Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Erwerb von Kiga-Bauwägen (inkl. Zusatzausstattung) zur Inbetriebnahme einer 1-gruppigen Kindergartengruppe genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer noch zu beantragenden (Bau-)Genehmigung und dem Vorbehalt, dass das Vorhaben und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind und die Kiga-Bauwägen für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren angeschafft werden.
Der Verein „Moggerla“ plant eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen als sog. „Waldkindergarten“ im Stadtwald Fürth. Der Standort ist der anliegenden Skizze zu entnehmen. Er ist mit der Stadtförsterei abgestimmt. Der Betrieb erfordert den Erwerb von 2 Kiga-Bauwägen (inkl. Zusatzausstattung) und einem dazugehörigen Materialwagen.
Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht und ergänzt sinnvoll die bereits vorhandene Krippe und den Hort des Vereins in der Oberfürberger Straße mit einer Kindergartengruppe.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner
Sitzung am 30.04.2014 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien
entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Zur Finanzierung: Nach Wegfall der gesetzlichen Regelung hat sich die
Stadt bei Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als
bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden, weiterhin mit zwei Dritteln an
den zuweisungsfähigen Kosten beteiligt.
Die Bagatellgrenze für Kindertageseinrichtungen liegt bei 100.000 €.
Sollten die Kosten der Maßnahme diesen Betrag unterschreiten ist eine
staatliche Förderung nicht möglich.
Ermittlung des städt.
Kostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung
Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der
staatliche Fördersatz beträgt derzeit 45 %. .
Die (vorläufigen) zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich auf 100.623 €.
Der städtische Kostenzuschuss beträgt somit voraussichtlich 67.082
€ (2/3 der zuweisungsfähigen Kosten).
Bei einem Fördersatz von 45 % beträgt die staatliche Förderung dabei rd. 30.000
€.
Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
44.018 = Kiga-Bauwagen 1
39.627 = Kiga-Bauwagen 2 (Ruhewagen)
10.698 = Materialwagen
4.590 = Podest
1.690 = Fluchttür
___________________
100.623 = Gesamtkosten
Es ergibt sich folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:
30.000 € staatliche Förderung
37.082 € städtischer Kostenzuschuss (Nettoanteil)
33.541 € Trägeranteil
100.623 € Gesamtkosten
Der Waldkindergarten soll bereits im Kindergartenjahr 2015/2016 in
Betrieb gehen.
Da die Bestellung der Kiga-Bauwägen dann bereits im April erforderlich ist, wird vorab der Stadtrat damit befasst. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten wird daher rückwirkend am 10.06.2015 hierüber in Kenntnis gesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Skizze Bauwagenstandort
Grundrissskizzen
Konzeption Waldkindergarten
Kostenaufstellung/Angebot der Fa. Martens