Betreff
Errichtung eines Mountainbikeparks auf der Erd- und Bauschuttdeponie der Stadt Fürth
Vorlage
OA/099/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

1.   Verfahren

 

Der Radsportclub Fürth e.V. regt an, auf dem Gelände der Erd- und Bauschuttdeponie der Stadt Fürth einen Mountainbikepark zu errichten (siehe Antrag der SPD-Fraktion vom 11.06.2013 und Mitteilung zur Kenntnis im Umweltausschuss am 26.09.2013). Der Sportausschuss (Beschluss vom 24.10.2013) beauftragte die Verwaltung, ein Instruktionsverfahren zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durchzuführen.

Das Vorhaben, das sich sowohl auf dem Gebiet der Stadt Fürth, als auch auf dem des Landkreises Fürth befindet, soll nach den Überlegungen des Radsportclubs Fürth noch während des laufenden Betriebs der Erd- und Bauschuttdeponie realisiert werden. Zu Einzelheiten des Vorhabens wird auf die Anlagen verwiesen.

 

Auf der Grundlage der bislang eingereichten Vorhabensbeschreibungen wurde daher ein Instruktionsverfahren durchgeführt.

In diesem Verfahren wurden die nachfolgenden Fachstellen um eine überschlägige Beurteilung des Vorhabens gebeten:

Landratsamt Fürth, Landesamt für Umwelt (LfU), Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA), Staatliches Bauamt Nürnberg, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth (AELF), Kommunale Unfallversicherung Bayern, Stadtplanungsamt, Bauaufsicht, Amt für Abfallwirtschaft, Straßenverkehrsamt, Rechtsamt, Amt für Stadtentwicklung, Försterei, Personalamt/Sicherheitstechnischer Dienst, Untere Naturschutzbehörde.

 

 

2.    Zusammenfassende Würdigung der Stellungnahmen

 

2.1  Realisierung des Vorhabens während des laufenden Deponiebetriebs

 

Die beabsichtigte Errichtung und der Betrieb der Mountainbikestrecke während des laufenden Deponiebetriebs (der voraussichtlich bis 2017 andauern wird) erscheint nicht realisierbar zu sein. Insbesondere das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA), aber auch einige Dienststellen der Stadt Fürth äußern grundlegende Bedenken hinsichtlich eines Parallelbetriebs.

Die entsprechenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) könnten in diesem Fall nicht eingehalten werden.

So ist die Deponie gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Es dürfen sich also dort lediglich Personen aufhalten, die mit dem Betrieb der Deponie befasst sind bzw. Erd- und Bauschutt zur Entsorgung bringen. Ein Zutritt außerhalb der Öffnungszeiten der Deponie ist zu verhindern. Somit wäre ein Betrieb der Mountainbikestrecke nicht nur zu den Öffnungszeiten der Deponie, sondern auch außerhalb dieser Zeiten (an Freitagen ab 12:45 Uhr, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen) nicht möglich. Ein Parallelbetrieb birgt ein hohes Risiko von Sach- und Personenschäden, z.B. durch unsachgemäßes Betreten oder Befahren von Bauschutt, Schüttkanten, Mulden und Erdhügeln im Verfüllbereich. Es besteht auch die Gefahr von Behinderungen und Gefährdungen zwischen dem Anlieferverkehr durch Schwerlastfahrzeuge und erholungssuchenden Mountainbikern.

 

Ein Genehmigungsverfahren könnte auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen somit wohl  nicht zu einem positiven Abschluss gebracht werden.

