom 10.05.2013.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Plan
1 Kostenschätzung