Betreff
Nahverkehrsplan für die Stadt Fürth
Vorlage
SpA/295/2014
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für einen Nahverkehrsplan für die Stadt Fürth vorzubereiten.


Der Nahverkehrsplan (NVP) ist „unerlässliches Instrument für die Gestaltung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in Landkreisen und kreisfreien Städten“ (BayStMWIVT 1998). Mit dem NVP werden die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes festgelegt (§ 8 (3) PBefG). Die Aufstellung eines NVP ist in Bayern freiwillig.

 

Zuständig für die Erstellung des Nahverkehrsplans sind die Aufgabenträger des ÖPNV. Das sind die Kreise und kreisfreien Städte. Ein Nahverkehrsplan oder ein gleichwertiger Plan sind Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen nach dem Bayerischen GVFG.

 

Die Inhalte eines NVP ergeben sich aus z. B. aus den Leitlinien zur Nahverkehrsplanung in Bayern und umfassen die Rahmenbedingungen und Zielvorgaben, die Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse, die voraussichtlichen Entwicklungen, eine Rahmenkonzeption, eine Maßnahmenpaket, die Ermittlung der Wirkungen dieser Maßnahmen und deren Bewertung.

 

Auch die mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) aufgenommene Verpflichtung zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 macht einen Nahverkehrsplan erforderlich, da evtl. Ausnahmen darin beschrieben und begründet sein müssen.

 

Die Stadt Fürth verfügt derzeit als eine von sehr wenigen deutschen Großstädten sowie als einzige Kommune im Verbundgebiet über keinen Nahverkehrsplan.

Bei der Erstellung des Nahverkehrsplans sind die Verkehrsunternehmen zu beteiligen, die Behindertenverbände sind anzuhören.

 

Die Verkehrssituation in Fürth ist durch starken Bevölkerungszuzug und enge Verflechtungen mit den Nachbarkommunen geprägt. Diese Verkehrsbeziehungen werden durch das ÖV-Angebot teilweise nicht oder nur sehr schlecht abgedeckt.

 

Zudem ergeben sich immer wieder Fragestellungen wie etwa der Wunsch nach Verlegung von Linienwegen von Bussen, die sich insbesondere im Hinblick auf die Nachfragewirkungen nicht ohne das entsprechende planerische Instrumentarium beantworten lassen.

 

Sehr viele der ca. 300 Bushaltestellen in Fürth sind noch nicht barrierefrei ausgebaut. Eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 ist zunehmend unrealistisch. Ausnahmen von diesem im PBefG festgelegten Ziel müssen jedoch in einem Nahverkehrsplan beschrieben und begründet werden.

 

Als Grundlagen für einen NVP können neben dem Verkehrsmodell, dessen Fortschreibung und Detaillierung beauftragt wurde, auch die Schwachstellenanalyse des Fürther Busnetzes (Endbericht liegt vor) und das Gutachten zur Analyse und Bewertung des ÖPNV (wird noch erarbeitet) herangezogen werden.

 

Für die Erstellung durch ein externes Gutachterbüro ist mindestens von Kosten in Höhe von ca. 100.000,- € auszugehen. Zudem ist die kontinuierliche Betreuung des Gutachters, die Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und Verbänden und die fachliche Bearbeitung durch einen Mitarbeiter sicherzustellen. Eine gleichzeitige Erstellung parallel zum Verkehrsentwicklungsplan kann sowohl die inhaltliche Konsistenz beider Pläne erhöhen als auch Synergieeffekte bewirken.

 

Es wird daher dem Bau- und Werkausschuss empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Ausschreibung für einen Nahverkehrsplan für die Stadt Fürth vorzubereiten

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: