Zur Abdeckung des Bedarfs an Hortplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haus-haltsmittel für die Schaffung einer 3. Hortgruppe in der Fichtenstraße 58 unter der Trägerschaft der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Paul genehmigt.
Die Stadt beteiligt sich an der Maßnahme mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 2/3 der festgestellten zuweisungsfähigen Kosten.
Die Evang-Luth. Kirchengemeinde St. Paul beantragt mit Schreiben vom
07.02.2014 die Erweiterung des bestehenden Schülerhorts in der Fichtenstr. 58
um eine 3. Hortgruppe.
Das Referat IV erkennt den Bedarf an zusätzlichen Hortplätzen an.
Die aktuelle Bedarfssituation im Stadtbezirk 03 ergibt zum 31.12.2012
(letzter Erhebungsstand) einen Versorgungsgrad von 30,69 % (stadtweit 51,51 %).
Auch zukünftig wird sich die Unterdeckung in diesem Bezirk noch
vergrößern, werden nicht zusätzliche Betreuungsplätze für Schulkinder
geschaffen.
Die Bedarfsdeckung soll primär über zusätzliche Ganztagesgrundschulzüge
erfolgen, da nach einer Übereinkunft der Referate I und IV vom 15.10.2012 in
Zukunft der schrittweise Ausbau von Ganztageszügen an weiteren Schulen als
vorrangiges Ziel zur Bildung und Betreuung von Schulkindern angesehen wird.
Aufgrund der begrenzten Flächen an der Grundschule Schwabacher Straße
kann dort aber voraussichtlich kein Ganztagesgrundschulzug eingerichtet werden.
Der Bedarf für zusätzliche Hortplätze ist daher auch mangels Alternativen im
schulischen Bereich gegeben.
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Bisher wurde in Art. 27 BayKiBiG geregelt, dass bei
Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden, welche Plätze als
bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss von
zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten
müssen. Diese gesetzliche Regelung ist durch die Änderung des Bayerischen
Bildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entfallen. Die Höhe der
Finanzierungsverpflichtung der Kommune bzw. des Eigenanteils des Trägers kann
künftig im Verhandlungswege erfolgen.
Die Stadt wird sich auch nach Wegfall der gesetzlichen Regelung bei
Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig
bestimmt und anerkannt wurden, mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen
Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen Kosten werden dabei nach der FA-ZR
2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt dabei voraussichtlich 45%.
Die Kostenschätzung der geplanten Erweiterung beläuft sich auf 141.750
€.
Zuwendungsfähig sind dabei die Kostengruppen 300, 400, 500 sowie 12%
Baunebenkosten, die aus den genannten Kostengruppen ermittelt werden. Nicht
gefördert wird die Ausstattung sowie nicht erforderliche Kosten für die
Außenanlagen.
Die Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten stellt sich (vorläufig) wie
folgt dar:
Kostengruppe |
Kosten |
Zuweisungsfähige Kosten |
3 - Baukonstruktion |
71.060 € |
71.060 € |
4 - Technische Anlagen |
26.200 € |
26.200 € |
5 - Außenanlagen |
6.890 € |
6.890 € |
6 - Ausstattung |
13.000 € |
0 € |
7 - Baunebenkosten |
24.600 € |
12.500 € |
Gesamt |
141.750 € |
116.650 € |
Bei (vorläufig) festgestellten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von
116.650 € beträgt der städtische Baukostenzuschuss an den Träger aufgerundet
77.800 €. Der staatliche Förderbetrag beläuft sich dann auf 35.000 €. Somit
verbleibt ein Nettoanteil der Stadt in Höhe von 42.800 €.
Hinweis 1: Die
Bagatellgrenze für Kindertageseinrichtungen liegt bei 100.000 €. Sollten die
Kos-ten der Maßnahme diesen Betrag unterschreiten ist eine staatliche Förderung
nicht möglich.
Hinweis 2: Der
Kirchengemeinde wird auferlegt, dass 80 % der aufgenommenen Kinder aus dem
Stadtgebiet Fürth kommen. Diese Auflage ist notwendig, da der Einzugsbereich
der na-hegelegenen Evang. Grundschule über die Stadtgrenzen von Fürth
hinausgeht.
Da der AJJ vom 12.03.2014 auf den 07.04.2014 verlegt wurde
und der Hort den Betrieb der
3. Gruppe bereits im September 2014
aufnehmen will, wird vorab der Stadtrat damit befasst.
Finanzierung:
Die Kämmerei weist darauf hin, dass die Maßnahme noch nicht im Haushalt
veranschlagt ist. Bei einer Realisierung der Maßnahme sind 77.800 €
außerplanmäßig bereitzustellen. Die voraussichtlichen Zuweisungen in Höhe von
35.000 € können frühestens für 2015 eingeplant werden.
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Bereitstellung
außerplanmäßiger Mittel |
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1 Kostenberechnung und Pläne