 

 

2.2   Realisierung des Vorhabens nach Stilllegung der Deponie

 

Der Realisierung des Vorhabens nach Stilllegung der Deponie - voraussichtlich - im Jahr 2017 stehen keine durchgreifenden abfallrechtlichen Bedenken im Weg. Durch die beteiligten Fachstellen wurden jedoch auch einige andere Problembereiche aufgeworfen, die vor einer Realisierung des Vorhabens abzuarbeiten sind (siehe Stellungnahmen in der Anlage):

 

1. Anzunehmen ist, dass die Mehrzahl der Nutzer der geplanten Mountainbikestrecke mit dem Pkw und nicht mit dem Fahrrad anfahren wird. Nach Mitteilung des Straßenbauamtes Nordbayern ist eine verkehrliche Erschließung über die Bundestraße 8 jedoch nicht möglich. Die nördlich der Deponie gelegene Betriebsumfahrung dient der Unterhaltung der Bundesstraße und dem Deponiebetrieb. Sie ist eine Behelfsausfahrt und entspricht verkehrsrechtlich nicht den Anforderungen an eine nicht höhengleiche Kreuzung. Auch die Zuwegungen des nachrangigen Straßennetzes sind für den zu erwartenden Verkehr weder gewidmet, noch ausgebaut und geeignet (Egersdorfer Straße, Sperberstraße).

 

2. Fraglich ist, ob die Errichtung einer einzigen Strecke von ca. 600 m Länge mit einem Höhenunterschied von lediglich 80 Metern genügend Attraktivität besitzt, um eine nachhaltige Verringerung der bisher zu beobachtenden, zum Teil durchaus schwerwiegenden Konflikte zwischen Mountainbikern und Natur bzw. anderen Gruppen von Erholungssuchenden herbeizuführen. Bereits bestehende Anlagen sind deutlich größer dimensioniert (z. B. Bikepark Osternohe, Landkreis Nürnberg-Land: 4 Strecken, zwei davon jeweils 1 km lang, 136 m Höhenunterschied, Übungs-Parcours, Imbissbetrieb; siehe auch das vom Radsportclub Fürth e.V. angeführte Beispiel Flowtrail Stromberg, Bad Kreuznach: insgesamt 10 km Strecke, mehrere Abfahrten, 200 m Höhenunterschied, Übungs-Parcours).

 

3. Der Rekultivierungsplan der Deponie sieht als Entwicklungsziel Wald und Wiese vor. Dort kann und soll ein Rückzugsbereich für störungsempfindliche Tierarten entstehen. Bei Realisierung der Mountainbikestrecke wären der Rekultivierungsplan zu ändern und diese Bereiche an einer entsprechend geeigneten anderen Stelle umzusetzen.

 

4. Auch wenn der Radsportclub Fürth e. V. sich zur Unterhaltung der Mountainbikestrecke verpflichtet und entsprechende Versicherungen abschließt, so verbleiben bei der Stadt gewisse Überwachungspflichten in Bezug auf die Verkehrssicherung. Dies würde zusätzliche Haftungsrisiken bedingen und Personalkapazität erforderlich machen.

 

 

2.3   Erforderliche weitere Unterlagen und Gutachten

 

Sollte die Realisierung des Mountainbikeparks weiter verfolgt werden, sind vom Vorhabensträger entsprechende Planunterlagen beizubringen. Nach Auskunft der Fachstellen sind insbesondere erforderlich: Geotechnisches Gutachten (Standsicherheit des Deponiekörpers), Verkehrsgutachten, FFH-Verträglichkeitsabschätzung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz.

Auch wäre die Streckenführung zu überarbeiten, da derzeit der Start im Bereich eines bereits genehmigten Funksendemasts geplant ist.

Zudem sind die noch offenen haftungsrechtlichen Fragen und der sich möglicherweise daraus entstehende Personalmehrbedarf der Stadt Fürth zu eruieren.

Dem Vorhabensträger wird empfohlen, sich mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Unterlagen zu erörtern.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Präsentation des Radsportclubs Fürth e.V.

Lageplan

E-Mail von Herrn Kirchberger vom 18.09.2013

Stellungnahme Staatliches Bauamt Nürnberg

Stellungnahme Straßenverkehrsamt

Stellungnahme Amt für Abfallwirtschaft

Stellungnahme Rechtsamt

Stellungnahme Försterei